Verlängerung trotz Veränderungssperre ??? (Allgemein)

Raylauncher @, Montag, 28.12.2009, 21:14 (vor 5341 Tagen) @ KlaKla

Soweit ich informiert bin, bezieht sich eine Veränderungssperre nur auf bauliche Gegebenheiten. Sofern Änderungen keinen Umbau der Antennenanlage erfordern, dürften diese von einer Sperre nicht betroffen sein. Eine Änderung elektrischer Parameter oder der Systemtechnik im Betriebsraum dürfte baurechtlich irrelevant sein.

Soweit sich Änderungen innerhalb des Rahmens der vorliegenden Standortbescheinigung bewegen, erfordern diese keine neue Bescheinigung. Sollten allerdings Parameter (Leistung, Kanalzahl, Antennenausrichtung, Frequenzbereich, etc.) von der bestehenden Bescheinigung nicht abgedeckt sein, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die erteilte Bescheinigung wird dem zuständigen Landratsamt oder Umweltamt kreisfreier Städte seitens des Netzbetreibers vorgelegt. Ob letzteres in allen Bundesländern zutrifft, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen.

Raylauncher


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