Ständerat: Auch Anti-Mobilfunk-Verein Ara legt sich ins Zeug (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 26.11.2016, 00:54 (vor 2896 Tagen) @ H. Lamarr

Auch der hierzulande weitgehend unbekannte schweizerische Anti-Mobilfunk-Verein Ara versucht Einfluss auf den Ständerat zu nehmen. Mittel zum Zweck ist ein auf 15. November 2016 datiertes Schreiben in deutscher (PDF, 2 Seiten) und französischer Sprache. In dem Schreiben, das offensichtlich an jedes Mitglied des Ständerats ging, bittet Ara eindringlich, jegliche Aufweichung der Grenzwerte der NISV zurückzuweisen. Der folgende Auszug zeigt, der Verein Ara hat zurecht einen Papagei als Logo gewählt, denn die Argumentation ist zumindest stellenweise nur das unreflektierte Nachplappern der Parolen, die in der Anti-Mobilfunk-Szene seit Jahren kursieren, z.B. das Märchen von den zunehmend mehr werdenden "Elektrosensiblen", das von sämtlichen an objektiven Messwerten festgemachten Erhebungen stets aufs Neue widerlegt wird:

[...] Wir lenken Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die stete Vermehrung unabhängiger wissenschaftlicher Studien, die auf die Gefährlichkeit der von den Einrichtungen der Mobilkommunikation ausgesandten elektromagnetischen nichtionisierenden Strahlung hinweisen.

Die Studien rufen nach der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf diesem Gebiet, denn diese Strahlung kann das Auftreten zahlreicher neurologischer, immunitärer, hormonaler und kardiovaskulärer Störungen sowie degenerativer Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs fördern oder auslösen. Die Zahl der an Elektrohypersensibilität (EHS) leidenden Menschen nimmt laufend zu, obwohl die Situation ihrer Behinderung wenig bekannt ist - es gibt immer noch keine entsprechenden, durch unsere Behörden systematisch erhobenen Statistiken - und obwohl diese Menschen oft zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen und überdies Opfer der sehr verbreiteten Fehlmeinung sind, ihr Problem sei unbegründet.
Die in der genannten Motion geforderte Reduktion der Antennenzahl durch Anpassung der Grenzwerte bedeutet im Klartext folgendes: Um die Zahl der Antennen zur Einsparung von Installations- und Betriebskosten nicht erhöhen zu müssen, wollen die Betreiber deren Sendeleistung erhöhen. Dies soll ihnen durch eine Lockerung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ermöglicht werden, obwohl diese Verordnung schon jetzt nur eine schwache Einschränkung bedeutet. Vor den Auswirkungen einer Dauerexposition schützt sie ungenügend, und auf internationaler Ebene ist sie nicht beispielhaft.

Tatsächlich regelt die NISV die Höhe der Emission (Strahlung einer einzigen Anlage), nicht aber die Höhe der Immission (Gesamtheit der an einem bestimmten Ort ankommenden Strahlung). Obwohl also im Einzelfall - nehmen wir als Beispiel einen Kindergarten - die maximal erlaubten 6 V/m neben einer Mobilfunksendeanlage gerade noch eingehalten sind, kann dieser Kindergarten von der Gesamtheit aller relevanten Sendeanlagen der Umgebung eine kumulierte Strahlungsmenge erhalten, die diesen für einen langfristigen Gesundheitsschutz gemäss neuster Studien um zwei Grössenordnungen zu hohen Anlagegrenzwert der NISV sogar noch übersteigt. Wir lenken Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die stete Vermehrung unabhängiger wissenschaftlicher Studien, die auf die Gefährlichkeit der von den Einrichtungen der Mobilkommunikation ausgesandten elektromagnetischen nichtionisierenden Strahlung hinweisen.

Die Studien rufen nach der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf diesem Gebiet, denn diese Strahlung kann das Auftreten zahlreicher neurologischer, immunitärer, hormonaler und kardiovaskulärer Störungen sowie degenerativer Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs fördern oder auslösen. Die Zahl der an Elektrohypersensibilität (EHS) leidenden Menschen nimmt laufend zu, obwohl die Situation ihrer Behinderung wenig bekannt ist - es gibt immer noch keine entsprechenden, durch unsere Behörden systematisch erhobenen Statistiken - und obwohl diese Menschen oft zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen und überdies Opfer der sehr verbreiteten Fehlmeinung sind, ihr Problem sei unbegründet.
Die in der genannten Motion geforderte Reduktion der Antennenzahl durch Anpassung der Grenzwerte bedeutet im Klartext folgendes: Um die Zahl der Antennen zur Einsparung von Installations- und Betriebskosten nicht erhöhen zu müssen, wollen die Betreiber deren Sendeleistung erhöhen. Dies soll ihnen durch eine Lockerung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ermöglicht werden, obwohl diese Verordnung schon jetzt nur eine schwache Einschränkung bedeutet. Vor den Auswirkungen einer Dauerexposition schützt sie ungenügend, und auf internationaler Ebene ist sie nicht beispielhaft.

Tatsächlich regelt die NISV die Höhe der Emission (Strahlung einer einzigen Anlage), nicht aber die Höhe der Immission (Gesamtheit der an einem bestimmten Ort ankommenden Strahlung). Obwohl also im Einzelfall - nehmen wir als Beispiel einen Kindergarten - die maximal erlaubten 6 V/m neben einer Mobilfunksendeanlage gerade noch eingehalten sind, kann dieser Kindergarten von der Gesamtheit aller relevanten Sendeanlagen der Umgebung eine kumulierte Strahlungsmenge erhalten, die diesen für einen langfristigen Gesundheitsschutz gemäss neuster Studien um zwei Grössenordnungen zu hohen Anlagegrenzwert der NISV sogar noch übersteigt. [...]

Stellvertretend weil typisch für die manipulative Absicht dieser Argumentation mag im letzten Absatz die Formulierung "gemäss neuster Studien" sein. Da diese Behauptung nicht belegt wird entzieht sie sich der schnellen und genauen Prüfung. Die Verfasser spekulieren darauf, dass die Leser ihrer Zeilen nur bequem konsumieren und nicht kritisch (mühsam) hinterfragen wollen. Aus meiner Sicht ist die Behauptung frei erfunden, um nicht zu sagen: frech gelogen.

Einer der Verfasser des Briefes und Präsident von Ara ist Dr. Daniel Favre. Herr Favre hat hier im Forum kurzzeitig eine tiefe Spur hinterlassen: Er bereicherte die an kruden Geschichten ohnehin reiche Anti-Mobilfunk-Sagenwelt um eine ziemlich schlicht designte Bienstudie, die, dies ergab ein Replikationsversuch des IZgMF in der dokumentierten Form so nicht stattgefunden haben kann. Denn das sendende Mobiltelefon muss auch im Versuchsaufbau von Favre infolge Einstrahlung zu eklatanten Störungen der Audioaufzeichnung geführt haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Elektrochonder, Pseudowissen, Vorsorgeprinzip, Favre


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