Nachfragen (Allgemein)

Marianne, Freitag, 19.01.2007, 21:32 (vor 6538 Tagen) @ M. Hahn

Da entscheidet jemand, und sei dieser "jemand" auch eine Gruppe von Leuten, für alle anderen Leute mit, dass diese Mobilfunkversorgung in den vier Wänden nicht benötigen. Gibt es so gut wie überall, aber bei uns im Städtl eben nicht, basta. Ich meine, das ist doch ziemlich heftig in einem demokratisch verfassten Staatswesen.

Herr Hahn und wer das noch liest, diese Rechte, verankert in unserem Grundgesetz, wurden mir, meiner Familie und vielen anderen genommen, durch einen Mobilfunksender vor dem Haus!
Dies steht in keiner Relation dazu, daß eventuell jemand nicht mehr auf der Toilette im Keller mit dem Handy telefonieren kann!

I. Die Grundrechte
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.


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