Anfrage (Allgemein)

Fee @, Mittwoch, 21.07.2010, 14:08 (vor 5135 Tagen)

Der Gigaherz-Präsident lässt anfragen ob Spatenpauli bereit ist, die Urteilsbegründung im Fall Prof. A. gegen IZgMF zu publizieren oder öffentlich zu machen, oder ob sich Gigaherz und die befreundeten Organisationen darum bemühen sollen?

Tags:
Provokation

Antwort auf Anfrage

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.07.2010, 15:46 (vor 5135 Tagen) @ Fee

Der Gigaherz-Präsident lässt anfragen ob Spatenpauli bereit ist, die Urteilsbegründung im Fall Prof. A. gegen IZgMF zu publizieren oder öffentlich zu machen, oder ob sich Gigaherz und die befreundeten Organisationen darum bemühen sollen?

Wir (IZgMF) dürfen das Urteil schon mal nicht ins Netz stellen, weil darin die Verbotsbehauptungen explizit aufgelistet sind, also diejenigen Behauptungen, die künftig auf der IZgMF-Website zu unterlassen sind, egal ob wir oder jemand anders sie dort zum besten geben. Ob andere Website-Betreiber das Urteil ins Netz stellen dürfen weiß ich (noch) nicht, ich würde darin einen unfreundlichen Akt sehen. Denn mit genauer Kenntnis der Verbotsbehauptungen könnte sich jemand aufgerufen sehen, daraus ein Provokationsposting zu zimmern und ins IZgMF-Forum einzustellen. In der frohen Erwartung, dass dann für uns die Vertragsstrafe von 10'000 Euro fällig wird. Ob Ihr Vorsitzer mit der Veröffentlichung des Urteils einen Rechtsbruch begeht, der ihn seinerseits vor Gericht bringen könnte, dazu soll er lieber einen Rechtsexperten befragen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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