Gegendarstellung von Krzysztof Puzyna (Allgemein)

Sektor3, Sonntag, 21.02.2010, 12:40 (vor 5411 Tagen) @ Christopher

2. Mangelnde Transparenz, EMF-resistente Mäuse
[Anm. Spatenpauli: Text gelöscht, da er mit einer Gegendarstellung zu meinem Posting nichts zu tun hat]

Spatenpauli, am besten Sie stellen den ganzen Text ein, um Angriffsfläche zu vermeiden. Sie können das dann ja entsprechend kommentieren.

Offen gestanden habe ich Zweifel, daß überhaupt ein Anspruch auf eine Gegendarstellung besteht. Gegendarstellungen sind eigentlich nur bei redaktionell bearbeiteten Angeboten üblich, weil man ja auf redaktionelle Inhalte als Außenstehender keinen Einfluß hat. Im Gegensatz dazu hat in einem Forum jeder selbst die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzustellen.
Ein interessantes Gedankenspiel in diesem Zusammenhang ist, ob es möglich wäre, im schweizer Forum eine Gegendarstellung durchzusetzen, wenn der eigene Beitrag der Zensur zum Opfer gefallen ist. Kann natürlich sein, daß die Rechtslage in der Schweiz eine andere ist als hierzulande.

Ob es ein Recht auf Gegendarstellung in einem Internetforum gibt kann offenbar nicht einfach und generell beantwortet werden.

Wäre ich Forenbetreiber, würde ich der Person mit Gegendarstellungswunsch antworten, dass sie
a) selbst posten kann
b) eine Gegendarstellung veröffentlicht bekommt, wenn diese den Formalien entspricht (nur Tatsachenbehauptungen, schriftlich, angemessene Länge, etc.)

Beim Browsen durch entsprechende Textstellen bin ich auf diesen Artikel gestoßen, der mMn auch für IZgMF ./. Prof. A. relevant ist:

"Stärkung der Pressefreiheit – keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Januar 2009 die Pressefreiheit verstärkt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), muss bei der Beurteilung eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung das Ziel maßgeblich sein, Einschüchterungseffekte gegenüber der Presse zu verhindern."

Die von Prof. A. gegenüber dem IZgMF geforderte Unterlassungserklärung ist auch aufgrund des exorbitanten Streitwertes mMn ein klarer Fall von Einschüchterungsversuch gegenüber dem IZgMF.

Tags:
Meinungsfreiheit, Unterlassungserklärung, Unterlassung, Einschüchterung, Presserecht


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