Zürich: Erstes Mietwohnhaus für Superallergiker: Konsequenzen (Elektrosensibilität)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 20.04.2014, 10:20 (vor 3797 Tagen) @ KlaKla

Eine witzige Passage aus der Hausordnung
Der Gebrauch von W-LAN, Funktelefonen und Handys im Haus und auf dem Grundstück
ist verboten. Anrufe können auf den Festnetzanschluss umgeleitet werden
.

Das hat schon etwas Totalitäres. Was, wenn ein Besucher kommt und sein Smartphone / Handy unvermittelt klingelt? Hausverbot? Rauswurf? Oder wenn der Nachbar erwischt wird beim drahtlosen Surfen (man kennt das ja: Spürgeräte überall!): Kündigung? Kollektives Mobbing?

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


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