Ungefragter WifiSpot durch Unitymedia ist rechtswidrig (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 15.06.2017, 22:16 (vor 2613 Tagen) @ H. Lamarr

Presse-Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW (Auszug):

Das Landgericht Köln (LG Köln) hat entschieden, dass die Aufschaltung eines zweiten WLAN-Signals auf dem Kunden-Router für Dritte (WifiSpot) ohne vertragliche Vereinbarung nur mit Einverständnis der Verbraucher zulässig ist.

Das LG Köln hat Unitymedia NRW GmbH untersagt, ein separates WLAN-Signal auf dem Kunden-Router zu aktivieren, wenn die Aktivierung mit den Verbrauchern nicht vertraglich vereinbart wurde und die Verbraucher zur Aktivierung kein Einverständnis erteilt haben.

Internet-Kunden von Unitymedia wurden zu Beginn des Jahres 2016 per Post darüber informiert, dass ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert wird. Über das zweite Signal sollen andere Unitymedia-Kunden mit ihren mobilen Geräten ins Internet gehen können. Kunden mussten der Teilnahme an dem Dienst "WifiSpot" widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Ohne Widerspruch der Verbraucher wurde das zweite Signal zu einem Hotspot. [...]

Entgegnung von Unitymedia zum "WifiSpot-Urteil" des Langerichts Köln (Auszug):

[...] Wir halten die Entscheidung des LG Köln für falsch. Das Gericht hat völlig ausgeblendet, dass die von uns gewählte Vorgehensweise und Technologie sicherstellt, dass dem Endkunden keine Nachteile durch die Aufschaltung der WifiSpots entstehen.

- Das WifiSpot-Signal ist komplett vom Wifi-Signal des Kunden getrennt.
- Die Kapazität für den Datenverkehr über den WifiSpot wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Kapazität bereitgestellt.
- Die Strahlenwerte bleiben trotz aktivierter WifiSpots konstant.
- Eine Zuordnung fremder Internetnutzung ist ausgeschlossen.
- Und die Nutzung des Kunden über sein Wifi-Signal hat stets Vorrang vor der Nutzung durch Dritte über den WiFiSpot.
[...]

Hintergrund
Urteil v. 09.05.2017 - Az.: 31 O 227/16

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Wifi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum