Eine in der Schweiz (Zürich) lebende Deutsche ist vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag gegen den Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) gescheitert. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass die Experimente am LHC tatsächlich zum Weltuntergang führen können. Die Beschwerdeführerin wollte durch einen Eilantrag die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichten, die Versuche am LHC zu stoppen. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die Klägerin nicht ausreichend darlegen konnte, dass die Teilchenkollisionen am LHC tatsächlich eine Katastrophe heraufbeschwören können.
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Kommentar: Die Klägerin konnte also nicht ausreichend darlegen, wieso der LHC gefahrenbringend sein sollte. Liebe Sendemastengegner, denkt also gar nicht erst dran ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Recht, Karlsruhe, Verfassungsbeschwerde