Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde (Allgemein)
- In einem Umkreis von mindestens 300 Metern um Schulen und Kindergärten, sowie Kinderkrippen und Horte sind Mobilfunkantennen nicht gestattet
- Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung soll 200 Meter betragen
- Im Umkreis von 300 Metern eines existierenden Masten dürfen keine weiteren errichtet werden
Warum werden öffentliche Gebäude in den sich Kinder aufhalten weitreichender geschützt als der Lebensraum (Wohnbebauung), in dem sie aufwachsen?
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Meine Meinungsäußerung
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- Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde -
Gast,
07.02.2011, 12:22
- Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde -
KlaKla,
07.02.2011, 20:06
- Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde -
Kuddel,
07.02.2011, 21:35
- Leidfaden für den Steuerzahler - helmut, 08.02.2011, 18:52
- Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde -
Kuddel,
07.02.2011, 21:35
- Mobilfunk: Leidfaden für Bürger und Gemeinde -
H. Lamarr,
07.02.2011, 20:14
- E-Plus: Keine Grundsatzdiskussion mit Mobilfunkgegnern - H. Lamarr, 09.02.2011, 10:21
- Mobilfunk: Es geht nicht um Mitsprache, sondern ums Geschäft -
H. Lamarr,
09.02.2011, 13:16
- Bürger-Mitsprache bei Standortwahl wenig sinnvoll -
H. Lamarr,
11.02.2011, 01:00
- Michael Siegrist / Johannes Siegrist - Sektor3, 24.02.2011, 19:31
- Bürger-Mitsprache bei Standortwahl wenig sinnvoll -
H. Lamarr,
11.02.2011, 01:00
- Ohne Idioten keine Innovation ... - H. Lamarr, 09.02.2011, 14:47
- Mobilfunk: Leitfaden für Bürger und Gemeinde -
KlaKla,
07.02.2011, 20:06