Bundesgerichtshof blockiert Handy-Warnungen in SF (Allgemein)

Doris @, Mittwoch, 12.09.2012, 23:51 (vor 4381 Tagen) @ Doris

einen Monat später sieht die Sache schon wieder ganz anders aus

Die Wireless Association (CTIA) hat diese San Francisco "Cell Phone Right-to-Know"-Verordnung angefochten. Am 4. Oktober 2011 hat sie beim Bundesgericht beantragt, die Durchsetzung der San Francisco "Cell Phone Right-to-Know"-Verordnung zu verhindern. In ihrem Antrag erklärt die CTIA, die Verordnung verlange von den Einzelhändlern, irreführende Aussagen und Grafiken zu verteilen, welche die falsche Botschaft vermitteln, dass Mobiltelefone, die von der FCC (Federal Communications Commission) zugelassen sind, nicht sicher seien.

Handy-Informationsverordnung in San Francisco gestoppt

Ein Bundesrichter hat den größten Teil der Rechtsverordnung von San Francisco über Warnhinweise zu Sicherheitsrisiken von Mobiltelefonie wegen Verstoßes gegen das "First Amendment" (1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten) blockiert. In seiner Urteilsbegründung sagte US-Bezirksrichter William Alsup, es sei akzeptabel, den Kunden „Informationsblätter“ zu möglichen Risiken der Handynutzung auszuhändigen, doch bestehe er auf Änderungen der aktuellen Informationsblätter, um bei Kunden nicht den Eindruck zu erwecken, Mobiltelefone seien gefährlich. Die Stadt San Francisco werde ein Bundesberufungsgericht bitten, den Teil der Rechtsverordnung zu bestätigen, der die Einführung des Informationsblatts ermöglicht, sagte San Franciscos Staatsanwalt Dennis Herrera in einer Erklärung.

Neuester Stand:

Court blocks S.F. warning on cell phones

Auszug:
selbst das von Richter William Alsup geforderte "entschärfte" Fact-Sheet würde mehr als Fakten enthalten.
Verbraucher könnten die Liste von Vorsorgeempfehlungen als "Ausdruck San Franciscos Meinung, Mobiltelefone seien gefährlich" interpretieren, sagte der Gerichtshof.
Diese Sicht sei umstritten meinte der Gerichtshof unter Berufung auf die Erkenntnisse der FCC, dass Mobiltelefone sicher seien, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.

Die Juristen und Politiker von San Francisco wollen die Entscheidung überprüfen. Von der CTIA- The Wireless Associaton, welche die Klage eingereicht hat, gab es keinen Kommentar.

Ein weiterer Artikel zu dieser aktuellen Entscheidung

Can you hear me now?
und bei diesem Text gibt es ganz unten einen weiteren informativen Link, der den Weg an die Öffentlichkeit geschafft hat, auch wenn drauf steht "not for publication"

Kommentar:
Der Gerichtshof beruft sich auf die Aussage der Federal Communications Commission, eine Regulierungsbehörde, deren Chairmann Julius Genachowski ist.
Dies verwirrt mich im Moment insofern, da Julius Genachowski mir seit paar Wochen ein Begriff ist im Zusammenhang mit der angekündigten Grenzwertüberprüfung nach der IARC Entscheidung.

Louis Slesin reagierte da auf diese Nachricht eher skeptisch/pessimistisch .

Auch Dariusz Leszczynski widmete seine letzte Kolumne diesem Thema (Überprüfung der Grenzwerte durch die FCC)

Ob sich der Bundesgerichtshof nun auf die aktuellsten Erkenntnisse der FCC beruft, deren Veröffentlichung mit einer gewissen Spannung bzw. Misstrauen erwartet werden, oder auf die früheren Erkenntnisse, das weiß ich im Moment noch nicht.
Allerdings, wenn ich diese Nachricht von Louis Slesin lese, dann denke ich, dass Slesin mit seiner Skepsis Recht hatte.

Ok, ist etwas wirr alles und dahinter steigen tut auch nur derjenige, der sich durch die Sache durchliest. Ist aber auch nicht für jeden interessant oder wichtig :wink:

Tags:
Leszczynski, USA, CTIA, Alsup, Bezirksrichter


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