Blutproben statt Protestschreiben (Allgemein)

RH, Donnerstag, 04.03.2004, 11:25 (vor 7495 Tagen) @ RH

- Fortsetzung

Zusätzlich zu den 30 Schulkindern unterziehen sich 46 weitere Rimbacher - vom Kleinkind bis zum Rentner - den gleichen Untersuchungen, um außerhalb der Studie festzustellen, ob Erwachsene von möglichen Folgen der Mobilfunkstrahlung eher betroffen sind als Kinder. Die Gesamtkosten in Höhe von 121 000 Euro tragen zu wesentlichen Teilen Karin Baks Klinik und das untersuchende Labor. Auf die 76 Probanden entfallen jeweils 200 Euro für die gesamte Dauer der Studie. Die Gemeinde hatte den Antrag der Bürgerinitiative auf Übernahme eines Teils der Kosten mit der Begründung abgelehnt, derartige Forschungen seien nicht Aufgabe der Kommune. Immerhin hat der Gemeinderat beschlossen, die Intensität der auf die Rimbacher einwirkenden Mobilfunkstrahlung messen zu lassen.


Auf einen endlosen Streit darüber, ob die deutschen Grenzwerte im internationalen Vergleich nicht viel zu hoch seien, will sich die Bürgerinitiative indes erst gar nicht einlassen. Josef Aschenbrenner, der Vorsitzende des Arbeitkreises Risiko Umwelt, hält es für geschickter, wenn sich mögliche Geschädigte direkt an die Mobilfunkbetreiber halten. Das Unternehmen T-Mobile hat schon reagiert - mit mehrseitigen Verweisen auf Strahlenschutzrichtlinien und darauf, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen, wonach Mobilfunk krank mache. "Die von Ihnen angekündigten Blutuntersuchungen", so endet das Schreiben der Umweltsicherheits-Beauftragten von T-Mobile an die Rimbacher Initiative, "stellen dagegen einen Schritt in die richtige Richtung dar, da sie geeignet sein können, die nach dem Stand der Wissenschaft und Forschung nach unbegründeten Ängste abzubauen." Ob es so sein wird, wie das Mobilfunk-Unternehmen hofft, wird sich zeigen, wenn die Auswertung der gesamten Studie vorliegt - im Sommer 2006.

Copyright © sueddeutsche.de GmbH/Süddeutsche Zeitung GmbH

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt.

Artikel der Süddeutschen Zeitung lizenziert durch DIZ München GmbH.
Weitere Lizenzierungen exklusiv über www.diz-muenchen.de.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum