Reflex-Fälschungsskandal: Showdown in Hamburg (Allgemein)
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.10.2012, 02:09 (vor 4443 Tagen)
Der Streit um die Reflex-Mobilfunkstudien (UMTS, GSM) geht ins fünfte Jahr und schwelt noch immer. Für Prof. Lerchl sind diese Studien gefälscht, für Studienkoordinator Dr. Adlkofer sind sie es nicht. Zwei wissenschaftliche Untersuchungskommissionen (Uni Wien und OeAWI) fällten im Laufe der Jahre Urteile, die keinen der beiden Kontrahenten zum Sieger erklärten.
Jetzt hat Dr. Adlkofer den Streit zur Klärung dem Landgericht Hamburg überantwortet. Vordergründig ist sein Prozessgegner eine große deutsche Tageszeitung, tatsächlich aber geht es um Adlkofer ./. Lerchl. Und auch um Reflex geht es nicht direkt, sondern darum, ob Reflex erfolgreich repliziert werden konnte. Sollte dies vor Gericht festgestellt werden, hat Dr. Adlkofer sein Ziel erreicht. Andernfalls hat er es verfehlt und Prof. Lerchl die Oberhand.
Erster Verhandlungstag ist am 19. Oktober 2012.
Quelle: http://www.laborjournal.de/editorials/660.html
Hintergrund
Reflex-Replikationen - Sammelstrang
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Reflex-Fälschungsskandal: Geschickter Eröffnungszug
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.10.2012, 12:25 (vor 4442 Tagen) @ H. Lamarr
Vordergründig ist sein Prozessgegner eine große deutsche Tageszeitung, tatsächlich aber geht es um Adlkofer ./. Lerchl.
Nachdem Dr. Adlkofer in den vergangenen Monaten mehrfach Andeutungen über seinen Rechtsstreit mit einer überregionalen deutschen Tageszeitung äußerte, habe ich mich auf die Suche nach seinem Prozessgegner gemacht, und meine, ihn in der Süddeutschen Zeitung (SZ) gefunden zu haben.
Denn die SZ ist groß, sie ist überregional und sie war es zuletzt, die am 12. Juli 2011 Querverbindungen des "Verbands der Cigarettenindustrie" mit den Reflex-Mobilfunkstudien beschrieben hat. Titel: Daten zur Handygefahr unter Verdacht (Untertitel: Labor des Prodekans für Forschung an der Charité womöglich in Fälschungsskandal verwickelt). Der Original-Artikel der SZ ist online nicht mehr verfügbar, dies ist ein Indiz dafür, dass es tatsächlich um diesen Beitrag geht. Üblicherweise werden nämlich streitgegenständliche Artikel vorsorglich aus dem Netz genommen, bis ein Urteil den Sachverhalt entschieden hat.
Anlass des Artikels ist diese Geschichte und wahrscheinlich ist es dieser Satz, der Dr. Adlkofer eine Adrenalinausschüttung gekostet hat: "Die Ergebnisse [Anm. Spatenpauli: der Reflex-Studie] konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden."
Doch wenn meine Vermutung stimmt, und Dr. Adlkofer mit Wohnsitz Berlin die Süddeutsche mit Sitz in München (wahrscheinlich auf Unterlassung) verklagt, warum wird dieser Fall dann nicht am Wohnsitz des Klägers verhandelt, sondern in Hamburg?
Die Antwort hat damit zu tun, dass es für Presseorgane besondere Gerichtsstände gibt. Wikipedia schreibt: "Nach Urteilen der Obergerichte wird in Anschluss an die Rechtsprechung zu den Pressedelikten durch eine unerlaubte Handlung ein sogenannter „fliegender Gerichtsstand“ nach § 32 ZPO an den Orten begründet, an denen ein Druckwerk zur Kenntnis gelangt (so dass der Kläger sich den Gerichtsort aussuchen kann).
Aha!?
Klarer wird Wikipedia ein paar Sätze später: Der fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass Klagen gegen Medien wegen der zu erwartenden betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung besonders gerne bei den Pressekammern in Hamburg oder Berlin eingebracht werden. Dies auch dann, wenn beispielsweise ein Münchener ein Münchener Medienunternehmen verklagt.
Betroffenfreundlich bedeutet in diesem Fall, dass Dr. Adlkofer als Betroffener mit einem Urteil zu seinen Gunsten rechnen kann.
Es ist davon auszugehen, dass der ehemalige Tabak-Lobbyist und Reflex-Koordinator über die Besonderheiten des Gerichtsstands Hamburg bestens Bescheid weiß. Denn was Rechtsanwalt Markus Kompa über die Pressekammer Hamburg zu berichten weiß, nachdem er es mit ihr zu tun bekommen hatte, das erklärt nachdrücklich, warum Dr. Adlkofer sich für diese Hansestadt und keinen anderen Gerichtsstand entschieden hat.
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Reflex-Fälschungsskandal: Geschickter Eröffnungszug
hans, Sonntag, 14.10.2012, 14:55 (vor 4442 Tagen) @ H. Lamarr
Der Original-Artikel der SZ ist online nicht mehr verfügbar
Geht es um diesen Artikel (Link führt direkt zu einem PDF!)?
Wenn ja, hat ihn irgendjemand rübergerettet.
Wenn nein, hab ich Pech gehabt.
Reflex-Fälschungsskandal: SZ-Artikel
H. Lamarr , München, Sonntag, 14.10.2012, 20:03 (vor 4442 Tagen) @ hans
Der Original-Artikel der SZ ist online nicht mehr verfügbar
Geht es um diesen Artikel (Link führt direkt zu einem PDF!)?
Wenn ja, hat ihn irgendjemand rübergerettet.
Treffer!
Aber bitte nicht vergessen: Noch ist die SZ als Prozessgegner nur ein Verdacht, allerdings ein begründeter. Klarheit sollte spätestens am 19. Oktober einkehren, aber auch nur dann, wenn die Verhandlung öffentlich ist und jemand, z.B. von der Presse, sich die Mühe macht darüber zu berichten.
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Reflex-Fälschungsskandal: Geschickter Eröffnungszug
Lilith, Sonntag, 14.10.2012, 21:50 (vor 4442 Tagen) @ H. Lamarr
und wahrscheinlich ist es dieser Satz, der Dr. Adlkofer eine Adrenalinausschüttung gekostet hat: "Die Ergebnisse [Anm. Spatenpauli: der Reflex-Studie] konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden."
Was soll denn an dem Satz falsch sein?
Es wäre jedenfalls ein befremdlicher Vorgang, sofern Ihre Vermutungen zutreffen.
