Aschermann und ihre Menschenrechtskonvention (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 11.09.2016, 10:30 (vor 2923 Tagen) @ H. Lamarr

7. Elektrosensible werden mit einem derartigen Kleinzellennetz in großem Maßstab aus Innenstädten ausgegrenzt. Grundlegende Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Schweizer Bundesverfassung, des deutschen Grundgesetzes, der Behindertenkonvention garantieren ihnen jedoch einen freien Zugang zu öffentlichen Plätzen, Behörden usw..

Frau Aschermann macht den zweiten Schritt vorm ersten. Ein Trick, der in der Szene der Mobilfunkgegner lange Tradition hat. Bis heute hat kein Elektrosensibler (EHS oder Elektrochonder) seine aufgestellten Behauptungen unter kontrollierten Bedingungen belegt. Auch trugen Mobilfunk kritische Mediziner nichts wesentliches dazu bei, diesen Missstand zu verändern. Es scheint mir, sie hat über die laufenden Diskussionen vieler Jahre nichts dazu gelernt.

Elektrosensible wie Eva grenzen sich selbst aus, mVn aufgrund ihrer Überzeugung. Ihr und auch anderen EHS-Phobikern ist es unbenommen sich in einen abschirmenden Schutzanzug zu kleiden oder nur den Aluhut auf setzen, damit sie am öffentlichen Leben teil haben können. Sollte der EHS-Phobiker einen Behinderten Status aufgrund seiner EHS-Phobie erhalten haben, wäre es ihm möglich, den Strahlenschutzanzug steuerlich abzusetzen. Aber davon sind wir soweit mir bekannt Meilen weit entfernt weil die EHS-Phobie eben keine Behinderung darstellt. Praxisinformationen für die Schwerbehindertenvertretung, GdB/MdE Tabelle. EHS kommt da nicht vor aber MCS

Aus breit getretenem Quark wird keine Mousse Schokolade nur weil's ständig wiederholt wird.

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Tags:
Elektrosensibilität, Elektrochonder, Trick, Sonderling, Menschenrechtskonvention


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