Baden-Württemberg: kurze Masten bleiben verfahrensfrei (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 27.04.2015, 23:03 (vor 3521 Tagen) @ H. Lamarr

Seit gut einem Jahr brüten die Koalitionäre in Baden-Württemberg über einen im Juli 2013 vorgelegten Gesetzesentwurf, der die Landesbauordnung im Ländle novellieren soll. Wer meint, jetzt noch schnell seinen Senf dazu beibringen zu können, kann das Senfglas zu lassen, die Einspruchsfrist gegen den Entwurf endete am 11. Oktober 2013.

Von dem Koalitionsversprechen ist im Gesetzesentwurf nicht mehr allzu viel übrig geblieben:

Unter Nummer 5 Buchstabe c) wird die baurechtliche Verfahrensfreiheit kleinerer Mobilfunkantennen bis 10 m Höhe [sik!] nur noch mit der Maßgabe gewährt, dass die Errichtung mindestens acht Wochen vorher vom Bauherrn bei der Gemeinde angezeigt wird. Damit soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden, die Einwohner/-innen rechtzeitig von der Errichtung zu unterrichten und damit ihrer Informationspflicht nach der Gemeindeordnung zu genügen.

Im Novemver 2014 wurde vom baden-württembergischen Landtag die Novelle der LBO verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf hat sich nichts mehr geändert, das heißt, kurze Masten bis 10 Meter Bauhöhe bleiben verfahrensfrei, vorausgesetzt, die Errichtung wird mindestens acht Wochen vorher vom Bauherrn bei der Gemeinde angezeigt.

Niedergeschlagen hat sich diese neue Regelung im Anhang zu § 50 Abs. 1 der LBO (Verfahrensfreie Vorhaben). Dort heißt es jetzt unter 5 c:

Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird

Damit ist auch der letzte offene Punkt aus dem Koalitionsvertrag (siehe Startposting) erledigt. Mobilfunkgegner hatten sich sicherlich mehr versprochen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Landtag, Baurecht, Baden-Württemberg


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