1997 Nationalrat – Interpellation Gonseth (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.01.2018, 17:02 (vor 2527 Tagen) @ H. Lamarr

Hier erfährt man, die Bevölkerung von Schwarzenburg hat eine Stillegung des Senders erst für das Jahr 2000 verlangt. Auch die Antwort des Bundesrates ist erhellend.

Eingereicht von: Gonseth Ruth
Einreichungsdatum: 10.06.1997
Eingereicht im: Nationalrat

Eingereichter Text
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wegen der gravierenden Schlafstörungen fordert die betroffene Bevölkerung seit langem ein Nachtsendeverbot. Auch das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) empfehlen ein solches Nachtsendeverbot. Wann wird der Bundesrat endlich ein solches Verbot aussprechen?

2. Die Bevölkerung fordert ein endgültiges Einstellen des Sendebetriebes bis zum Jahr 2000. Welche Anstrengungen haben die PTT bisher unternommen, um in einem unbewohnten und nicht von Hügeln umgebenen Gebiet tätig zu werden? Wieso gab es allenfalls Widerstand gegen neue Standorte?

3. Wie gross ist die tatsächliche Hörerschaft von Schweizer Radio International (SRI), und wie könnten ihre Bedürfnisse allenfalls anders befriedigt werden?

4. Wann endlich wird die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung verabschiedet?

5. Wann werden die berechtigten Forderungen der Bevölkerung erfüllt? Oder setzt der Bundesrat wirtschaftliche Prioritäten über den Schutz der Bevölkerung?

Begründung
Seit über zwanzig Jahren kämpft die Bevölkerung der Region Schwarzenburg gegen die belästigenden und gesundheitsgefährdenden Immissionen des Kurzwellensenders Schwarzenburg. Noch immer sind jedoch ihre Forderungen nicht erfüllt.

Das Umweltschutzgesetz (USG) ist seit zwölf Jahren in Kraft. Dieses "zeichnet auch für den Umgang mit nicht ausreichend geklärten Risiken einen Weg vor. Massnahmen zur Verminderung einer Umweltbelastung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich nicht erst dann einsetzen, wenn die Gefährdungs- oder Belästigungsschwelle erreicht wird. Nach dem Motto 'Vorbeugen ist besser - und billiger - als Heilen' geht es vielmehr darum, Einwirkungen bereits vorsorglich niedrig zu halten und zu vermindern, und zwar unabhängig von der aktuell bestehenden Belastung. Zukunftsgerichteter Umweltschutz soll also nicht nur Schäden reparieren, sondern diese erst gar nicht entstehen lassen" (aus Buwal-Bulletin 2/97).

Handfeste Argumente der betroffenen Bevölkerung sprechen eindeutig dafür, dass ihre folgenden unerfüllten Forderungen ernst zu nehmen sind:

1. sofortiges Nachtsendeverbot;
2. keine Sanierung und Erneuerung mehr;
3. endgültiges Einstellen des Sendebetriebes bis zum Jahr 2000.

Denn:

- der Standort Schwarzenburg ist als bewohntes und von Hügeln umgebenes Gebiet denkbar schlecht;

- die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betroffenen Bevölkerung wurde durch die Studie Abelin eindeutig aufgezeigt. Zudem zeigt der "Atlas der Krebsmortalität der Schweiz", dass das Amt Schwarzenburg besonders bedenkenswerte Negativergebnisse aufweist (Amt mit der kleinsten Lebenserwartung der Schweiz, Amt mit der höchsten Anhäufung von seltenen Tumoren, Amt mit der höchsten Selbstmordrate der Schweiz);

- die Schutzziele des USG werden bei weitem nicht erreicht, usw.

Stellungnahme des Bundesrates vom 01.12.1997
1./2./5. Im November 1994 hat das Departement der Telecom PTT den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten einer Renovation der technisch veralteten Kurzwellensendeanlage in Schwarzenburg zu prüfen. Nach Abschluss der vorbereitenden Studien hat die Telecom PTT im März 1997 ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. In der Zwischenzeit ist die SRG jedoch zum Schluss gelangt, dass das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen dieses Senders nicht mehr ausgeglichen ist; sie vertrat die Ansicht, dass im Ausland billigere und leistungsfähigere Sendeanlagen eingesetzt werden könnten.

In Anbetracht dieser neuen Sachlage hat das Departement die Telecom PTT beauftragt, eine Studie über Alternativen zum Kurzwellensender Schwarzenburg und über die mit der möglichen Einstellung des Senders zusammenhängenden Kosten zu erstellen; zudem sollte ein Sozialplan für jene Mitarbeiter in Betracht gezogen werden, die von einer allfälligen Betriebseinstellung betroffen wären.

Das Departement hat aufgrund dieser Studie mit Schreiben vom 20. Oktober 1997 die Telecom PTT beauftragt, den Kurzwellensender Schwarzenburg per Ende März 1998 einzustellen. Es legt besonderen Wert darauf, dass für die betroffenen Mitarbeiter ein angemessener Sozialplan in Kraft tritt. Die Kosten, welche direkt aus der Schliessung des Senders entstehen, werden durch Radioempfangsgebühren abgedeckt. Die Sendeaktivitäten werden ab dem kommenden Frühjahr durch Relaisstationen im Ausland sichergestellt. Dadurch wird SRI seinen Leistungsauftrag auch weiterhin erfüllen können.

3. SRI ist durch den Leistungsauftrag verpflichtet, seine für das Ausland bestimmten Programme weltweit über Kurzwellen und Satelliten zu verbreiten. SRI erreicht eine Hörerschaft von 6 bis 12 Millionen Personen. Die Kurzwellen sind vor allem für Sendungen in Entwicklungsländer von grosser Bedeutung, weil es dort aus wirtschaftlichen Gründen sehr schwierig ist, neue Technologien zu entwickeln oder einzuführen. Die Kurzwellentechnik wird voraussichtlich noch so lange von Bedeutung sein, als der direkte und mobile Satellitenempfang nicht möglich ist. Die industrialisierten Länder, insbesondere die USA und Europa, werden via Satellit ausreichend versorgt. Der Bundesrat verfolgt die technologische Entwicklung sehr aufmerksam und prüft die Notwendigkeit der Ausstrahlung über Kurzwellen stets wieder von neuem.

Aufgrund des bundesrätlichen Subventionsberichtes vom 25. Juni 1997 und aufgrund der schriftlichen Stellungnahme zur Interpellation Cavadini Adriano 97.3180 betreffend Schweizer Radio International und Bild der Schweiz im Ausland (AB 1997 N 1526) ist eine Studie über die Effizienz der Finanzhilfen für SRI in Auftrag gegeben worden. Das Basler Marktforschungsinstitut Prognos AG wird bis Ende 1997 einen Bericht vorlegen, welcher den Beitrag von SRI zur Verbesserung des Ansehens der Schweiz im Ausland aufzeigt und die Wirksamkeit der eingesetzten Finanzmittel darlegt; allenfalls wird als Folge des Berichtes das Konzept von SRI neu überprüft werden müssen.

4. Anfang 1998 wird das Buwal einen Verordnungsentwurf über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung in die Ämterkonsultation geben. Der Verlauf der weiteren Arbeiten hängt weitgehend von den entsprechenden Stellungnahmen ab.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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