Protokoll der 9. Sitzung des Rundes Tisches... (Allgemein)
Am 27.05.2008 fand im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München die neunte Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) statt. Das Ergebnisprotokoll dieser Sitzung steht zum Download als PDF-Datei (62 KB) zur Verfügung.
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RTDMF
Protokoll der 9. Sitzung des Rundes Tisches...
Kuddel, Dienstag, 29.07.2008, 23:14 (vor 5941 Tagen) @ Doris
Am 27.05.2008 fand im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München die neunte Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) statt. Das Ergebnisprotokoll dieser Sitzung steht zum Download als PDF-Datei (62 KB) zur Verfügung.
Hier ein paar Auszüge:...
Es hat sich gezeigt, dass der Grad der Besorgnis bezüglich des Mobilfunks in der Bevölkerung in den letzten Jahren stabil, aber im Vergleich mit anderen Gesundheitsrisiken gering war. Nur für einzelne Gruppen war das Thema von hoher Bedeutung.
....
Allerdings gibt es auch Fragen, die über das DMF hinaus verfolgt werden müssen. Dies betrifft vor allem mögliche Langzeitrisiken (Nutzung über 10 Jahre) und die Frage altersabhängiger Wirkungen bzw. einer möglichen höheren Empfindlichkeit von Kindern.
....
Laiengerechte Kommunikation sollte weiter verstärkt werden, auch um die existierende Lücke zwischen Wahrnehmung und Realität zu verkleinern ("jede durchgeführte Studie erhöht die Besorgnis" - so sollte es nicht sein). Auch hinsichtlich Vorsorgeaspekten und Grenzwerten wird weiterer Diskussionsbedarf gesehen.
Protokoll der 9. Sitzung des Rundes Tisches...
Doris , Mittwoch, 30.07.2008, 09:33 (vor 5941 Tagen) @ Kuddel
Am 27.05.2008 fand im Bundesamt für Strahlenschutz in Neuherberg bei München die neunte Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) statt. Das Ergebnisprotokoll dieser Sitzung steht zum Download als PDF-Datei (62 KB) zur Verfügung.
Auch das finde ich interessant...
Herr Weiss spricht eine aktuelle Studie von Dimbylow et al. an, aus der sich
Hinweise ergeben, dass die Ganzkörper-Referenzwerte (die elektrische Feldstärke gemessen in V/m, die magnetische Feldstärke in A/m sowie die Leistungsflussdichte in W/m2) möglicherweise nicht in allen Teilen des Frequenzspektrums konservativ genug sind, um die Einhaltung der Basisgrenzwerte (die spezifische Absorptionsrate in W/kg) einzuhalten. Dies gilt speziell im 2 GHz-Bereich bei Kindern unter 1.30 Metern Größe . Er stellt klar, dass es sich bei dieser Diskussion nicht um ein derzeit in Deutschland reales Strahlenschutzproblem handelt, u.a. weil die in der Studie für die Computersimulationen zugrunde gelegten Szenarien von extremen "worst case" Annahmen ausgehen, dielektrische Gewebeeigenschaften von Kindern nicht berücksichtigen und Feldstärken nahe der Ganzkörper-Referenzwerte in der Praxis nicht auftreten. Dennoch wird das BfS das Thema weiter verfolgen, auch unter Einbezug der noch laufenden Forschungsprojekte aus dem DMF, deren Ergebnisse im Herbst 2008 erwartet werden.
Herr Matthes wird als Vertreter von ICNIRP für diesen TOP zur Sitzung hinzugezogen. Er erläutert kurz die Arbeitsweise von ICNIRP und die Zusammenarbeit mit der WHO. Er stellt klar, dass die ICNIRP lediglich Empfehlungen ausspricht. Im Gremium wird die Problematik der oft wenig transparenten Entstehung von Normen angesprochen.
Bezüglich der Studie von Dimbylow et al. erläutert Herr Matthes, dass dieses
Thema auf den nächsten ICNIRP-Treffen im Juni bzw. auf der Jahrestagung
im Oktober diskutiert werden wird. ICNIRP wird ggf. ein Statement zu den
Hochfrequenten Feldern abgeben. Herr Matthes sieht aus den oben angeführten
Gründen keinen akuten Handlungsbedarf.
Herr Müller wendet ein, dass die Diskussion bereits sein längerem geführt wird
und dass das Verfahren zur Grenzwertfestlegung so konservativ sein muss,
dass tatsächlich in allen Bereichen die Referenzwerte die Einhaltung der Basiswerte sicherstellen. Auch unter den Gesichtspunkten von Vorsorge und Risikokommunikation ist seiner Ansicht nach ein weiteres Abwarten weder akzeptabel noch vermittelbar.
