Hier geht's um Haus & Hof, nicht um Gesundheit (Allgemein)

Wladimir, Freitag, 13.02.2004, 18:37 (vor 7570 Tagen) @ H. Lamarr

Danke, Godot, für den Link, das Warten hat sich also nicht gelohnt. Satz
mit x: Wieder nix.

Nachfolgend die Urteilsbegründung, wie sie bei Heise steht.
Ausführlicheres wird's wohl in einigen Wochen beim BGH geben.

Das Gericht begründete seinen Spruch mit einer Vorschrift, nach der
eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der Anlage ausgehenden
Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung
führen. Wissenschaft und Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes
bislang nicht der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte
elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schäden führen können.

Ja, ist doch klar! Die Richter greifen eben auf die allgemein bekannte "Formel" zurück, dass keine wissenschaftlichen Belege für eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Das ist die Basis dafür.
Wie sollten da die Richter - selbst am BGH - aus der Reihe tanzen?
Sie warten eben auch nur auf Godot, und sind nicht Godot selbst!
Wladimir


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