Ein Wissenschaftler würde demnach faktisch allen Ernstes versuchen, die Gültigkeit seiner angeblich wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse auf der juristischen Ebene durchzusetzen. Es ist die Frage, ob damit denn nicht doch ein allzu unverschämter Tritt gegen das Recht auf die Äußerung der freien Meinung versucht wird.
Sollen demnach etwa in Zukunft in wissenschaftlichen Diskussionen übliche Alternativdarstellungen so behandelt werden, als handele es sich bei solchen um Tatsachenbehauptungen mit schädigender Wirkung für den Kritisierten? In diesem Fall hätte der Kritisierte seine angeblich gewonnenen Erkenntnisse gar nicht wirklich und aufrichtig in den Diskurs hineingestellt, sondern er will sie vielmehr wie sein Privateigentum behandelt sehen.
Selbstverständlich aber muss es möglich sein, eine "REFLEX"-Studie wie auch jede andere wissenschaftliche Arbeit zu kritisieren. Das schliesst auch den Weg des Zustandekommens, die gewählten Methoden ein.
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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.
"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)
Reflex-Fälschungsskandal: Geschickter Eröffnungszug
Raylauncher , Montag, 15.10.2012, 20:01 (vor 4441 Tagen) @ Lilith
und wahrscheinlich ist es dieser Satz, der Dr. Adlkofer eine Adrenalinausschüttung gekostet hat: "Die Ergebnisse [Anm. Spatenpauli: der Reflex-Studie] konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden."
Was soll denn an dem Satz falsch sein?
....
Der Satz widerspricht zumindest der eigenen Aussage des Dr. A., die Reflex-Studie wäre von mehreren Labors erfolgreich repliziert worden. Da unter Reflex mehrere Studien durchgeführt wurden (HF und NF), könnte sich eine gerichtliche Klärung dieser Frage durchaus unerwartet entwickeln. Wer bezog sich dabei auf was?
Ein Wissenschaftler würde demnach faktisch allen Ernstes versuchen, die Gültigkeit seiner angeblich wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse auf der juristischen Ebene durchzusetzen.
...
M.E. geht es bei dem angestrengten Verfahren weniger um die wissenschaftliche Einstufung der Reflex-Resultate sondern es stellt ein weiteres Gefecht um die Deutungshoheit in der Mobilfunkdiskussion mit Laien und in den Medien dar. Nicht zu vergessen, eine Abrechnung mit seinem "Erzrivalen". Was er wohl primär mit der Klage beabsichtigt, wäre ein Verbot der Nennung von Fälschungsvorwürfen im Zusammenhang mit seinem Namen und Reflex.
Raylauncher
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Reflex-Fälschungsskandal: Absichten der Klage
H. Lamarr , München, Montag, 15.10.2012, 21:06 (vor 4441 Tagen) @ Raylauncher
Was er wohl primär mit der Klage beabsichtigt, wäre ein Verbot der Nennung von Fälschungsvorwürfen im Zusammenhang mit seinem Namen und Reflex.
Wenn das so ist, hat er sich mit Titelzeilen wie "Der Fälschungsskandal von Wien" (November 2009) einen ordentlichen Bärendienst erwiesen. Denn wie kann er gegen etwas erfolgreich zu Felde ziehen, was er selbst praktiziert hat?
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Bärendienst
Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten von Franz Adlkofer
H. Lamarr , München, Donnerstag, 14.02.2013, 09:49 (vor 4320 Tagen) @ H. Lamarr
Erster Verhandlungstag ist am 19. Oktober 2012.
Am 13. Februar 2013 lässt Dr. Franz Adlkofer dazu verlauten:
"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12). Dass sich die SZ überhaupt auf diesen Prozess einließ, ist allein Lerchl zuzuschreiben, der sie mit unzutreffenden Informationen versorgte. Das Fehlverhalten der SZ bestand lediglich darin, dass sie sich 2011 an Lerchls deutschlandweiter Pressekampagne gegen die RERFLEX-Studie beteiligte, ohne den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen überprüft zu haben."
Das www gibt über die Verhandlung in Hamburg nicht viel her, lediglich auf dieser Seite wird sie kurz erwähnt, aus Franz Adlkofer wird dort allerdings Aldhofer, Frank. Immerhin wird deutlich, es ging um Unterlassung und dass der Entscheid so glatt nicht war, denn es war ein Vergleich im Gespräch.
Kommentar: Das ist eine wirklich interessante Geschichte. Kann ein Gericht mit einem Entscheid einen Streit unter Wissenschaftlern klären? Immerhin haben sich mit diesem Streit schon mehrere wissenschaftliche Untersuchungskommissionen befasst, ohne zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen zu sein. Wie also soll das gehen, dass ein Gericht wissenschaftliche Zweifel per Entscheid annulliert? Oder hat Franz Adlkofer bei seiner Formulierung oben nur eine Verdrehung zu seinen Gunsten vorgenommen, manchmal genügt schon ein Wort mehr oder weniger und Adlkofer ist bekanntlich ein Meister in diesem Fach. Wenn es nichts zu verbergen gibt, wie im Streitfall IZgMF ./. Franz Adlkofer, stünde es dem Ex-Tabaklobbyist gut zu Gesicht, auch den Entscheid des Landgerichts Hamburg öffentlich zugänglich zu machen.
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Landgericht Hamburg: das war erst die 1. Instanz!
Alexander Lerchl , Donnerstag, 14.02.2013, 18:02 (vor 4319 Tagen) @ H. Lamarr
Das www gibt über die Verhandlung in Hamburg nicht viel her, lediglich auf dieser Seite wird sie kurz erwähnt, aus Franz Adlkofer wird dort allerdings Aldhofer, Frank. Immerhin wird deutlich, es ging um Unterlassung und dass der Entscheid so glatt nicht war, denn es war ein Vergleich im Gespräch.
Da ich dabei war, kann ich das bestätigen. Allerdings war es so, dass die Vorsitzende mehr oder weniger kritiklos die Ansicht von Adlkofer und seinem RA übernahm, dass an der Sache (gemeint waren DNA-Schäden) "was dran sei", und zwar weil in einem der Schriftsätze verschiedene Literaturstellen genannt waren. Eine sachliche oder gar wissenschaftliche Prüfung durch das Gericht fand m.E. nicht statt, jedenfalls war davon während der Verhandlung nicht die Rede. Interessant finde ich an dem o.a. Link, dass dort am Ende ein wenig verloren eine Datum steht: "18.03.13:"
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Landgericht Hamburg: das war erst die 1. Instanz!
KlaKla, Donnerstag, 14.02.2013, 18:26 (vor 4319 Tagen) @ Alexander Lerchl
Da ich dabei war, kann ich das bestätigen. Allerdings war es so, dass die Vorsitzende mehr oder weniger kritiklos die Ansicht von Adlkofer und seinem RA übernahm, dass an der Sache (gemeint waren DNA-Schäden) "was dran sei", und zwar weil in einem der Schriftsätze verschiedene Literaturstellen genannt waren. Eine sachliche oder gar wissenschaftliche Prüfung durch das Gericht fand m.E. nicht statt, jedenfalls war davon während der Verhandlung nicht die Rede. Interessant finde ich an dem o.a. Link, dass dort am Ende ein wenig verloren eine Datum steht: "18.03.13:"
Vielleicht kann die SZ bis dahin noch Widerspruch einlegen.
Über den Inhalt des Urteils berichtet Adlkofer nichts. Er scheint sich ziemlich sicher zu sein, dass die SZ nichts weiter unternehmen wird. Ist möglicherweise auch ok aber dass kann man erst beurteilen wenn man das Urteil selbst gelesen hat.
[Admin: Auf Wunsch von "KlaKla" editiert ("Urteil" statt "Vergleich") am 11.08.2013]
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Meine Meinungsäußerung
LG Hamburg entscheidet zugunsten v. Adlkofer sagt Adlkofer
KlaKla, Samstag, 16.02.2013, 15:50 (vor 4317 Tagen) @ H. Lamarr
"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12).
Ich fürchte, hier wird ein Trick angewandt. Ein Teil der Studien wurde bestätigt, ein anderer Teil nicht. Besser auf den Punkt bringt es Raylauncher. Und nicht zu vergessen, wer ist der Verfasser der Meldung.
Reflex-Replikationen - Sammelstrang
Teilergebnisse Reflex nicht reproduzierbar
Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität zum Fall 2009/01
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Meine Meinungsäußerung
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Gelungene Reflex-Replikation?
H. Lamarr , München, Samstag, 16.02.2013, 20:40 (vor 4317 Tagen) @ KlaKla
Ein Teil der Studien wurde bestätigt, ein anderer Teil nicht.
Au ja, das könnte es sein!
Aber ..., stopp, Moment mal: Welcher "Teil" wurde denn überhaupt bestätigt? "Reflex" ist ja bekanntlich nicht eine einzelne Studie gewesen, sondern eine Sammlung bestehend aus zehn separat geführten Experimenten, für die sich als Oberbegriff die Einteilung in NF und HF anbietet.
Ich habe mal im "Reflex"-Abschlussbericht gestöbert und alle durchgeführten Experimente nachfolgend zusammen gestellt, jedes dieser Experimente könnte als einzelene Studie unter dem Dach von "Reflex" gesehen werden.
1. Experiments with human fibroblasts, lymphocytes, monocytes, melanocytes and muscle
cells and with granulosa cells of rats (Participant 3)
2. Experiments with human HL-60 cells (Participant 2)
3. Experiments with the human neuroblastoma cell line NB69 (Participant 5)
4. Experiments with human lymphocytes and thymocytes and embryonic stem cells of mice
during cardiac differentiation (Participant 8)
5. Experiments with brain cells of different origin and human monocytes and endothelial
cells (Participant 9)
6. Experiments with embryonic stem cells of mice (Participant 4)
7. Experiments with the human neuroblastoma cell line SY5Y (Participant 11)
8. Experiments with Xenopus laevis oocytes, granulosa cells of rats, HeLa cells, Chinese Hamster Ovary (CHO) cells and human fibroblasts (Participant 7)
9. Experiments with the human endothelial cell lines EA.hy926 and EA.hy926v1
(Participant 6)
10. Effects of ELF-EMF and RF-EMF on gene expression in human cells analysed with the
cDNA array (Participant 12)
Von diesen zehn Arbeiten wurde meines Wissens nur eine einzige in einem Journal wissenschaftlich publiziert, nämlich Nummer 1 (Participant 3 ist Prof. Hugo Rüdiger, Wien). Aber selbst das ist schon nicht ganz richtig, denn publiziert wurden 2005 nur die HF-Experimente der AG Rüdiger, nicht deren NF-Experimente. Diese NF-Experimente wurden zwar nicht wissenschaftlich publiziert, dennoch versuchte die AG Primo Schär, Basel, sie zu reproduzieren. Das Ergebnis erschien 2010 (Focke et al.) und während Prof. Kuster an dieser Reproduktion zuletzt keine Zweifel anmeldete (... he succeeded in reproducing the ELF effects), sieht Prof. Lerchl dies ganz anders, ausführlich begründet hier.
Warum den neun anderen Arbeiten des "Reflex"-Projekts nicht die Ehre einer wissenschaftlichen Veröffentlichung zuteil wurde, ich weiß es nicht. Die EU (größter Geldgeber) scheint daran keinen Anstoß genommen zu haben.
Fazit: Wenn man die Arbeit von Focke et al. als erfolgreiche Reproduktion der Wiener-NF-Experimente wertet, dann ist es nicht gelogen, wenn Dr. Adlkofer behauptet, "Reflex" sei erfolgreich repliziert worden. Ob diese Darstellung anständig ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn allein schon wegen des ausführlichen ARD-TV-Berichts über Reflex (Bei Anruf Smog) versteht alle Welt unter "Reflex" nicht die Wiener NF-Experimente, sondern die Wiener HF-Experimente. Und diese wiederum sind meines Wissens bis heute nicht erfolgreich repliziert worden.
Schade, stünde das Urteil der Pressekammer des LG Hamburg zur Verfügung, müssten wir hier nicht so spekulativ sein, ich jedenfalls fände es interessant zu sehen, mit welchen Studien Franz Adlkofer das Gericht beeindrucken konnte.
