140. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.08.2015, 22:55 (vor 3419 Tagen) @ Alexander Lerchl

Zur Hauptsache des Beschwerdeverfahrens:

Um das so praktische Abnahmemessverfahren – eher Wahrsagen und Kaffeesatzlesen als Messen zu nennen – mit welchem man schliesslich jedes gewünschte Resultat hinbekommt, weiterhin praktizieren zu können, scheut das Schweizer Bundesamt für Umwelt nicht einmal vor der Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation zurück, welche die Kritiker dieses unmöglichen Messverfahrens im Internet lächerlich machen und mit Rufmord zum Schweigen bringen soll. Die Agentur Stephan und Heidrun Schall in München, wo nebst den beiden bereits schon einmal rechtskräftig verurteilten Inhabern noch 3 weitere, wegen Mobbing und Verleumdung rechtskräftig Verurteilte in Teilzeit mitarbeiten, lebt von solchen Aufträgen.

Nachdem Schall auf seiner Internetseite und in seinem Forum mehrmals mit einer vorzüglichen Zusammenarbeit mit dem BAFU geprahlt hatte (!), warnte Gigaherz am 31. Mai 2014 das BAFU per E-Mail dringend vor einer weiteren Zusammenarbeit mit dieser Organisation und wies gleichzeitig auf deren Mobbing- und Rufmordauftrag hin. Das BAFU hat den Erhalt dieser Warnung mit Unterschrift des Vizedirektors sogar schriftlich bestätigt.

Nichtsdestotrotz erschien am 10.4.2015 auf der Internetseite der Agentur Schall, die sich zu zwecks arglistiger Täuschung ihrer Leser zu allem andern Unfug sogar noch „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ nennt, ein Artikel mit dem Titel „Gibt es in der Schweiz rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?“, worin der Präsident der grössten Schweizerischen Schutzorganisation gegen nichtionisierende Strahlung einmal mehr als unwissender Laie und wider besseres Wissen als pensionierter Elektriker dargestellt und der Bundesgerichtsentscheid 1C_661/2012 so ziemlich ins Gegenteil verdreht wird. Und er, Schall, müsse jetzt der Schweizer Bevölkerung und dem Schweizer Bundesgericht den seit 15 Jahren bestehenden Unterschied zwischen Immissions- und Anlagegrenzwerten erklären, weil diese offenbar keine Ahnung von deren Bedeutung hätten.
Als Krönung des Ganzen Unfugs erklärt dann Schall noch den 10mal höheren Grenzwert für Orte für kurzfristigem Aufenthalt, der nirgends in der Schweiz zu mehr als 30% ausgenutzt wird, zum Gegenstand von Abnahmemessungen (!) anstatt den für Abnahmemessungen einzig relevanten Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung (wie Wohnungen).
Siehe unter http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_15/emf-messempfehlung/emf-messempfehlung.html
der aktuell auch unter http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index

Über die Anmassungen und Irrungen eines Deutschen möchtegern-Journalisten, könnte man eigentlich nur lachen und die Sache als Witz weiterverbreiten. Wenn nicht im Laufe der Recherchen von Gigaherz.ch herausgekommen wäre, diesmal sogar vom Direktor des BAFU schriftlich bestätigt, dass das BAFU diesen Mobbing- und Rufmordartikel sogar gegengelesen und Zitat, wo rechtlich erforderlich auch noch korrigiert hat.

Diese skandalöse Zusammenarbeit des BAFU mit einer deutschen Mobbing- und Rufmordagentur führte denn am 29. Juni 2015 zu einer Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch bei der Vorsteherin des Departementes Umwelt-Verkehr-Kommunikation, Frau Bundesrätin Doris Leuthard.

Die Antwort hätte einem die Sprache verschlagen können, wenn man etwas Intelligenteres erwartet hätte.
Frau Leuthard liess ausrichten, die Aufsichtsbeschwerde beruhe lediglich auf privaten Differenzen zwischen dem Präsidenten des Vereins Gigaherz.ch und dem Autor des zitierten Artikels und das Gegenlesen und Korrigieren eines Artikels sei keine Zusammenarbeit, sondern entspreche der behördlichen Auskunftspflicht.
Das sich diese Auskunftsplicht indessen nur auf Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger und bei Ausländern nur auf Berufs-Journalisten bezieht, was beides auf Schall ganz eindeutig nicht zutrifft, verschweigt Frau Leuthard wohlweislich.

[image]Das Nichteintreten von Frau Leuthard (im Bild links) auf unsere Aufsichtsbeschwerde kommt uns im Hinblick auf kommende Baurechtsverfahren vor dem Bundesgericht eigentlich noch recht gelegen.
Denn die Weigerung von BAFU und METAS den bundesgerichtlichen Auftrag das skandalöse Messverfahren bei Abnahmemessungen von Mobilfunk-Basisstationen zu verbessern, wird beim Bundesgericht schon einmal nicht gut ankommen. Diese Weigerung ist bereits Gegenstand von mehreren Baurechtsverfahren, die unterdessen bereits wieder ans Bundesgericht unterwegs sind.
Wenn dem Bundesgericht nun zusätzlich noch dargelegt werden kann, dass das BAFU jetzt noch eine Mobbing- und Rufmordagentur zu Hilfe nehmen muss, um der Bevölkerung vorzugaukeln mit Messverfahren, die Messunsicherheiten von ±45% zulassen, könne die Einhaltung von berechneten Strahlungswerten, die oft nur gerade 1% oder weniger unter dem erlaubten Grenzwert liegen, voll garantiert werden…

Wir werden im Laufe der nächsten 12 Monate erfahren, was das Bundesgericht dazu meint.

Quelle: http://www.gigaherz.ch/keine-ruhe-im-departement-umwelt-verkehr-kommunikation/
Datum: 8. August 2015
Hintergrund: Gigaherz' Aufsichtsbeschwerde gegen das Bafu

Kommentar: siehe hier.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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