Heimliche WLAN-Einrichtung bei Unitymedia-Kunden? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.03.2016, 16:25 (vor 3060 Tagen)

Auf der Website des Vereins Lebenswerter Hochrhein, dort gibt es auch eine Ecke für Anti-Mobilfunk-Rabauken, wird derzeit ein Leserbrief zum Besten gegeben:

Heimliche WLAN-Einrichtung bei LAN-Kunden
Werte Leser, Unity Media, alias KabelBW, stellte meinen mehrjährigen Kabelanschluss heimlich am 03.02.2016 durch ein Software-Update auf WLAN um. Nach dem Entdecken der Maßnahme nach langen 22 Stunden und Anruf bei Unity sagte man mir, dass Sie durch Gesetz verpflichtet seien, allen Kunden WLAN anzubieten und das habe man auf diese Weise gemacht. Außerdem würde ich das ja nicht merken!!! Auch zu einem Rücksetzen auf LAN erklärte sich Unity Media nicht bereit, ich müsse das selbst tun.
[...]

Mit freundlichen Grüßen...(Name bekannt)

Dicker Hund oder nur ausgeprägter Verfolgungswahn eines Unitymedia-Kunden? Das IZgMF hat Unitymedia um Auskunft gebeten und von Pressesprecher Helge Buchheister folgende Antwort bekommen:

Die Darstellung des Service-Mitarbeiters ist nicht ganz korrekt. Wir haben im Rahmen unserer WLAN-Offensive, die wir im letzten Jahr mit der Inbetriebnahme von über 1.000 öffentlichen HotSpots gestartet haben, bei bestimmten Router-Typen unserer Kunden den Zugang zur WLAN-Funktion des Gerätes kostenlos freigeschaltet – die Freischaltung der WLAN-Funktion war bei Unitymedia lange Zeit kostenpflichtig. Bei unseren Neukunden wird die WLAN-Funktion seit dem 1. März 2015 übrigens automatisch freigeschaltet. Wichtig: Es handelt sich nicht um ein öffentlich zugängliches WLAN-Angebot (Homespot), sondern um die reguläre WLAN-Funktion des Kabelrouters. Bei dem von Ihnen angesprochen Kunden ist diese womöglich aktiviert; sie kann in den Einstellungen des Routers deaktiviert werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gerücht, Nachgefragt, WLan, Router, Lebenswerter-Hochrhein

"Lebenswerter Hochrhein" verzapft Blödsinn über W-Lan-Router

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.09.2016, 11:51 (vor 2894 Tagen) @ H. Lamarr

In der W-Lan-Netzecke des Vereins "Lebenswerter Hochrhein e.V." (nicht zu verwechseln mit "Horchrein") ist eine neue Gruselgeschichte zu finden. Es geht um angebliche Zwangsverstrahlung mit W-Lan, die ein "helles Köpfchen" aus der "Elektrosensiblen"-Szene erst witterte und dann brühwarm twitterte:

Wir hatten ein passendes Erlebnis mit der Deutschen Telekom. Die Telekom hat uns im Betrieb angerufen und angekündigt, dass unser Anschluss auf „Voice over IP“ umgestellt werden muss. Dazu benötigen wir nun einen neuen Vertrag und auch einen neuen Router, der uns in den nächsten Tagen zugeschickt werden soll.

Ich habe dann sofort nachgefragt, ob an diesem neuen Router die WLAN-Funktion abschaltbar sein. Das wurde von der Telekom verneint. Wenn wir kein WLAN haben möchten, könnten wir ja den Netzstecker ziehen, aber dann hätten wir in der Firma auch keine Möglichkeit mehr zur Telefonie, sprich die Leitung wäre dann tot.

Die Folterknechte der Telekom machen vor nichts und niemanden halt und quälen jetzt unschuldige Strahlenphobiker nicht nur mit zahllosen Sendemasten, sondern auch mit W-Lan-Routern, bei denen sich W-Lan nicht mehr abschalten lässt?

Ich habe schon etlich W-Lan-Router gehabt, mindestens fünf, und bei jedem ließ sich W-Lan in den Routereinstellungen abschalten. In aller Regel lässt sich auf Kosten der Reichweite auch eine geringere Sendeleistung einstellen (z.B. bei allen FritzBoxen).

Zwei Möglichkeiten tun sich auf: Entweder der Fragesteller vom Hochrhein erzählt blanken Blödsinn, oder die Telekom hat ihre Modellpolitik geändert.

Die schonungslosen Antworten gibt es <hier>.

Hintergrund
"Lebenswerter Hochrhein e.V." im IZgMF-Forum

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Tags:
Elektrochonder, WLan, Router, Lebenswerter-Hochrhein

"Lebenswerter Hochrhein" verzapft Blödsinn über W-Lan-Router

Kuddel, Freitag, 09.09.2016, 20:23 (vor 2892 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 09.09.2016, 21:46

Sinnigerweise stammt dieses Zitat beim "Lebenswerter Hochrhein" von jemandem mit "Name unbekannt" (Quelle wird auch nicht genannt).
Also das bekannte Mobilfunkgegner-Prinzip (Baubiologenprinzip) des unverbindlichen "Munkelns und Raunens".
Die unbedarften und echauffierten Leser spielen dann die Wasserträger und verbreiten die "besorgniserregende Nachricht" kostenlos weiter.

