Bundesrat antwortet auf Ammann-Interpellation (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 03.06.2019, 15:09 (vor 1976 Tagen) @ H. Lamarr

Thomas Ammann (CVP) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat die Interpellation 19.3321 ein (Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärungsarbeit der Bevölkerung durch den Bund). Vier Nationalräte unterstützen diesen vernünftigen Vorstoß, der sich nicht populistisch gegen 5G wendet, sondern – aus meiner Sicht politisch verantwortungsbewusst – die systematisch betriebene 5G-Desinformation der Schweizer Bevölkerung thematisiert.

Am 29.05.2019 antwortete der Schweizer Bundesrat auf die Fragen von Thomas Ammann:

Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als wichtig. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben.

1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breit angelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?

Die bevorstehende Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erweckt. Gleichzeitig ist die Unsicherheit in der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie offensichtlich. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Bevölkerung ernst und erachtet eine breit angelegte faktenbasierte Information der Bevölkerung als sehr wichtig.

Alt-Bundesrätin Doris Leuthard hat am 20. September 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren und dabei insbesondere auch die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren soll. Die Arbeitsgruppe soll im Verlaufe des Jahres 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?

Siehe Antwort auf Frage 1.

3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoring Systemen gestärkt werden?

Um eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern, wird vom Bundesrat ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von nichtionisierender Strahlung anderer Herkunft (NIS-Monitoring) als sinnvoll erachtet. Er hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats Gilli (09.3488) ein "Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder" verabschiedet. Mit der am 17. April 2019 vom Bundesrat beschlossenen Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird das BAFU beauftragt, ein solches Monitoring aufzubauen und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das BAFU soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt informieren.

4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G Technologie unterstützen?

Mit der jüngsten Revision der NISV wurden wichtige Regelungslücken geschlossen, damit der Ausbau des 5G-Netzes möglich wird. Die NISV ist zwar technologieneutral und gilt damit unabhängig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS), 4G (Long Term Evolution, LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung des Mobilfunks war trotzdem eine Änderung der NISV notwendig. So wurde unter anderem - basierend auf dem bisherigen Schutzniveau - ein Anlagegrenzwert für Frequenzen festgelegt, die in der Frequenzvergabe von Anfang 2019 neu dem Mobilfunk zugewiesen wurden.

5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?

Mit der Mobilfunkauktion von Anfang 2019 hat der Bund die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der leistungsfähigen Mobilfunknetze gemäss 5G-Standard in der Schweiz geschaffen. Gleichzeitig ist es ist die Aufgabe des Bundesrates, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat das BAFU als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu verfolgen und die Ergebnisse zu bewerten. Die Förderung oder Promotion bestimmter Technologien oder Standards ist aber nicht Aufgabe des Bundesrates.

Hintergrund zum geplanten Monitoring

Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung schätzt die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein. Wie hoch die Strahlungsbelastung im heutigen Lebensumfeld tatsächlich ist, ist hingegen den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Dies dürfte ein Grund für das latente Unbehagen weiter Teile der Zivilgesellschaft gegenüber der Mobilfunkinfrastruktur sein. Bisherige Erhebungen zeigen, dass die Intensität der Strahlung je nach Aufenthaltsort sehr unterschiedlich ist, dass sie im Tagesverlauf schwankt und langfristigen Trends unterworfen ist. Um eine rationale Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der Thematik zu ermöglichen und zu fördern, sind repräsentative Daten über ihre Strahlungsbelastung erforderlich. Solche fehlen bislang in der Schweiz. Unabhängig davon, welche Massnahmen zur Kapazitätssteigerung der Netze ergriffen werden, wird sich die Verteilung und die Intensität der emittierten Strahlung im Laufe der Zeit verändern. Ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von Strahlung anderer Herkunft sollte deshalb als flankierende Massnahme zum Ausbau der Mobilfunknetze rasch an die Hand genommen werden. Damit könnten die Auswirkungen der für die Kapazitätssteigerung getroffenen Massnahmen auf die Strahlungsbelastung der Bevölkerung aufgezeigt und langfristig verfolgt werden. Ein solches Monitoring wurde im Postulat Gilli (09.3488 EMF-Monitoring) verlangt und die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen. Mit der laufenden Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für ein solches Monitoring. Er strebt dabei eine haushaltsneutrale Finanzierung an. Einen möglichen Finanzierungsansatz hat der Bundesrat überdies im Fernmeldebericht 2014 unter Ziffer 3.2.3.2 skizziert.

Quelle: Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149)

Kommentar: Aus meiner Sicht überschätzt der Bundesrat die Wirkung des geplanten Monitorings. In anderen Ländern (z.B. Deutschland) wird ein solches Monitoring bereits seit längerem praktiziert, ohne dass dies eine erkennbar positive Auswirkung auf die Mobilfunkdebatte gehabt hätte. Der Grund: Seit mindestens 15 Jahren verbreiten organisierte Mobilfunkgegner, die geltenden Grenzwerte seinen viel zu hoch, stattdessen werden die nach Gutdünken festgelegten "baubiologischen Richtwerte" als erstrebenswert verbreitet. Diese Richtwerte aber bedienen exklusiv die kommerziellen Interessen der "Baubiologie", sie sind deshalb extrem tief angesetzt. Auf diese Weise können wissenschaftlich völlig unbedenkliche Immissionswerte als risikobehaftet deklariert werden (Anomalie, starke Anomalie ...), was beste Voraussetzung für einen Geschäftsabschluss ist (Schirmung, Beratung, Messung ...). Die Messwerte, die das geplante Monitoring künftig hervorbringen wird, werden von der Bevölkerung aller Voraussicht nach nicht mit Blick auf die qualifizierten Immissions- oder Anlagegrenzwerten der Schweiz beurteilt, sondern an den unqualifizierten baubiologischen Richtwerten gemessen und folglich subjektiv als "zu hoch" eingestuft.

Die Anti-Mobilfunk-Vereine werden alles dafür tun, um diese Fehlbeurteilung durch Laien zu verbreiten und zu fördern oder irgendwelche anderen Einwände gegen die Messwerte des Monitorings vorbringen (z.B. Messungen am Erdboden, wenn Bebauung in der Nähe ist). Als bewährte flankierende Maßnahme werden die Anti-Mobilfunk-Vereine versuchen, das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Aufsichtsbehörden (Bafu, Bakom, ...) weiter zu untergraben, um beruhigenden amtlichen Bewertungen des Monitorings vorsorglich die Wirkung zu nehmen. Mutmaßlich liegt es am parlamentarischen System der Schweiz, es räumt dem Stimmvolk traditionell viel Macht ein, dass organisierte Mobilfunkgegner unter Zuhilfenahme ihnen zugetaner Abgeordneter ihre Desinformation sogar bis in die beiden Kammern des Schweizer Parlaments tragen können. Ich behaupte aufgrund der geschilderten Umstände: Das teure Monitoring wird die Mobilfunkdebatte in der Schweiz nicht wirksam versachlichen, sondern eher zu neuen Auseinandersetzungen und neuer Desinformation der Bevölkerung führen, bevor es nach vielleicht zehn oder 15 Jahren entweder abgeschafft oder auf Sparflamme herunter gefahren wird. Denn das Monitoring wird ein Fass ohne Boden sein, jedes neue Mobilfunksystem (Trägerfrequenz) erfordert mit ziemlicher Sicherheit die Aktualisierung seiner Hard- und Software.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Bafu, Monitoring, Zivilgesellschaft, Leuthard, Nationalrat, Interprellation


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