26. September: Estermann-Motion 18.3856 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 28.11.2018, 12:26 (vor 2169 Tagen) @ H. Lamarr

Ivette Estermann, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, hat im Nationalrat des Alpenstaates am 26. September 2018 die Motion 18.3856 "Mehr Rücksicht auf die Gesundheit im Mobilfunk" eingebracht, die da lautet:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweizer Grenzwerte nicht zu erhöhen, auch nicht durch ein neues Messverfahren. In Vorbereitung einer technischen "Kehrtwende" ist ab sofort eine Alternative zu 5G zu suchen: Im Zentrum steht die Aufteilung des Mobilfunks in Outdoor und Indoor.

Durch den Abschlussbericht des "miniWatt-Projekts" vom 18. März 2003 machte Prof. Werner Wiesbeck das Potential einer solchen Aufteilung publik: Draussen strahlte es etwa um den Faktor 100 weniger. Im Inneren der Gebäude beseitigte eine Verkabelung des Internetanschlusses (durch Glasfasern oder Koaxialkabel) die Strahlung. Besagte Aufteilung wäre zugleich eine effiziente Stromsparmassnahme. Der bisherige Mobilfunk, besonders schlimm bei 5G, muss mit unnötig hoher Leistung, Strombedarf und Strahlung die Gebäudedämpfung durchstrahlen.

BV Artikel 100-104 heisst es zur Konjunkturpolitik usw.: Der Bund kann "nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen".

Sämtliche Studien (19) seit 2000 über Personen, die in Antennennähe mit einer Strahlenbelastung zwischen 0,06 und 1,5 Volt pro Meter wohnen, fanden negative gesundheitliche Auswirkungen, vgl. "Land im Strahlenmeer" (2017), Seiten 440f.

Laut der Studie von Martin Röösli (2010) haben bereits 10 Prozent der Bevölkerung EHS-Symptome.

Vgl. die Krebswarnung der IARC der WHO von 2011.

Nach den Umfrageergebnissen des Bundes (2015) hegten 52 Prozent der Bevölkerung gesundheitliche Befürchtungen hinsichtlich des Mobilfunks.

Weil die Langzeitauswirkungen der Strahlung besonders wichtig sind, sei auf die Recherchen von Prof. Karl Hecht zur russischen Fachliteratur hingewiesen, in der 1960-1996 mehrere Tausend Personen, die beruflich Mikrowellenstrahlung ausgesetzt waren, über 5 und 10 Jahre untersucht wurden; 2 von 3 zeigten Symptome, vgl. "Land im Strahlenmeer" (2017), Seiten 103-108.

Im Mai 2018 schaltete "Diagnose Funk" unter www.emfdata.org 406 Studien zum Anklicken auf.

Peter Schlegel: Die öffentlich bekannten Elektrosensiblen sind nur die Spitze des Eisbergs, Bürgerwelle Publikation 4 S., August 2018.

Der Abschlussbericht von Prof. Werner Wiesbeck zu "miniWatt", Bonn 18. März 2003 (91 S.) ist im Internet abrufbar. Im Anhang zu Kapitel 6: "Bewertungsmatrix" finden sich die Realisierbarkeit (unter Jahresangabe) und die Kosten der damaligen Vorschläge transparent dokumentiert.

Antwort des Bundesrates vom 21.11.2018

Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als unverzichtbar. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben. Der Bundesrat hält deshalb am Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) fest.

Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung legt das Umweltschutzgesetz die Anforderungen an die von der Mobilfunkinfrastruktur verursachte Strahlung fest (Artikel 11 bis 14). Anforderungen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung sollen so weit gehen, wie ihre Einhaltung technisch sowie betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 11 Absatz 2 USG). Schädliche Auswirkungen für die Gesundheit sollen verhindert werden (Artikel 11 Absatz 3 USG).

Der Mobilfunk steht mit dem 5G-Standard vor dem nächsten Ausbauschritt. Deshalb hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen verfassen soll. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll insbesondere auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen vorlegen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) leitet die Arbeitsgruppe.

Die Motion würde das Mandat der Arbeitsgruppe unnötig eingrenzen, was aus Sicht des Bundesrates nicht zweckmässig wäre.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Kommentar: Auf die Estermann-Motion hat zuerst der eidgenössische Verein "Schutz vor Strahlung" hingewiesen. Yvette Estermann hat keine technischen Kompetenzen in Streitfragen des Mobilfunks, sie bedient sich daher indiskutabler Quellen wie dem Baubiologen-Lobbyverein "Diagnose Funk", die ausnahmslos einseitig und fachlich häufig inkompetent informieren. Der Vorstoß von Frau Estermann ist daher aus meiner Sicht inhaltlich bedeutungslos, er dient allein dem Zweck, öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und das Thema Mobilfunk unqualifiziert in der öffentlichen Diskussion zu halten. Ich halte es deshalb für verzichtbar, eine weitere von Estermann am 26. September 2018 eingereichte zweite Motion (18.3855) zum gleichen Thema, die vom Bundesrat gleichermaßen abgelehnt wurde, vorzustellen, zumal beide Motionen von nur sechs der 200 schweizerischen Nationalräte unterstützt werden. Estermanns jüngste Vorstöße sind nicht ihre erste Aktion zugunsten schweizerischer Mobilfunkgegner.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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