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"Reflex" - List of Participants (beteiligte Labore)
H. Lamarr , München, Samstag, 16.02.2013, 20:46 (vor 4317 Tagen) @ H. Lamarr
(Participant 3)
LIST OF PARTICIPANTS
1. VERUM - Stiftung für Verhalten und Umwelt, München, Germany
(Scientific person in charge of the project: Prof. Franz Adlkofer)
2. Institut für Klinische Chemie, Universitätsklinikum Benjamin Franklin, Berlin, Germany
(Scientific person in charge of the project: Prof. Rudolf Tauber)
3. Abteilung für Arbeitsmedizin, Universitätsklinik für Innere Medizin, Wien, Austria
(Scientific person in charge of the project: Prof. Hugo W. Rüdiger)
4. Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben, Germany
(Scientific person in charge of the project: Prof. Anna M. Wobus)
5. Insalud, Ramon y Cajal Hospital, Madrid, Spain
(Scientific person in charge of the project: Dr. Angeles Trillo)
6. STUK - Radiation and Nuclear Safety Authority, Helsinki, Finland
(Scientific person in charge of the project: Prof. Dariusz Leszczynski)
7. Institut für Biophysik, Universität Hannover, Germany
(Scientific person in charge of the project: Prof. H. Albert Kolb)
8. Laboratoire PIOM, ENSCPB, Bordeaux, France
(Scientific person in charge of the project: Dr. Isabelle Lagroye)
9. Universita degli Studi di Bologna, Italy
(Scientific person in charge of the project: Prof. Fernando Bersani)
10. Institut für Integrierte Systeme, ETH Zentrum, Zürich, Switzerland
(Scientific person in charge of the project: Prof. Niels Kuster)
11. Cattedra di Farmacologia, Universita degli Studi di Milano, Italy
(Scientific person in charge of the project: Prof. Francesco Clementi)
12. Ressourcenzentrum für Genomforschung GmbH (RZPD), Heidelberg, Germany
(Scientific person in charge of the project: Dr. Christian Maercker)
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Reflex - Alte Liste der beteiligten Wissenschaftler
KlaKla, Mittwoch, 20.02.2013, 19:21 (vor 4313 Tagen) @ H. Lamarr
[Hinweis Moderator: Titel geändert am 21.02.2013]
Hier eine alte Liste, derer, die anfänglichen für das Reflex Projekt nominiert wurden.
Risikobewertung potenzieller Umweltgefahren aus niedrigen energiereiche elektromagnetische Felder (EMF) Belichtung mit in-vitro-Methoden empfindlich (reflex)
1. Albert Waldvogel, Swiss Federal Institue sf Technology Zürich
2. Dr. Joaquin Martinez Hernandez, Instituto Nacional de La Salud
3. Prof. Sisko Salomaa, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit Authority
4. Dr. Bernard Clin, Ecole Nationale Superieure de Chimie et de Physique de Bordeaux
5. Prof. Dr. Ulrich Wobus, Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Research
6. Prof. Dr. Rudolf Tauber, Frei Universität Berlin
7. Prof. Attilio Forino, Universität Bologna
8. Prof. Antonio Groppetti, Universität Milano
9. Prof. Dr. Oswald Jahn (2005 †), Universität Wien
10. Dr. Prof. Hans-Albert Kolb, Universität Hannover
11. Martin Stock, RZPD Deutsches Ressorcenzentum für Genomforschung
Im März/April 2000 waren nur noch zwei von den zuvor nominierten Wissenschaftler dabei.
Bioelectromagnetics Newsletter
Gesamtkosten für das Projekt REFLEX beläuft sich auf 3.149.621 Euro. Der Beitrag aus dem EU Gemeinschaft beläuft sich auf 2.059.450 Euro. Der verbleibende Betrag wird durch die Stiftung VERUM finanziert, zusammen mit der finnischen und der Schweizer Regierung. Zu den Untersuchungsteam gehören:
1. Prof. Dr. Rudolf Tauber und Kollegen, Universität Benjamin Franklin, Berlin
2. Dr. Anna M. Wobus (1945), Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben
3. Prof. Dr. Hans-Albert Kolb, Universität Hannover
4. Prof. Ferdinando Bersani und Kollegen, Universität von Bologna
5. Prof. Dr. Francesco Clementi, Universität Milano
6. Dr. Isabela Lagroye, Laboratoire PIOM, Bordeaux
7. Dr. Dariusz Leszczynski, Radia- und Reaktorsicherheit (STUK), Helsinki.
Wer hat eine Erklärung, wie es zu so einer Veränderung kommt?
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Meine Meinungsäußerung
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Reflex - Namen sind Schall & Rauch
Gast, Samstag, 23.02.2013, 02:03 (vor 4311 Tagen) @ KlaKla
Wer hat eine Erklärung, wie es zu so einer Veränderung kommt?
1. In Zürich war Prof. Waldvogel damals Vizepräsident der ETH, die ausführende Einheit war dann ITIS mit Kuster.
2. Für Hernendez kam Trillo, beide von Hospital Ramon y Cajal in Madrid.
3. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit Authority = STUK; Sisko Salooma (http://www.stuk.fi/tutkimus/en_GB/osasto/) ist dort verantwortlich für Forschung und damit wohl Leszczynskis Vorgesetzte.
4. In Bordeaux ist es besonders kompliziert, da ist aus der "Ecole Nationale Superieure de Chimie et de Physique" zunächst PIOM (Physique des Interactions Ondes-Matière) und dann IMS (Laboratoire de l'Intégration du Matériau au Système) geworden, Isabelle Lagroye ist immer noch dort in der Gruppe von Bernhard Veyret (http://www.ims-bordeaux.fr/IMS/pages/pageDynamiqueIMSExt.php?guidPage=NGEwMTQ0YjJjMzBlMg==).
5. Für Herrn Wobus (Institutsleiter) hat seine Frau, Arbeitsgruppenleiterin am selben Institut, übernommen.
7. In Bologna (so gut ich das italienisch verstanden habe) war damals Forino (http://www.unibo.it/SitoWebDocente/default.htm?UPN=attilio.forino%40unibo.it&TabControl1=TabCV) der Direktor von Bersani (http://www.unibo.it/SitoWebDocente/default.htm?UPN=ferdinando.bersani%40unibo.it&TabControl1=TabCV).
8. Groppetti und Clementi waren damals beide an der Uni Milano, Clementi (http://www.in.cnr.it/staff.php?c=MI) ist dort immer noch Professor, Groppetti anscheinend bereits emeritiert.
9. Oswald Jahn war der Vorgänger von Hugo Rüdiger als Leiter der Abteilung für Arbeitsmedizin in Wien. Auf den Publikationen Ivancsits et al. stehen sie immer beide.
11. Für das RZPD kam Märcker statt Stock.
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Reflex - Alte Liste der beteiligten Wissenschaftler
Gast, Montag, 25.02.2013, 00:16 (vor 4309 Tagen) @ KlaKla
Wer hat eine Erklärung, wie es zu so einer Veränderung kommt?
Die EU vergibt Projekte nicht an Personen, sondern an Institutionen, wie große Universitäten. Kommt da ein neuer Leiter einer Arbeitsgruppe oder wechselt der entsprechende Projektkoordinator, ändert sich auch der Name. Eine Abteilung oder Arbeitsgruppe kann auch umorganisiert oder umbenannt werden. Weiterhin ist in der ersten Liste immer der "administrative Kontakt" angegeben. Das muss nicht der wissenschaftliche Projektleiter sein, sondern z.B. auch der Institutsleiter oder der Leiter der Verwaltung.
