Prof. Lutz im Gefecht mit der 26. BImSchV (Allgemein)

RDW, Sonntag, 16.03.2008, 00:57 (vor 6074 Tagen) @ Doris

Fachvortrag von Dr. Prof. A. und Dr. Lutz

Was für eine unterhaltsame Nachtlektüre! Wie heisst es zu Prof. Lutz so nett:
"Der erste Autor ist Spezialist für Halbleiter-Leistungsbauelemente und deren Anwendung. Die elektromagnetische Verträglichkeit in Bezug auf biologische Organismen stellt ein Randgebiet der Forschungsarbeiten dar, die Einarbeitung ist noch nicht abgeschlossen."

Vielleicht sollte Prof. Lutz seine Einarbeitung z. B. damit fortsetzen, dass er die von ihm zitierte 26. BImSchV einmal richtig durchliest und auch zu verstehen versucht.
Denn zwar versucht er seine Zuhörerschaft mit professoral anmutenden Formeln zu beeindrucken, aber das eigene Verständnis....
Schreibt er doch:
"Messtechniker, die die Mikrowellenexposition durch Mobilfunk-Basisstationen messen, verwenden für gewöhnlich den Maximalwert. Aber die Vorschriften sind nicht so. Sie verwenden den Effektivwert."

Oh. Nun steht aber auch in der 26. BImSchV, also "den Vorschriften":
"Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Hochfrequenzanlagen so zu errichten und zu betreiben daß in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder an Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehender Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Sendefunkanlagen...."

Lieber Herr Leistungselektronik Prof. Lutz: Vielleicht können Sie mir ja den Unterschied zwischen Maximalwert und höchster betrieblicher Anlagenauslastung erklären? Ich kann es nämlich leider nicht, jedenfalls nicht bei dem von Ihnen gleichermaßen angegriffenem wie offensichtlich unverstandenem Mobilfunk.

RDW

Tags:
26. BImSchV, Basisstation, Lutz


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