Umfrage zu Wertminderung von Immobilien II (Allgemein)

Mamaris, Dienstag, 04.01.2011, 12:34 (vor 5048 Tagen)

Da man Herrn Garte scheinbar gesperrt hat, kann ich als Architektin ebenfalls bestätigen, dass Mobilfunkmasten in der Nähe eine Wertminderung bei Immobilien auslösen können.

Die Landeshauptstadt München stellt fest: "Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind alle Lagemerkmale sowie sonstige wertbildende Umstände zu erfassen und sachverständig hinsichtlich ihres Werteinflusses zu würdigen und zu berücksichtigen. Zweifellos zählen darunter auch nahegelegene, das heißt in jedem Fall sichtbare oder im Umfeld der Immobilie gelegene Mobilfunkantennenanlagen. Je nach Entfernung, Größe der Anlage und dem damit zusammenhängenden Erscheinungsbild, haben die Anlagen zumindest für einen Teil von Kaufinteressenten oder Mietern eine abschreckende Wirkung. Somit ist von einem eingeschränkten Interessentenkreis gegenüber nicht antennenbelasteten Wohnanlagen auszugehen, was die Vermarktung erschweren, die Vermarktungsdauer eher verlängern und damit zu einer Wertminderung führen kann. In Einzelfällen wurden Wertminderungen von Sachverständigen zwischen 3 und 10 Prozent des (unbelasteten) Verkehrswertes gesehen. Allerdings gilt diese Annahme nicht für extreme Situationen, z.B. bei einer Mobilfunksendeantenne in nur wenigen Metern Entfernung vom Objekt, was zu erheblichen Wertminderungen führen kann."

Habe soeben mit dem Leiter des GAA München, Thiele, Helmut
Dipl.-Ing. (FH), MRICS Bewertungsamt, Leiter des Bewertungsamtes, telefoniert, der mir soeben dies nochmals aktuell bestätigt hat. Zudem wurde bestätigt, dass die Wertminderungen, wie oben beschrieben, aus dem Jahr 2001/2002 stammen. Aktuelle Erhebungen bewegen sich, lt. Herrn Thiele, im Bereich zwischen 5 - 35 % Wertminderung vom unbelasteten Verkehrswert


Mamaris


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