Schaut man sich beide Listen unter diesem Aspekt an, sieht man, das die Institutionen geblieben sind. Außerdem ist die untere Liste nicht vollständig, wie inzwischen aus dem Abschlussbericht bekannt ist. Universitäten Zürich, Bordeaux, Bologna, Milano und Wien sind geblieben, das Hospital Ramon y Cajal in Madrid auch.
Jede Menge wissenschaftliche "Reflex"-Publikationen
H. Lamarr , München, Dienstag, 19.02.2013, 23:44 (vor 4314 Tagen) @ H. Lamarr
Warum den neun anderen Arbeiten des "Reflex"-Projekts nicht die Ehre einer wissenschaftlichen Veröffentlichung zuteil wurde, ich weiß es nicht. Die EU (größter Geldgeber) scheint daran keinen Anstoß genommen zu haben.
Die Rüge eines guten Geistes, sie kam kurz und bündig:
Stimmt nicht, s. hier:
http://www.emf-portal.de/gl_detail.php?l=g&id=3142
Es gibt also erheblich mehr, wissenschaftliche Publikationen im Dunstkreis von "Reflex" als ich dachte, nämlich 24!
Die "Reflex"-Studie lief vom 1. Februar 2000 inklusive Verlängerung bis zum 31. Mai 2004.
Der Abschlussbericht wurde am 8. Dezember 2004 von der Stiftung Verum vorgelegt. Das bedeutet, dass 15 der 24 wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht waren, bevor der "Reflex"-Abschlussbericht herauskam. Auf mich als Laie wirkt das ein wenig merkwürdig, zumal die Zeitschriften ja teilweise einen erheblichen Vorlauf haben, die Arbeiten also z.B. 1 Jahr zuvor eingereicht werden mussten.
Von den 24 Publikationen wurde von Franz Adlkofer nur eine einzige, nämlich die dramatischste (Diem E (2005): Non-thermal DNA breakage by mobile) nach allen Regeln der Kunst an die Öffentlichkeit vermittelt. Aber erstmals nicht erst 2005 oder später. Auch nicht 2004 oder 2003, sondern 2002. Damals nahm Adlkofer ein TV-Team des SWR mit zur BEMS-Tagung nach Hawai. Zwei Jahre vor dem Abschlussbericht und drei Jahre vor der wissenschaftlichen Veröffentlichung mit einem Großalarm massiv in die Öffentlichkeit zu gehen, das finde ich nach wie vor bemerkenswert. Warum nur diese große Eile?
Wann war eigentlich die Gesetzgebung zum Passivrauchen in Europa in einer so entscheidenden Phase, dass die Ablenkung mit einem EMF-Buh-Mann willkommen gewesen wäre?
Und: Wenn es 24 "Reflex"-Publikationen gibt, statt der einen, die jeder kennt, dann sollte es grundsätzlich auch 24-mal mehr Möglichkeiten geben, "Reflex" zu replizieren. Dies würde eine Replikation wahrscheinlich deutlich vereinfachen. Oder sehe ich das falsch?
Wahrscheinlich ist es zukünftig klüger, nicht mehr griffig aber nebulös von "Reflex"-Replikation zu reden, sondern spröde aber konkret z.B. von einer Replikation von Diem et al. (2005) oder von Schwarz et al. (2008).
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Schwache Verordnung zum Schutz vor Passivrauch
H. Lamarr , München, Mittwoch, 20.02.2013, 22:52 (vor 4313 Tagen) @ H. Lamarr
Wann war eigentlich die Gesetzgebung zum Passivrauchen in Europa in einer so entscheidenden Phase, dass die Ablenkung mit einem EMF-Buh-Mann willkommen gewesen wäre?
Das Dokument Wie die Tabakindustrie in Deutschland durch die Erhaltung wissenschaftlicher sowie politischer Respektabilität Rechtsvorschriften zum Schutz vor Passivrauchen verhinderte (PDF, 115 Seiten, deutsch) weiß dazu in einer Chronologie über den Zeitraum 2001-2002 folgende Aktivität der Politik/Regierung in Deutschland zu berichten:
Eine schwache Verordnung, die den Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz nominell vorsieht, wird erlassen, nachdem die früheren beiden Anläufe für ein umfassendes Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen gescheitert waren.
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"Reflex"-Publikationen: So könnte es gewesen sein
Gast, Donnerstag, 21.02.2013, 01:22 (vor 4313 Tagen) @ H. Lamarr
Das bedeutet, dass 15 der 24 wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht waren, bevor der "Reflex"-Abschlussbericht herauskam.
Fünf davon (J. Schuderer et al.) beziehen sich auf die technische Spezifikation der Expositionsanlagen, die mussten natürlich vor Beginn der biologischen Experimente fertig sein, und konnten daher frühzeitig eingereicht werden.
Auch die biologischen Daten entstanden vermutlich nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach. Dazu gab es sicher auch Zwischenberichte und damit konnten dann Teilergebnisse publiziert werden. Es waren bei "Reflex" ja 10 Themen die an 12 Standorten bearbeitete wurden. Jemand der Fibroblasten unter HF untersucht, muss mit der Publikation nicht warten bis ein anderer, der Stammzellen mit NF exponiert, ebenfalls fertig ist.
Publikationen in den Jahren 2002 und 2003 sind natürlich schon auffällig früh, da kann es sein, dass vorläufige Daten oder Ergebnisse mit eingeflossen sind, die früher entstanden sind und überhaupt erst dazu geführt haben, dass das Konsortium den Zuschlag der EU bekommen hat. So ein Projekt ist ja nicht komplett aus dem beruflichen Rahmen gerissen, die jeweiligen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen haben auch vor und nach der offiziellem Projektphase diese und verwandten Themen bearbeitet und darüber publiziert. Wenn man sich die Publikationen einzeln anschaut, ist in der Danksagung häufig nicht nur "Reflex", sondern eine ganze Reihe von Sponsoren genannt, die diese Art von Forschung vielleicht auch vor oder nach "Reflex" unterstützt haben. Die Ergebnisse werden nach inhaltlichem Zusammenhang, nicht nach Geldgeber publiziert.
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Reflex, Fibroblasten, Sponsoren, Konsortium
"Reflex"-Publikationen: Laut Verum sind es 27
H. Lamarr , München, Donnerstag, 25.12.2014, 00:51 (vor 3641 Tagen) @ H. Lamarr
Es gibt also erheblich mehr, wissenschaftliche Publikationen im Dunstkreis von "Reflex" als ich dachte, nämlich 24!
Gemäß dieser Darstellung auf der Website der Stiftung "Verum" sind es auch nicht 24, sondern 27 Veröffentlichungen.
