Khubnazar reloaded: alle exponierten Zellen geschädigt! (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Freitag, 09.08.2013, 22:00 (vor 4095 Tagen) @ Kuddel

Wenn Fehler gemacht wurden, heißt das noch lange nicht,daß diese mit Betrugsabsicht gemacht wurden. Zweifelhafte Ergebnisse könne nauch durch unbeabsichtigte/nicht erkannte Confounder oder falschen Schlußfolgerungen entstehen.

Stimmt.

Bei Doktorarbeiten ist schließlich auch der Weg selbst ein Teil des Ziels, d.h. es geht darum nachzuweisen, daß man fähig ist, eine Aufgabe wissenschaftlich zu bearbeiten.

Stimmt auch. Als Doktorvater hat man aber die Aufgabe zu prüfen, ob alles seinen richtigen Gang geht.

Das Endergebnis, d.h. ob es "stimmt" oder ob sich im Nachhinein herausstellt, dass es fehlerhaft ist, ist m.M.n. nur die "B-Note", welche im Kontext der gesamten Arbeit gesehen werden muß.

Das sehe ich nicht so. Wenn es nicht "stimmt", war der Wurm von vorneherein drin.

Schließlich geht man ja auch nicht so weit, jedem "Doktor" einmal der eine Studie durchführte, deren Ergebnisse sich nicht reproduzieren liessen, oder bei welchem man Fehler in der Arbeit findet, sofort den Titel wieder abzuerkennen.

Stimmt. Es sei denn, es wird wissentlich manipuliert.

Man geht auch nicht so weit, einem promoviertem Arzt, dem nachweislich gravierende fachliche Fehler bei der Erstellung einer Diagnose unterlaufen sind, seinen Titel abzuerkennen (Auch wenn man es es sich für Wiederholungstäter wünschen würde).

Der Dr.-Titel hat mit der Approbation nichts zu tun.

Bei der Arbeit von Frau Khubnazar handelt es sich um eine äußerst umfangreiche und komplexe Arbeit, mit entsprechend vielen möglichen Fehlerquellen.

Sorry, die Arbeit war vergleichsweise simpel. Äußerst umfangreich war sie auch nicht.

Wenn Frau Khubnazar der Ansicht war, daß sie an einer bestimmten Stelle bestimmte Größen mit Korrekturfaktoren skalieren müsse, dann kann sie das durchaus aus gutem Glauben getan haben und selbst wenn sich später herausstellt, daß die Entscheidung falsch war, dann ist dies zunächst ein fachlicher Mangel der daran gelegen haben kann, dass sie etwas nicht ganz verstanden hat. D.h. es ist ihr ein (möglicherweise auch gravierender) Fehler unter einer Vielzahl von Aufgaben im Rahmen der Doktorarbeit unterlaufen, der das Endergebnis zunichte macht, aber nicht die komplette Substanz der Arbeit.

Herr Anwalt, ich protestiere. Manipulation bleibt Manipulation.

Es wirft allerdings zu einem gewissen Grad ein schlechtes Licht auf ihre fachliche Qualifikation. Ob da eine Grenze überschritten wurde, müssen die Fachleute der Fakutät entscheiden. Sollte es mehrere gravierende, leicht erkennbare Fehler in der Arbeit geben, stellt sich auch die Frage zur Verantwortung des Doktor Vaters.

jep.

Sollte sich gravierendes wisssenschafltiches Fehlverhalten herausstellen (Absicht der Täuschung), dann allerdings sehe ich einen Entzug des Doktortitels als berechtigt an.
Ansonsten plädiere ich auf Nachsicht. Es gibt genug "Doktoren" die weniger für ihren Titel getan haben.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


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