Faktencheck: Hat die EU Elektrosensibilität wirklich anerkannt? (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.09.2024, 14:07 (vor 97 Tagen)

In der Anti-Mobilfunk-Szene kursieren häufig Behauptungen über die Anerkennung von "Elektrosensibilität" als Krankheit. Bei genauerem Hinsehen stellen sich solche Behauptungen jedoch nicht selten als Wunschdenken heraus. Heute gehen wir der Frage nach, ob die EU die Beschwerden "elektrosensibler" Menschen tatsächlich als Krankheit anerkannt hat. Ergebnis: Nein, hat sie nicht.

Der Schweizer Verein funkstrahlung.ch behauptet auf seiner Website:

► Aktuell 2022: Die Europäische Union (EU) hat in ihrem Amtsblatt Elektrosensibilität als Krankheit anerkannt. eur-lex.europa.eu (Amtsblatt 2022/C 105/06- Seite 13, 4.13)

Mit seiner konkreten Nennung der Quelle unterscheidet sich der Verein wohltuend von anderen, die gerne ähnliche Verlautbarungen ohne Quellenangabe verbreiten.

Da die besagte Ausgabe des Amtsblatts 172 Seiten hat, wird wohl niemand von vorne beginnend alles lesen, um die entscheidende Textpassage zu finden, sondern die Suchfunktion im Browser verwenden. Auf diese Weise gehen zwar Zusammenhänge verloren, sie führt aber schnell auf Seite 42 zu der Textpassage:

4.13. Das Europäische Parlament (9), der EWSA (10) und der Europarat (11) haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten.

Die aus dem Zusammenhang gelöste Textpassage scheint auf den ersten Blick die Behauptung von funkstrahlung.ch zu bestätigen. Mit der Einschränkung, dass dort lediglich von einer Anerkennung als Krankheit die Rede ist. Dies aber ist unscharf, denn auch die WHO und die Mehrzahl der Wissenschaftler und Behörden bezweifeln nicht, dass "Elektrosensibilität" eine Krankheit ist, sie erkennen darin jedoch keine physische Krankheit, sondern eine psychische. Die zitierte Textpassage lässt diese zentral wichtige Differenzierung offen und ist deshalb für die Betroffenen keine substanzielle Hilfe.

Der EWSA

Noch wertloser wird die zitierte Textpassage, betrachtet man sie nicht isoliert, sondern im Kontext. Denn dann wird klar: Hier spricht nicht etwa das Exekutivorgan der EU in Gestalt der EU-Kommission, sondern "nur" der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (EWSA) in Gestalt eines Berichterstatters namens Dumitru Fornea. Die oben zitierte Textpassage aus dem Amtsblatt ist eine Meinungsbekundung von Fornea, nicht mehr und nicht weniger. Was von dieser unorthodoxen Meinungsbekundung zu halten ist, nämlich nichts, war bereits im März 2023 ausführlich Thema hier im Forum. Damals wurde auch deutlich, dass der Berichterstatter Fornea keineswegs so neutral Bericht erstattete, wie man es von ihm erwarten durfte.

Europäisches Parlament

Da Fornea unter 4.13 behauptet, das Europäische Parlament habe Elektrosensibilität als Krankheit anerkannt, habe ich die "Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern" (Volltext) kurz geprüft. Das EU-Parlament fordert, bekennt, bedauert, schlägt vor und kritisiert dort Allerlei, von "Elektrosensibilität" oder "elektrosensibel" (Suchbegriffe) ist dort jedoch keine Rede.

Europarat

Der von Fornea ebenfalls ins Spiel gebrachte Europarat hat mit der EU eher wenig zu tun. In seiner Resolution 1815 vom 27. Mai 2011 anerkennt auch der Europarat "Elektrosensibilität" nicht, er empfiehlt (8.1.4) seinen Mitgliedsstaaten lediglich "besondere Aufmerksamkeit auf 'elektrosensible' Menschen zu richten" (elektrosensibel steht auch im Original in Anführungszeichen!). 2012 lag ich wegen einer kleinen OP im Krankenhaus und musste der Langeweile irgendwie Herr werden. Glücklicherweise hatte ich einen Laptop mit dabei. Das Ergebnis ist ein erschöpfend langer Recherchebericht über die interessengesteuerten Hintergründe der Resolution 1815.

Randbemerkung: Der Verein Diagnose-Funk verbreitet seit 2011 bis heute (13 Jahre) über den Inhalt von Punkt 8.3.2 der Resolution eine Falschmeldung.

Fazit des Faktenchecks: Nein, die EU hat "Elektrosensibilität" nicht anerkannt. Die Darstellung bei funkstrahlung.ch ist irreführend und verleitet zu falschen Schlüssen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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