Sie sind dran, Hauser! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 07.04.2014, 13:27 (vor 3906 Tagen) @ michael

Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind dagegen in der 26. BImSchV nicht berücksichtigt.

Was wollen Sie damit denn sagen, Hauser?

Dass Handys keine ortsfesten Anlagen sind dürfte unstrittig sein. Nur für diese ortsfesten Anlagen aber gelten die Grenzwerte der 26. BimSchV. Und warum nur für diese und nicht für Handys? Weil die Immission ortsfester Sendeanlagen im homogenen Fernfeld gemessen werden können (mindestens 4-faches der Wellenlänge des emittierten Signals) und nur dafür sind auch die Grenzwertangaben der 26. BimSchV in Gestalt von V/m brauchbar. Diese Verordnung sagt nichts über die zulässige SAR. Die SAR ist jedoch für Handys maßgebend, weil sich hier der Kopf direkt im reaktiven Nahfeld der Antenne befindet (Abstand << 4-faches der Wellenlänge). Die zulässige SAR ist in der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG für die EU inklusive Deutschland verbindlich geregelt.

Glücklich gelöst finde auch ich diese Trennung der zulässigen Grenzwerte in zwei völlig unterschiedliche Regelwerke nicht, für die Sache aber, die uns hier beschäftigt, ist dieser Makel ohne jeden Belang. Es ist letztlich egal, welches Regelwerk die Immissionen begrenzt, nicht auf den Urheber kommt es an, sondern auf den Wert. Und der ist bekanntlich auf maximal 2 W/kg für Privatpersonen festgelegt, wenn ich mich nicht irre, gilt dieser SAR-Wert inzwischen nicht nur EU- sondern (nahezu) weltweit. Und sollten die Russen einen niedrigeren Wert propagieren, ist das mMn nicht zwingend ein Indiz für die Achtung der Menschenrechte, sondern eher ein Überbleibsel des kalten Krieges. Rumreiten würde ich darauf nicht.

Sie sind dran, Hauser. Wobei ich es spannender fände, wenn wir hier nicht Bekanntes neu Durchkauen würden, sondern Sie - so sachlich wie möglich - über Ihre Erfahrungen als EHS erzählen könnten. Sie sind doch noch überzeugter EHS, oder?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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