Recht: Genehmigung von Sendemasten (Allgemein)

Gast, Dienstag, 03.05.2011, 18:11 (vor 4879 Tagen) @ Gast

Richter prüfen keine Grenzwerte: Gerichte müssen nicht über Umweltgefahren urteilen, wenn es an verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen mangelt.

VG Karlsruhe vom 12.04.2011 - AZ: 8 K 1406/10

Der Fall

Ein Anwohner hatte gegen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage geklagt. Der Funkmast verunstalte die Gegend und führe zu einer Wertminderung seines Grundstücks, argumentierte er und klagte gegen die Standortbescheinigung. Außerdem fürchtete er die ständige Funkstrahlung.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage ab. Die Anlage sei nach den gesetzlichen Anforderungen errichtet worden, nachbarschützende Vorschriften würden nicht verletzt. Es deute auch nichts darauf hin, dass die maßgeblichen Grenzwerte nicht eingehalten würden. Zudem befinde sich das Grundstück des Klägers außerhalb des einzuhaltenden Sicherheitsabstands. Weiter ...

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Tags:
Recht, Karlsruhe, Standortbescheinigung


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