Nutznießer versuchen daraus ihren Gewinn zu ziehen (Elektrosensibilität)

KlaKla, Donnerstag, 03.09.2015, 10:50 (vor 3230 Tagen) @ H. Lamarr

Endlich hat auch der Münchener Verein für Elektrosensible den Fall der Marine Richard für sich entdeckt

Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit. Ihr wurde von einem französischen Gericht lediglich befristet staatliche Unterstützung zugesprochen.

Hierzulande kein Drama, denn wer in Deutschland länger als 6 Wochen krank ist, bekommt Unterstützung von seiner Krankenkassen. Er kann bis zu 1,5 Jahre Krankengeld beziehen, muss sich aber auch an einige Auflagen halten. Die Krankengeschichte wird von einem Amtsarzt begutachtet. Dieser kann Therapie oder Behandlungsvorschläge machen, die der Klient erfüllen muss. Nur Jammer und Kohle einstreichen geht nicht. Am Ende gibt es hier zu Lande immer noch die staatliche Unterstützung, Hartz IV oder Grundsicherung.

Gerichtlich versuchte sich soweit ich mich noch erinnere 2009 Ulrich Weiner mit einer Klage gegen seine Versicherung Stichwort Berufsunfähigkeitsrente. Damals bat er um Unterstützung. Wer Zeit hatte sollte ihn in den Gerichtssaal begleiten. Nicht klar ist wie die Sache damals ausging. So eine Rentenzahlung scheint höher zu sein als staatliche Unterstützung.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Schmarotzer, Berufsunfähigkeitsrente, Instrumentalisierung, Hartz IV, Kommerz, Krankengeld, Grundsicherung


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