Hirntumor: Berufungsgericht bestätigt Urteil im Fall Romeo (Allgemein)
Ein italienisches Gericht hat häufiges berufliches Handy-Telefonieren als Ursache eines Gehirntumors anerkannt. Die Anwälte des inzwischen 57-jährigen Klägers Roberto Romeo sprachen am Donnerstag von einer Weltpremiere. Der Geschädigte soll wegen eines durch den Tumor versursachten dauerhaften Hörschadens monatlich 500 Euro von der Unfallversicherung bekommen.
Ein Berufungsgericht in Turin hat das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Roberto Romeo in zweiter Instanz am 3. Dezember 2019 bestätigt. Romeo hatte im im Zeitraum 1995 bis 2010 sein Mobiltelefon aus beruflichen Gründen sehr stark benutzt (860 Stunden pro Jahr, kumuliert 12'600 Stunden). Bei der Operation eines Hirntumors wurde ihm auch der Hörnerv des rechten Ohrs entfernt, worauf er Invaliditätsansprüche gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsversicherung gerichtlich geltend machte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Richters Luca Fadda, der die Versicherung Inail im April 2017 zur Zahlung einer Rente an den ehemaligen Telecom-Italia-Techniker verurteilte.
Die Turiner Richter begründeten ihren Entscheid u.a. damit, die Wahrscheinlichkeit, dass Romeos Hirntumor auf die intensive Nutzung seines Mobiltelefons zurückzuführen sei, wäre größer, als dass es keinen Zusammenhang mit der Mobiltelefonnutzung gäbe. Zudem beklagen die Richter, viele wissenschaftliche Mobilfunkstudien zu Hirntumoren unterlägen Interessenkonflikten, die nicht immer deklariert würden.
Die unten verlinkte Medienmeldung zeigt mit gegenwärtig 350 Kommentaren das rege öffentliche Interesse an dem Fall.
Quelle: Italienische Medienmeldung vom 14. Januar 2020
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