Wie dem auch sei...es ist schon denkbar, dass der eine oder andere "Verkäufer" der Telekom nicht bis ins Detail über die Funktionen der von ihnen mit der Vertragumstellung angebotenen Geräte Bescheid weiss und den Kunden dann bei solchen unerwarteten (Detail-)Fragen ... "ob das WLAN abschaltbar sei" ...falsch informiert, da sie/er beim im Vertrieb und nicht im Support tätig ist.

Mir ist auch kein deutscher WLAN-DSL-Router bekannt, bei welchem man das WLAN nicht abschalten kann, zumindest über den "Browser". Das ist eine Standardfunktion. Bei den komfortableren Geräten kann man sogar Zeitbereiche vorgeben, in welche das WLAN aktiviert/deaktiviert ist.

Bei den meisten "Speedport"- Geräten der Telekom geht das Deaktivieren über eine eigens dafür vorgesehene Taste mit dem Namen "WLAN" ,einschliesslich Kontroll-LED, welche anzeigt ob das WLAN gerade "An" oder "Aus" ist. Bei den einfacheren Geräten (z.B. Speedport Neo) kann das WLAN nur über die WEB-Oberfläche deaktiviert werden.

Die aktuelle Tendenz einiger DSL Anbieter (z.B. 1&1,O2) ist sogar, WLAN-fähige Router als kostenpflichtige Tarifoption anbieten, bzw bei Wahl des konstengünstigsten Tarifs ein Router ohne (oder mit deaktiviertem) WLAN geliefert wird.

Es ist auch richtig, daß UnityMedia anstrebt, öffentliche Hotspots auf den Routern Ihrer Kunden zu aktivieren. Allerdings wurde man vorher schriftlich informiert und konnte über das Kundencenter widersprechen.

K

Ungefragter WifiSpot durch Unitymedia ist rechtswidrig

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 15.06.2017, 22:16 (vor 2613 Tagen) @ H. Lamarr

Presse-Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW (Auszug):

Das Landgericht Köln (LG Köln) hat entschieden, dass die Aufschaltung eines zweiten WLAN-Signals auf dem Kunden-Router für Dritte (WifiSpot) ohne vertragliche Vereinbarung nur mit Einverständnis der Verbraucher zulässig ist.

Das LG Köln hat Unitymedia NRW GmbH untersagt, ein separates WLAN-Signal auf dem Kunden-Router zu aktivieren, wenn die Aktivierung mit den Verbrauchern nicht vertraglich vereinbart wurde und die Verbraucher zur Aktivierung kein Einverständnis erteilt haben.

Internet-Kunden von Unitymedia wurden zu Beginn des Jahres 2016 per Post darüber informiert, dass ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert wird. Über das zweite Signal sollen andere Unitymedia-Kunden mit ihren mobilen Geräten ins Internet gehen können. Kunden mussten der Teilnahme an dem Dienst "WifiSpot" widersprechen, damit er nicht aktiviert wird. Ohne Widerspruch der Verbraucher wurde das zweite Signal zu einem Hotspot. [...]

Entgegnung von Unitymedia zum "WifiSpot-Urteil" des Langerichts Köln (Auszug):

[...] Wir halten die Entscheidung des LG Köln für falsch. Das Gericht hat völlig ausgeblendet, dass die von uns gewählte Vorgehensweise und Technologie sicherstellt, dass dem Endkunden keine Nachteile durch die Aufschaltung der WifiSpots entstehen.

- Das WifiSpot-Signal ist komplett vom Wifi-Signal des Kunden getrennt.
- Die Kapazität für den Datenverkehr über den WifiSpot wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Kapazität bereitgestellt.
- Die Strahlenwerte bleiben trotz aktivierter WifiSpots konstant.
- Eine Zuordnung fremder Internetnutzung ist ausgeschlossen.
- Und die Nutzung des Kunden über sein Wifi-Signal hat stets Vorrang vor der Nutzung durch Dritte über den WiFiSpot.
[...]

Hintergrund
Urteil v. 09.05.2017 - Az.: 31 O 227/16

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Wifi

BGH: Ungefragter WifiSpot durch Unitymedia ist zulässig

H. Lamarr @, München, Freitag, 26.04.2019, 16:01 (vor 1933 Tagen) @ H. Lamarr

Presse-Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW (Auszug):

Das Landgericht Köln (LG Köln) hat entschieden, dass die Aufschaltung eines zweiten WLAN-Signals auf dem Kunden-Router für Dritte (WifiSpot) ohne vertragliche Vereinbarung nur mit Einverständnis der Verbraucher zulässig ist.

Das LG Köln hat Unitymedia NRW GmbH untersagt, ein separates WLAN-Signal auf dem Kunden-Router zu aktivieren, wenn die Aktivierung mit den Verbrauchern nicht vertraglich vereinbart wurde und die Verbraucher zur Aktivierung kein Einverständnis erteilt haben.

Das Urteil des LG Köln wurde später vom Oberlandesgericht kassiert. Letztinstanzlich hat jetzt der BGH entschieden: Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router seiner Internetkunden ungefragt mit zusätzlicher Software ausstatten, um öffentliche WLAN-Hotspots einzurichten, die auch Dritte außerhalb der Wohnung nutzen können. Da die Kunden Widerspruch einlegen können, sei das zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unitymedia aktiviert auf den eigens zur Verfügung gestellten WLAN-Routern ein zweites Signal, um die WLAN-Hotspots aufzubauen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt, sie hielt das Vorgehen für "unzumutbare Belästigung und aggressive Geschäftspraktik".

Quelle: Unitymedia darf private Router für öffentliches WLAN nutzen

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