Antennenhöhe (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Mittwoch, 12.04.2006, 20:12 (vor 6782 Tagen) @ KlaKla

Bitte nicht vergessen: Die genehmigungsfreie Antennenhöhe wird nicht durch das "Immisionsrecht" sondern durch das "Baurecht" geregelt. Nach "Immissionsrecht" gibt es keine genehmigungsfreie Antennenhöhe, denn jede Antenne mit mehr als 10 W EIRP muß bei der Bundesnetzagentur über eine Standortbescheinigung genehmigt werden.

Allein nach dem "Baurecht" gilt die 10m-Grenze. Und dies hauptsächlich wegen Statik, Optik usw. Man muß sich nur mal vorstellen daß auf dem Nachbarhaus mit 8m Höhe plötzlich ein 15m Stahlrohr mit Antennen aufgestellt wird oder im Garten nebenan stellt ein Funkamateur einen 30m hohen Stahlgittermast an die Grundstücksgrenze, und das alles ohne Baugenehmigung bzw Einspruchsmöglichkeit der Nachbarn.
Mich als Funkamateur könnt´s ja nur freuen ...

MfG
Helmut

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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


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