Salzburgleitung: Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 24.06.2016, 19:13 (vor 2969 Tagen) @ H. Lamarr

Das UVP-Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb der 380-kV-Salzburgleitung ist seit 28.9.2012 bei der Salzburger Landesregierung als UVP-Behörde anhängig. Es wurde mit Genehmigungsbescheid vom 14.12.2015 abgeschlossen.

Auszüge aus meinbezirk.at:

Nach dem positiven UVP-Bescheid des Landes für die 380-kV-Salzburgleitung, die in erster Instanz durch ist, endete mit 27. Jänner die Beschwerdefrist. Nicht weniger als 14 Beschwerde-Punkte ist die eingereichte Liste des Wiener Umweltanwalts Dr. List lang – etwa 30 Unterschriften sind darunter zu finden, u.a. von den Bürgerinitiativen aus Bischofshofen und St. Johann sowie von etlichen Privatpersonen. [...]
Jetzt liegen die Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVG), wo der Landes-UVP-Bescheid von drei unabhängigen Richtern geprüft wird. [...]

Rudolf Zrost, Präsident der Industriellenvereinigung Salzburg, hofft auf einen Entscheid noch in diesem Jahr: "Das UVP-Verfahren hat fast drei Jahre und drei Monate gedauert. Der Bescheid ist äußerst umfangreich und detailgenau. Damit sind bereits alle Fragen hinlänglich beantwortet. Wir vertrauen darauf, dass die Entscheidung der zweiten Instanz noch in diesem Jahr ergeht."

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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