Meinungsäußerung/Tatsachenbehaubtung (Allgemein)

Ditche, Freitag, 30.07.2010, 00:30 (vor 5204 Tagen) @ H. Lamarr

... seine *** Übersetzungen aus dem Spanischen mit seinem Beruf als Diplom-Übersetzer zu vereinbaren und er zog sich ganz schnell aus dem Elektrosmogthema zurück.

Das ist ein typisches Beispiel für eine Tatsachenbehauptung, mit der Herr W. Druck machen könnte. Die Frage lautet: Können Sie gerichtsfest beweisen, dass W. bewusst falsch übersetzt hat? Ja? Dann können Sie einer Unterlassungsklage gelassen entgegen sehen. Nein? Dann sollten Sie Ihre Behauptung schleunigst zurückziehen oder klar als Meinungsäußerung deklarieren.

Klasse, spatenpauli, wiederrrum (*) ein Beispiel in "verdaulichem Happen" wo denn nun die Unterschiede liegen ...;-)

Bin gespannt, ob oder wie Teilnehmer "helmut" darauf reagiert.


(*) Siehe auch hier: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=41267

[Hinweis Moderator: *** aus Rechtsgründen editiert am 30.07.10 9:03 Uhr]


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