Verwirrung der Begriffe (1): Grenzwert - Messwert (Berichtigungen)
Schon Konfuzius sah den Anfang aller Unordnung in der Verwirrung der Begriffe.
Angeregt durch einen aktuellen Feeler möchte ich folgendes anmerken:
Grenzwerte sind - völlig unabhängig vom Thema Elektrosmog - Festlegungen konkreter Werte gegebener physikalischer Größen, die zur Vermeidung unerwünschter Folgen nicht überschritten werden sollen; im Falle gesetzlicher Festlegung sanktionsbewehrt nicht dürfen.
Messwerte sind mit geeigneten Mitteln festgestellte Werte der jeweiligen physikalischen Größe in einer konkreten Situation.
Grenzwerte gelten unabhängig von der Situation und dienen beim messen der Beurteilung der Situation mittels Vergleich "Messwert zu Grenzwert"
Daraus folgt:
+ Grenzwerte können per definitionem nicht gemessen werden. Die Wortbildung Grenzwertmessung ist damit falsch; im Falle von Mobilfunkstrahlung ist z.B. Imissionsmessung, Expositionsbestimmung etc. zu verwenden.
+ Die Eignung von Verfahren, Mitteln etc. für Messungen in bzw. Bewertungen von gegeben Situationen hängt von der jeweiligen Situation und dem gefragten Gültigkeitsbereich ab.