Zitatverfälschung: jetzt auch durch "Kompetenzinitiative" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 22.08.2019, 00:14 (vor 1897 Tagen) @ KlaKla

III. Forderungen
Autoren und Kompetenzinitiative e. V. hegen bei diesem Sachstand die Erwartung, dass die Bundesregierung
- mindestens wie Frankreich Vorsorge- und Schutzmaßnahmen erlässt
- Meldestellen für Mobilfunknebenwirkungen’ (Ärztekammer Baden-Württemberg) einrichtet
- den 7. Zweijahresbericht 2017 sowie ihre Folgeberichte mit Rücksicht auf die wissenschaftliche Korrektheit in der angeführten Weise klarstellt, insbesondere

1. die uneingeschränkte Behauptung, es gebe „nicht thermische Wirkungen erst oberhalb der Grenzwerte“, nicht weiter verwendet,

Das hätten auch die Autoren dieser geistreichen Einlassung merken können, dass hier der Wurm drin ist. Denn oberhalb der Grenzwerte beginnt nach gängiger Lehrmeinung das Reich der thermischen Wirkungen. In Heft 10 der sogenannten Kompetenzinitiative findet sich das ungekürzte Original der Textpassage auf Seite 27:

Die aus früheren Berichten erneut wiederholte Behauptung, dass im Mobilfunkfrequenzbereich nicht-thermische Wirkungen „erst bei wesentlich höheren Intensitäten als die thermischen Wirkungen“ aufträten (d.h. – so versteht das der Leser -, dass es unterhalb der thermisch ausgelegten Grenzwerte überhaupt keine Wirkungen gäbe) ist falsch. [...]

Da sich die Wirrnis dieser Zeilen auch nach 3-maligem Lesen nicht verflüchtigen wollte, schaute ich nach, was die Bundesregierung in ihrem 7. Bericht zur Elektrosmog-Lage der Nation denn nun wirklich geschrieben hat. Auf Seite 2 ist zu lesen:

[...] Nicht-thermische Effekte sind biologische Effekte, die nicht mit einer Erwärmung des Körpergewebes erklärt werden können. Nicht-thermische Wirkungen sind zum Beispiel Kraftwirkungen auf einzelne Zellen. Sie [die Kraftwirkungen, Anm. Postingautor] treten im Mobilfunkfrequenzbereich aber erst bei wesentlich höheren Intensitäten auf als die thermischen Wirkungen. Im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. [...]

Ach, so ist das!

Die "Kompetenzinitiative" zitiert die Bundesregierung auf sträflich verkürzte Weise falsch. Denn die Bundesregierung redet von Kraftwirkungen auf einzelne Zellen, die im Mobilfunkfrequenzbereich erst bei Immissionen auftreten, die deutlich oberhalb derer liegen, die thermische Effekte zeigen. Es handelt sich hier also um einen Sonderfall nicht-thermischer Wirkungen, der nicht bei schwacher Immission auftritt, sondern bei extrem starker. Die Kompetenten der Initiative haben dies offenkundig falsch verstanden, der mit "Sie treten ..." beginnende Rückbezug lässt diese Fehlinterpretation zu (falscher Rückbezug auf nicht-thermische Wirkungen, statt auf Kraftwirkungen). Weil aber durch die Fehlinterpretation die Semantik des Satzes in Schieflage geriet, dies müssen sogar die Fehlinterpreten bemerkt haben, wurde der Originaltext solange verkürzt, bis die Bundesregierung angeblich den Blödsinn von sich gab, über den die Kompetenten sich empören konnten :no:.

Schaut man sich an, wer besagtes Heft der "Kompetenzinitiative" lektoriert hat, so ist die Leistung der beiden Lektoren beschämend. Schaut man sich ihre fachlichen Kompetenzen an, ist das Versagen der beiden programmiert.

2. den Begriff der (Gesundheits-)Schädlichkeit unter Einbeziehung von Stress an § 3 BImSchG ausrichtet,

:confused:

3. den überholten und schädlichen Verweis auf das factsheet No 296 der WHO durch den Verweis auf moderne und medizinisch anerkannte Behandlungskonzepte ersetzt und

Die Bundesregierung wird sich der Empfehlung von Dilettanten kaum beugen und künftig weiter auf das noch immer wegweisende Factsheet Nr. 296 der WHO zu "Elektrosensibilität" verweisen. Mit "Verweis auf moderne und medizinisch anerkannte Behandlungskonzepte" meinen die Autoren mit hoher Wahrscheinlichkeit die sogenannte "EMF-Leitlinie" einer bunt zusammen gewürfelten Autorengruppe. Das BfS erkennt bei dieser Leitlinie keinen Nutzwert und hier im Forum lässt sich viel über die schwere Fehlgeburt dieses bedeutungslosen Papiers erfahren.

4. dazu mobilfunkfreie oder –reduzierte Zonen und Räume für Elektrohypersensible entsprechend dem Votum des Europarats von 2011 fördert bzw. einzurichten befürwortet sowie

Herrjeh, bis auf ein paar organisierte Mobilfunkgegner hat kein Mensch mehr die Resolution 1815 des Europarats von anno 2011 auf dem Schirm. Warum diese Resolution ein Windei der Anti-Mobilfunk-Szene ist, hier wurde es akribisch recherchiert.

5. künftig einen Sicherheitsfaktor für die Festsetzung von Grenzwerten – mindestens in Vorsorgewerten für Wohngebiete – von 1000 (statt 50) ansetzt.

:rotfl: :rotfl: :rotfl: Wie viele Ziehungen von EMF-Grenzwerten durch selbsternannte Experten soll es eigentlich noch geben? Wer hat noch nicht, wer will nochmal?

Auch ich durfte 2007 einmal an so einer Ziehung teilnehmen, gemeinsam mit bekannten Mobilfunkgegnern (LvK, W. Blüher, P. Matz, K. Buchner, C. Scheingraber, H. Krause ...), initiiert vom Münchener Festival-Veranstalter Tollwood. Das war lustig, denn Ahnung hatte keiner von uns. So wurden nach mehreren Sitzungen von jedem Teilnehmer nach Lust und Laune bauchgesteuert Grenzwerte vorgeschlagen, ohne dass wir auch nur eine einzige wissenschaftliche Studie zur Hand gehabt und diskutiert hätten. Der Dilettantismus wurde so schlimm, dass ich am Ende den Konsenswert 100 µW/m² der meisten übrigen Teilnehmer wegen seiner rein willkürlichen Festsetzung nicht mitgetragen habe.

Die Kompetenten der Initiative sind schlauer als wir es damals waren, denn sie nennen keinen Grenzwert, sondern einen unverfänglichen "Sicherheitsfaktor", der 200-mal größer sein soll als bisher. Da muss man umrechnen – was nicht jeder kann. Statt z.B. 10 W/m² für 5G wollen die Kompetenten also maximal 50 mW/m². Naja, wenigstens mal ein anderer Wert. "Elektrosensible" aber werden die Kompetenten dafür zum Teufel schicken, der Bundesregierung wird diese Forderung am Allerwertesten vorbei gehen und die Mobilfunkindustrie grinst über vier Backen, zu welchen Empfehlungen die Kompetenten der Initiative fähig sind. Diese Gegner muss sie nicht fürchten und das IZMF neu aufleben lassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Grenzwert, Ko-Ini, Zitatverfälschung, Forderung, Kompetenzgefälle


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