Desinformation nicht nur beim NDR (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 04.10.2009, 13:14 (vor 5562 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Alexander Lerchl, Sonntag, 04.10.2009, 14:00

Wenn nichts dazwischenkommt, werde ich jetzt wohl doch Programmbeschwerde einlegen, nicht der angehenden Journalisten wegen, sondern weil der Umgang mit den mMn berechtigten Einwänden gegen den TV-Beitrag so ganz und gar nicht zu den Erwartungen an die Ausbildung von Journalisten passen mag. Da ist aus meiner Sicht etwas faul, mich würden auch die finanziellen Transaktionen bei solchen Beiträgen interessieren, die von Ausbildungsstätten gemacht und dann von TV-Sendern ausgestrahlt werden.

Man sollte bei der Gelegenheit mal ansprechen, dass der NDR eine Straftat (Sachbeschädigung bzw. Störung von Telekommunikationsanlagen (§ 317 StGB) gefilmt und gesendet hat und möglicherweise Menschen nicht nur daran gehindert hat zu telefonieren, sondern auch daran, Hilfe zu rufen. Dass diese Straftat weitgehend umkommentiert blieb und indirekt Nachahmer finden könnte (§130a StGB), ist ebenfalls erschreckend.

Nachtrag: nicht zu vergessen: Antiftung (§26 StGB) (Weiner et al. wurden möglicherweise erst zu der Straftat angestiftet) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) (die Kameraleute waren auch auf dem Mast).

Da kommt ganz schön was zusammen ....

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Desinformation, Journalisten, NDR, Straftat


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