Kommentar: Diese höhere Belastung bei kleineren Kindern scheint sich herauszukristallisieren und wird auch durch andere Studien bestätigt.
Und zwar sowohl in Zusammenhang mit der Ganzkörperbelastung (Conil et al) und auch der höheren Energieaufnahme im Gehirn (Wiart et al)
Das BfS schreibt, dass diese worst case Situation in der Realität nicht erreicht wird. In der überhöhten Aufnahme bei der Ganzkörperbefeldung sehe ich auch nicht das Problem, aber in der Tatsache, dass eben bereits 1/3 der 6 - 8 jährigen ein Handy besitzen und auch benutzen und ich denke nicht, dass der Trend rückläufig sein wird. Diese Altersklasse aber gehört auch zu der Gruppe, bei denen die Energieaufnahme im Kopf deutlich höher zu sein scheint als bei Erwachsenen. Wie man dann die Aussage machen kann, dass Mobiltelefone auch für Kinder sicher sind, das verstehe ich nicht. Kleinere Kinder werden stärker belastet als Erwachsene und zwar durch Handys, denen selbst von offizieller Stelle eher ein Restrisiko zugesprochen wird, sollte es überhaupt eines geben. Und ob der kindliche Organismus anders reagiert als ein erwachsener ist ein weiteres Thema.
Ich bin durchaus der Meinung, dass ein Handyverbot zumindest für Kinder unter 10 Jahren aus Vorsorgegründen gerechtfertig wäre, zumal es auch überhaupt keinen vernünftigen Grund gibt, warum ein Kind unter 10 Jahren ein Handy braucht. Die Betreuungsrolle darf in dem Alter nicht durch ein Telefon ersetzt werden und um ein altersgerechtes Spielzeug handelt es sich nicht.
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ICNIRP, WHO, Risikokommunikation, Risiko, DMF, BfS, Müller, Basiswerte, Referenzwert, RTDMF
Protokoll der 9. Sitzung des Rundes Tisches...
Doris , Mittwoch, 30.07.2008, 09:44 (vor 5941 Tagen) @ Doris
bearbeitet von H. Lamarr, Sonntag, 24.08.2008, 15:12
neunte Sitzung des Runden Tisches zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm (RTDMF) statt. Das Ergebnisprotokoll dieser Sitzung steht zum
Download als PDF-Datei (62 KB) zur Verfügung.
auch das finde ich interessant....(Seite 7)
Thema Sachurteil ./. Werturteil
Frau Vogel ergänzt aus ihrer Erfahrung mit dem Mobilfunkpakt in Bayern, dass
Sachurteil und Werturteil manchmal nicht zusammenpassen. Hier ergab sich die Situation, dass im Sinne der Immissionsminimierung ein bestimmter Standort für eine Mobilfunkbasisstation zu favorisieren gewesen wäre ("Sachurteil"), die Betroffenen aber einen anderen Standort wollten, mit dem sie sich "wohler fühlten" (Werturteil) der letztlich aber zu einer höheren Immission führte. Da es sich hier um Ausschöpfung von wenigen Prozenten des Grenzwerts handelte, wurde dann der "Wohlfühlstandort" realisiert - unter Zurückstellung des Sachurteils.
Als weiteres Beispiel für die Akzeptanz eines Werturteils werden Solarien genannt. Solarienbenutzer sind mit der empfangenen UV-Strahlung nicht nur einverstanden, sondern bezahlen sogar dafür, wobei mögliche Folgen, die letztlich ggf. die Gemeinschaft treffen, unberücksichtigt bleiben.
Herr Kühling stellt klar, dass es eben wichtig sei, solche Diskrepanzen zu erkennen und transparent zu machen. Dann könne man Entscheidungen im Einzelfall - ggf. gegen das Werturteil - auch kommunizieren und begründen.
Kommentar: Mit überzeugenden Argumenten kann man nur die Bevölkerungsschicht erreichen, die noch nicht von den Argumenten der Sendemastgegnern beeinflusst ist.
Ich war mal bei einer Veranstaltung, bei der auch vom TÜV aufgezeigt wurde, wie stark die Bevölkerung bei dem vorgesehenen Standort tatsächlich belastet werden würde. Das Publikum war schon derart aufgeheizt von den Mobilfunkkritikern und nicht offen für diese Argumentation, da der TÜV eh nicht auf "ihrer Seite" sei und außerdem ein guter Standort für einen Mast immer ein möglichst unsichtbarer ist.
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Strategie, Mobilfunkpakt, Vogel, Werturteil