Antennenhöhe (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 13.04.2006, 09:08 (vor 6796 Tagen) @ helmut

Bitte nicht vergessen: Die genehmigungsfreie Antennenhöhe wird nicht durch das "Immisionsrecht" sondern durch das "Baurecht" geregelt.

Stimmt also ändern wir das Baurecht. Meine Forderung bezieht sich nur auf Dachstandorte also nicht auf Stahlgittermasten.

Die Statik ist kein unlösbares Problem und die Optik ist lediglich eine Geschmackssache.
Wer Mobilfunkbasisstationen auf Denkmal geschützte Häuser genehmigt oder in Naturschutzgebiete, der sollte kein Problem damit haben, wenn Trägermasten jetzt 13 - 15 Meter über die Dachhaut heraus schauen.

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Meine Meinungsäußerung


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