Herzschrittmacher schützt nicht vor Dachantenne (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.05.2006, 14:11 (vor 6712 Tagen)

Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich deshalb durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sieht. Entscheidend sei, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden, heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil. Eine weiter gehende Schutzpflicht des Vermieters könne auch nicht daraus hergeleitet werden, dass die wissenschaftliche Diskussion über die Strahlungsrisiken noch nicht abgeschlossen sei (Az: VIII ZR 74/05 vom 15. März 2006).

Mehr: http://www.lvz-online.de/aktuell/ar.html?p=/aktuell/content/189942.html

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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