Bemerkenswert an dieser erst 2012 (nach dem Ausscheiden von Prof. Adlkofer) entstandenen Seite im Webauftritt von Verum ist: Die Fälschungsvorwürfe die auf "Reflex" seit 2008 wie ein Mühlstein lasten werden mit keiner Silbe erwähnt. Auch über die gescheiterten Replikationsversuche schweigt sich die Seite aus. Stattdessen heißt es diplomatisch und bescheiden:
NUTZEN: Die REFLEX-Ergebnisse sind ein wichtiger Beitrag für die bereits bestehenden Daten zu gentoxischen und phänotypischen Wirkungen von sowohl NF- als auch HF-EMF auf Zellsysteme in vitro. Sie schließen weder aus noch bestätigen sie ein durch EMF verursachtes Gesundheitsrisiko. Das Projekt war auch nicht dafür geplant. Sein Wert besteht in der Bereitstellung neuer Daten, die es ermöglichen, die Mechanismen der EMF-Wirkungen in Zukunft besser zu erforschen. Außerdem liefern die REFLEX-Ergebnisse neue Informationen für die Risikoabschätzung durch WHO, IARC und ICNIRP.
Den Passus mit der WHO sollte Verum allerdings demnächst streichen. Denn im jüngsten Entwurf der neuen WHO-Monographie zu EMF-Risiken verzichtet die WHO ausdrücklich auf die Einbeziehung der (Wiener) "Reflex"-Ergebnisse.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
"Reflex"-Publikationen: Laut Verum sind es 27
Alexander Lerchl , Freitag, 26.12.2014, 21:00 (vor 3639 Tagen) @ H. Lamarr
Es gibt also erheblich mehr, wissenschaftliche Publikationen im Dunstkreis von "Reflex" als ich dachte, nämlich 24!
Gemäß dieser Darstellung auf der Website der Stiftung "Verum" sind es auch nicht 24, sondern 27 Veröffentlichungen.
Komisch, unter dem Link lande ich nur auf der Startseite ...
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten von Franz Adlkofer
Christopher, Samstag, 16.02.2013, 22:09 (vor 4317 Tagen) @ H. Lamarr
Kommentar: Das ist eine wirklich interessante Geschichte. Kann ein Gericht mit einem Entscheid einen Streit unter Wissenschaftlern klären? Immerhin haben sich mit diesem Streit schon mehrere wissenschaftliche Untersuchungskommissionen befasst, ohne zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen zu sein. Wie also soll das gehen, dass ein Gericht wissenschaftliche Zweifel per Entscheid annulliert? Oder hat Franz Adlkofer bei seiner Formulierung oben nur eine Verdrehung zu seinen Gunsten vorgenommen, manchmal genügt schon ein Wort mehr oder weniger und Adlkofer ist bekanntlich ein Meister in diesem Fach. Wenn es nichts zu verbergen gibt, wie im Streitfall IZgMF ./. Franz Adlkofer, stünde es dem Ex-Tabaklobbyist gut zu Gesicht, auch den Entscheid des Landgerichts Hamburg öffentlich zugänglich zu machen.
Wie hier ja schon verlinkt wurde (Interview mit Herrn Kompa) ist die Tatsache, daß der Kläger mit seiner Klage in Hamburg durchgekommen ist, ja so überraschend nicht, und gerne auch im Widerspruch mit höheren Instanzen. Von daher: Interessant wirds erst, sollte die SZ sich gegen das Urteil wehren...
Landgericht Hamburg: Anmerkungen zum Urteil
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.08.2013, 22:33 (vor 4141 Tagen) @ H. Lamarr
Wie Teilnehmer "RDW" hier ausführt, lässt sich das Urteil der ersten Instanz inzwischen auf dieser Website als PDF (12 Seiten) herunterladen.
Aus dem Urteil:
[...] Der Kläger trägt vor, dass Ergebnisse, die wie in der Reflex-Studie auf ein genschädigendes Potential hinweisen, in zahlreichen Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Methoden und verschiedener Zellen erlangt worden seien, es komme nicht darauf an, ob die Reflex-Studie in allen Einzelheiten reproduziert worden sei. Gerade die Vielfalt der Nachweismethoden könne als Beleg angesehen werden, dass die Ergebnisse der Reflex-Studie über jeden Zweifel erhaben seien.
Diese Definition für Replikation widerspricht mWn der wissenschaftlichen Übereinkunft, die erst eine möglichst nahe am Original stattfindende Wiederholung eines Experiments als belastbare Replikation ansieht. Mängel einer Originalstudie müssen in einer Replikation jedoch nicht wiederholt werden, sie dürfen sich durch besseres Studiendesign verhindert lassen.
Er beruft sich auf eine Studie für niederfrequente elektromagnetische Felder (Focke, Schuermann, Kuster, Schär), eine Studie für hochfrequente elektromagnetische Felder (Franzellitti, Valbonesi, Ciancagli, Biondi, Bontin, Bersani, Fabbri) sowie weitere Veröffentlichungen (Focke, Xu et al., Campisi et al., Kraca et al. Guler et al., Kesari et al.).
Damit liegt nun endlich eine verbindliche Auflistung der Studien vor, die Dr. Adlkofer selbst als Replikationen von "Reflex"-Teilstudien sieht.
Zudem habe eine andere Forschergruppe an der Medizinischen Universität Wien mit denselben Zellen und denselben Methoden die Ergebnisse der Studie reproduziert, hierfür bietet er Professor Dr. M. als Zeugen an.
Hierbei kann es sich nur um die "Reflex"-Nachfolgestudie (UMTS-Studie) im Rahmen des Athem-Projekts handeln.
Auch auf einer internationalen Konferenz (EMF Health Risk Research) seien im Oktober 2011 die Ergebnisse der Studie bestätigt worden.
Damit kann der Kläger nur diese Konferenz in Brüssel meinen. Was der Kläger darunter versteht, die Ergebnisse seiner Studie seien dort "bestätigt" worden, ist völlig offen. Es gibt viele spekulative Interpretationen. Eine unerwartete objektive Bestätigung kann es mMn auf solchen Konferenzen nicht geben, dazu ist das EMF-Portal zu flink mit der Bereitstellung neuer Studien. Vielleicht meint der Kläger mit Bestätigung eher eine Beipflichtung. In der 3-Seitigen "Conference Summary" (PDF, englisch) ist von "Reflex" und einer Bestätigung jedenfalls nicht die Rede.
Ein Wiederholungsversuch der Reflex-Studie an der Universität Ulm sei aufgrund eines Übermittlungsfehlers nicht vergleichbar gewesen.
Dazu hat Prof. Speit hier Stellung genommen.
[...]
