130. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 07.05.2015, 22:45 (vor 3492 Tagen) @ Alexander Lerchl

[...] Die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber sorgten ausgiebig und eifrig dafür, dass diese Diffamierungen weltweit in den Medien verbreitet wurden. So auch in der Schweiz und hier sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
Am Ausgiebigsten kam Lerchl im Forum der Agentur Heidrun und Stephan Schall in München zum Wort, welche im Internet unter der Adresse IZgMF.de, Auftragsmobbing und Auftragsrufmord betreiben.
[...]
Das Gericht hat es sich bei der Urteilsfindung wahrlich nicht einfach gemacht und hat die angeblichen Beweise des Bremer Professors auf über 6 Seiten arg zerpflückt.
Das Gericht stellt weiter fest, dass selbst wenn der Labortechnikerin der Verblindungscode der Bestrahlungsboxen bekannt gewesen sein sollte, dies noch lange kein Beweis dafür sei, dass die Labortechnikerin die Ergebnisse der Zählung von beschädigten resp. unbeschädigten Zellkernen erfunden oder gefälscht habe.
Auch sei es kein Beweis für eine Datenfälschung, wenn die von Prof. Rüdiger und der Labortechnikerin durchgeführten Experimente bis dato angeblich nicht hätten repliziert werden können.

Das Urteil ist für uns der Startschuss, um nun rechtlich gegen jene Schweizer Medien vorzugehen, die Lerchls Fälschungsvorwürfe damals als bare Münze genommen und trotz aller Warnungen mit viel Spott und Häme weiterverbreitet haben. Vor allem das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird seine damals verheerende Falschmeldung von den angeblichen Fälschungen der Krebsstudien zurücknehmen müssen.
Siehe auch unter http://www.gigaherz.ch/luegen-haben-lange-beine/

In ein denkbar schiefes Licht geraten
Das wirft nun ein denkbar schiefes Licht auf eine Deutsche Strahlenschutzkommission, wo Lerchl langjähriges Mitglied und sogar Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung war. Dass mit diesem Urteil nicht nur Lerchl seine Glaubwürdigkeit eingebüsst hat, sondern mit ihm auch noch die Verlautbarungen des Ausschusses, welchen er jahrelang präsidierte, dürfte kaum von der Hand zu weisen sein.

In ein denkbar schiefes Licht gerückt wird mit diesem Urteil auch der Beauftragte der Schweizer Regierung, Dr. Martin Röösli von der UNI Basel, welcher in regelmässigen Abständen dem Bundesrat über den Stand des Wissens in Sachen elektromagnetischer Strahlung Bericht zu erstatten hat. Röösli ist nämlich mit Lerchl im November 2011 eine Seilschaft eingegangen, um den Beschluss der Internationalen Krebskommission IARC der WHO, vom Mai 2011 zu kippen, welcher Mobilfunkstrahlung in die Stufe 2B, das heisst Krebserzeugung möglich, einordnet. Dem Bundesrat wird das Urteil gegen Lerchl und die Seilschaft Repacholli-Lerchl-Röösli zu eröffnen sein. http://www.gigaherz.ch/die-anti-iarc/

Bereits der 5. Verurteilte
Mit diesem nun rechtskräftig gewordenen Urteil ist Lerchl bereits die fünfte rechtmässig Verurteilte Person, die regelmässig im Mobbing- und Rufmordforum des IZgMF Beiträge setzt. Wer auf ein solches Forum angewiesen ist, um dort seine Duftmarken zu hinterlassen , dürfte sich somit gleich selbst disqualifiziert haben.
Um einige „Prominente“ zu nennen, die sich einer solch illusteren Gesellschaft bedienen mussten. Es sind dies: Dr. Mike Repacholi, Ehrenvorsitzender der ICNIRP und Dr. Reto Schneider vom Schweizer Rückversicherer Swiss-Re.
Wer vom Schweizer Bundesamt für Umwelt dort mitmischt, ist zur Zeit Gegenstand einer internen Untersuchung, eingefordert durch Gigaherz.ch.
„Ehrengast“ war auch schon Dr. Norbert Leitgeb, Konsultant der ICNIRP.

Auf die unzähligen Verunglimpfungen des Prof. Dr. Lerchls von Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern und des Präsidenten von Gigaherz, publiziert im http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index wollen wir hier gar nicht erst eintreten. Das ist uns nämlich zu dämlich. Wer Lust dazu verspürt kann ja die dortige Suchmaschine benützen. Bitte vorher anschnallen und Sauerstoffmaske aufsetzen.

Quelle: http://www.gigaherz.ch/der-perfekte-bumerang/
Datum: 2. Mai 2015
Hintergrund: Elisabeth K. verklagt Prof. Lerchl
Kommentar: Die "Banalität des Bösen" hat viele Gesichter.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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