Folgende Zitate sind den Entscheidungsgründen des Gerichts entnommen:
Die Beklagte hat indes ihrer Darlegungs- und Beweislast nicht genügt. Der Verweis auf die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission genügt nicht, um die streitgegenständliche Äußerung als wahr anzusehen. Denn die Replikation der Ergebnisse der Reflex-Studie scheiterte bei der Verwendung derselben Methodik. In Anbetracht des dargelegten Textverständnisses kann es auf diesen Umstand für sich alleine nicht ankommen, denn es geht um die Frage, ob die von der Reflex-Studie erarbeiteten Ergebnisse durch andere Studien bestätigt wurden.
Eine höchst eigenwillige Auffassung des Gerichts, die 1:1-Replikationen (wissenschaftlich am hochwertigsten) eine klare Absage erteilt und stattdessen wissenschaftlich weniger aussagekräftige weil nur entfernt am Original angelehnte Replikationen aufwertet. Sollte ich mit dieser Einschätzung falsch liegen, bitte ich von kompetenter Seite um Korrektur.
Der Nachweis mag im Rahmen der in der Stellungnahme der Strahlenschutzkommission erwähnten Studie [Anm. spatenpauli: wahrscheinlich ist damit die Arbeit von Speit et al. gemeint] nicht gelungen sein, hieraus folgt jedoch nicht, dass die Äußerung als wahr anzusehen ist. Denn der Kläger kann auf mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen verweisen, die die Ergebnisse der Reflex-Studie belegen.
Seit dem Urteil sind zwei weitere dezidierte Reflex-Replikationen gescheitert, wenn ich die Ausführungen des Gerichts richtig verstehe, würden selbst diese neuerlichen Gegenbeweise nichts am Urteil ändern, weil der Kläger auf mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen verweisen kann, die die Ergebnisse der Reflex-Studie belegen.
Das Gericht wertet augenscheinlich keinerlei qualitative Unterscheide zwischen den Replikationen, sondern beschränkt sich auf quantitative Betrachtungen. Der Kläger kann somit nahezu beliebige Studien als Replikationsstudien ins Feld führen, um seinen Bestand an solchen Studien numerisch zu erhöhen.
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Klage, Verum, Wissenschaftsskandal, Hamburg, Textverständnis, Landgericht, Urteil, Mount Stupid, Pressekammer, Franzellitti, Bersani, Klageverfahren
Landgericht Hamburg: Anmerkungen zum Urteil
Doris , Sonntag, 11.08.2013, 23:12 (vor 4141 Tagen) @ H. Lamarr
eine Studie für hochfrequente elektromagnetische Felder (Franzellitti, Valbonesi, Ciancagli, Biondi, Bontin, Bersani, Fabbri) sowie weitere Veröffentlichungen (Focke, Xu et al., Campisi et al., Kraca et al. Guler et al., Kesari et al.).
Damit liegt nun endlich eine verbindliche Auflistung der Studien vor, die Dr. Adlkofer selbst als Replikationen von "Reflex"-Teilstudien sieht.
hatten wir hier schon einmal
Karaca (nicht Kraca) kommt noch dazu. Ist aus dem Jahr 2012
Was im dort aufgeführten Erratum steht, weiß ich nicht.
Landgericht Hamburg: Anmerkungen zum Urteil
Doris , Sonntag, 11.08.2013, 23:36 (vor 4141 Tagen) @ H. Lamarr
Seit dem Urteil sind zwei weitere dezidierte Reflex-Replikationen gescheitert, wenn ich die Ausführungen des Gerichts richtig verstehe, würden selbst diese neuerlichen Gegenbeweise nichts am Urteil ändern, weil der Kläger auf mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen verweisen kann, die die Ergebnisse der Reflex-Studie belegen.
Nach dem Urteil wurden auch die SEAWIND Ergebnisse veröffentlicht, die ebenfalls nicht die REFLEX Ergebnisse unterstützen.
REFLEX: OLG Hamburg sieht das alles etwas anders
Alexander Lerchl , Dienstag, 23.04.2019, 21:40 (vor 2060 Tagen) @ H. Lamarr
Erster Verhandlungstag ist am 19. Oktober 2012.
Am 13. Februar 2013 lässt Dr. Franz Adlkofer dazu verlauten:
"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12). Dass sich die SZ überhaupt auf diesen Prozess einließ, ist allein Lerchl zuzuschreiben, der sie mit unzutreffenden Informationen versorgte. Das Fehlverhalten der SZ bestand lediglich darin, dass sie sich 2011 an Lerchls deutschlandweiter Pressekampagne gegen die RERFLEX-Studie beteiligte, ohne den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen überprüft zu haben."
Das www gibt über die Verhandlung in Hamburg nicht viel her, lediglich auf dieser Seite wird sie kurz erwähnt, aus Franz Adlkofer wird dort allerdings Aldhofer, Frank. Immerhin wird deutlich, es ging um Unterlassung und dass der Entscheid so glatt nicht war, denn es war ein Vergleich im Gespräch.
Heute war die Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Es standen zwei juristische Fragen im Vordergrund: 1) ist Adlkofer erkennbar und 2) Sinngehalt der strittigen Passage des Artikels, also ob die REFLEX-Studien so wiederholt werden konnten.
Der Vorsitzende Richter Buske fasste zusammen, dass das Gericht die Frage 1) wohl bejahen würde (obwohl im Artikel sein Name nicht mal erwähnt wurde), die Frage 2) aber nicht, da die Ergebnisse nicht reproduzierbar seien. Insofern hält das Gericht die Berufung (Urteil aus 2012) für aussichtsreich.
Es läuft gerade nicht gut für Adlkofer. Verkündung des Urteils: 4. Juni 2019
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Recht, Reflex, Aktenzeichen, Hamburg, OLG, Buskeismus
REFLEX: OLG Hamburg sieht das alles etwas anders
H. Lamarr , München, Freitag, 26.04.2019, 21:47 (vor 2057 Tagen) @ Alexander Lerchl
Heute war die Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Den Bericht eines privaten Prozessbeobachters kann man sich <hier> ansehen. Der Name Franz Adlkofer inspiriert den Autor des Berichts wieder zu kunstvollen Verfremdungen, auch der FC Bayern kommt nicht ungeschoren vom Richtplatz.
Es läuft gerade nicht gut für Adlkofer. Verkündung des Urteils: 4. Juni 2019
Winter is coming ...
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"Reflex": Wie die Süddeutsche über ein "so" stolperte
H. Lamarr , München, Sonntag, 28.04.2019, 20:23 (vor 2055 Tagen) @ H. Lamarr
Am 13. Februar 2013 lässt Dr. Franz Adlkofer dazu verlauten:
"Das Landgericht Hamburg hat Ende 2012 in der Klage von Professor Franz Adlkofer gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) entschieden, dass die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch eine Reihe anderer Untersuchungen als bestätigt angesehen werden müssen (Az.: 324 O 255/12).
Wer sich das erstinstanzliche Urteil von 2012 ansieht kann feststellen, die Formulierung von Franz Adlkofer, die "Reflex"-Ergebnisse müssten durch eine Reihe anderer Untersuchungen "als bestätigt angesehen werden", wird vom Text der Entscheidung nicht gedeckt. Offensichtlich wollte Adlkofer damit, wie später Diagnose-Funk mit dem Urteil im Streit Kratochvil vs. Lerchl, den Eindruck erwecken, die Wiener HF-Studie sei vor Gericht als untadelig erkannt und von den Fälschungsvorwürfen freigesprochen worden. Dies aber kann ich aus der Entscheidung überhaupt nicht herauslesen. Das Gericht bezieht sich vielmehr ausdrücklich auf das Textverständnis von Laien, die nicht unterscheiden würden zwischen einer methodisch und technisch zum Original gleichen Studienreplikation und einer Studie, die den gleichen Endpunkt (hier genschädigendes Potential von EMF) auf methodisch und technisch beliebig andere Weise erreicht. Ein Laie könnte daher – mit meinen Worten – die angegriffene Textpassage aus dem SZ-Artikel ...
"Die Ergebnisse (sc. der REFLEX-Studie) konnten so allerdings nie von anderen Labors reproduziert werden." ...
irrtümlich dahingehend missverstehen, es gäbe überhaupt keine Studien, abgesehen von der Wiener "Reflex"-Studie, die ein genschädigendes Potential von EMF beobachtet haben.
Erst unter diesem speziellen Blickwinkel erschließt sich einem (zumindest mir) die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. In seinen Entscheidungsgründen misst das LG dem Wort "so" in der angegriffenen Textpassage große Bedeutung zu:
Dem Leser wird daher nicht vermittelt, dass es Unterschiede in Methodik oder Versuchsaufbau bei einzelnen Studien geben kann, so dass sich die Frage, ob die mit der Reflex-Studie veröffentlichten Ergebnisse unter Anwendung des identischen Versuchsaufbaus reproduzierbar waren oder nicht, für den Leser gerade nicht stellt. Denn der Leser wird das Wort "so" in dem angegriffenen Satz darauf beziehen, dass die Ergebnisse, die die Bedenken im Hinblick auf Mobilfunkstrahlung belegen sollen, nicht durch andere Studien bestätigt worden sind. Hingegen wird er sich keine Gedanken darüber machen, ob die anderen Studien die Methode bzw. den identischen Versuchsaufbau der Reflex-Studie angewendet haben, denn solche Überlegungen werden weder durch die Berichterstattung angestoßen, noch kann davon ausgegangen werden, dass der Durchschnittsleser einer Tageszeitung sich diese aufgrund seiner eigenen Kenntnisse über wissenschaftliche Arbeitsweisen und Forschungsmethoden macht.
Aus meiner Sicht hat das "so" eine ganz andere Bedeutung, es will verkürzt für "auf diese Weise" deutlich machen, dass anderen Laboren die methodisch und technisch zum Original gleiche Studienreplikation nicht gelungen ist. Allerdings gehöre ich mit Blick auf "Reflex" nicht zur anvisierten unbeteiligten Zielgruppe der Süddeutschen.
Es ist schon kurios, was dieses überraschend bedeutungsvolle "so" der Süddeutschen für Probleme in der ersten Instanz eingebrockt hat. Wie Franz Adlkofer versucht, die Entscheidung des LG in seinem Sinne umzudeuten halte ich nicht für kurios. Wie Adlkofer die Bedeutung von 1:1-Replikationen gegenüber dem LG klein und methodisch sowie technisch zum Original ferne Studien groß redete, ist folgendem Textfragment aus dem Urteil zu entnehmen:
Der Kläger trägt vor, dass Ergebnisse, die wie in der Reflex-Studie auf ein genschädigendes Potential hinweisen, in zahlreichen Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Methoden und verschiedener Zellen erlangt worden seien, es komme nicht darauf an, ob die Reflex-Studie in allen Einzelheiten reproduziert worden sei. Gerade die Vielfalt der Nachweismethoden könne als Beleg angesehen werden, dass die Ergebnisse der Reflex-Studie über jeden Zweifel erhaben seien. Er beruft sich auf eine Studie für niederfrequente elektromagnetische Felder (Focke, Schuermann, Kuster, Schär), eine Studie für hochfrequente elektromagnetische Felder (Franzellitti, Valbonesi, Ciancagli, Biondi, Bontin, Bersani, Fabbri) sowie weitere Veröffentlichungen (Focke, Xu et al., Campisi et al. , Kraca et al. Guler et al., Kesari et al.). Zudem habe eine andere Forschergruppe an der Medizinischen Universität Wien mit denselben Zellen und denselben Methoden die Ergebnisse der Studie reproduziert, hierfür bietet er Professor Dr. M. als Zeugen an. Auch auf einer internationalen Konferenz (EMF Health Risk Research) seien im Oktober 2011 die Ergebnisse der Studie bestätigt worden. Ein Wiederholungsversuch der Reflex-Studie an der Universität Ulm sei aufgrund eines Übermittlungsfehlers nicht vergleichbar gewesen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Adlkofer vs. Süddeutsche: Finale vor dem OLG Hamburg
H. Lamarr , München, Sonntag, 12.12.2021, 11:40 (vor 1096 Tagen) @ H. Lamarr
Am Ende unterlag im Rechtsstreit mit der Süddeutschen Zeitung Franz Adlkofer 2019 vor dem OLG Hamburg.
Dieses Ergebnis fehlte bislang in diesem Strang. Eine sträfliche Unterlassung, denn oberflächliche Betrachter konnten so leicht zu falschen Schlüssen kommen.
Vorteil eines Informationsforums ist die schnelle zeitnahe Berichterstattung.
Problematisch wird es, wenn unterschiedliche Berichterstatter sich zu Wort melden und ein Sachverhalt sich über einen langen Zeitraum erstreckt. Dann passiert es regelmäßig, dass ein bestehender Strang in Vergessenheit geraten ist und unnötigerweise ein neuer Strang gestartet wird. Die Information zu einem Sachverhalt wird dadurch fragmentiert wie große Dateien auf einer PC-Festplatte. Eine Festplatte fügt mit einer FAT alle Fragmente blitzschnell zu einer vollständigen Datei zusammen, der PC-Anwender bemerkt von der Fragmentierung nichts. Ein Forumadmin kann das leider regelmäßig nicht. Mist.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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