Liechtenstein will Schweizer Anlagenwerte (Allgemein)

Gast, Samstag, 03.05.2008, 22:22 (vor 5908 Tagen)

Mobilfunk: Kritik an Regierungsvorschlag

VADUZ - Die Regierung will sich an den Schweizer Mobilfunk-Grenzwerten orientieren. Liechtensteins Mobilfunkkritiker üben massive Kritik an diesen Plänen.

Am Mittwoch hat die Regierung aufgezeigt, wie in Liechtenstein künftig die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt werden sollen. Der Vorschlag ist ungeachtet jahrelanger Vorarbeiten eher simpel: Liechtenstein soll mit wenigen Ausnahmen weiterhin die Schweizer Regelungen übernehmen - genauso wie man dies seit über acht Jahren tut.

Wie erwartet hat die Vorstellung dieser Pläne umgehend die Mobilfunkkritiker auf den Plan gerufen. Für sie besteht das Kapitel zu den Mobilfunk-Grenzwerten (NIS-Kapitel) im geplanten Umweltschutzgesetz, das Umweltminister Hugo Quaderer am Mittwoch vorgestellt hat, aus lauter Ungereimtheiten. «Es ist geradezu ein Hohn, was die Regierung als angebliche Vorsorge verkauft>, so der Veren für gesundheitsverträglichen Mobilfunk (VGM) in einem Forumsbeitrag. Mehr dazu im "Volksblatt" vom Samstag.

Quelle: Volksblatt, Freitag, 2. Mai 2008

Liechtenstein Ärzte appellieren ....

Gast, Montag, 12.05.2008, 08:20 (vor 5900 Tagen) @ Gast

Gesundheitsvorsorge im Vordergrund

Ärzte aus Liechtenstein appellieren an den Landtag, verantwortungsvoll mit dem Thema Mobilfunk umzugehen. Es brauche einen Paradigmenwechsel - weg von wirtschaftlichen Fragen hin zum Gesundheitsschutz.

Von Richard Brunhart

«Man soll mobil telefonieren, aber man soll dabei alle Möglichkeiten zum Gesundheitsschutz wirklich ausschöpfen>, erklärte Marco Ospelt, einer der drei Ärzte, die gestern in Schaan ihre Forderungen und Argumente bezüglich Mobilfunk den Medien vorstellten, den von der Liechtensteinischen Ärztekammer geforderten Paradigmenwechsel. Hinweise, dass der Mobilfunk gesundheistschädlich sein kann, gebe es genug. Beim Mobilfunk werde jedoch die Beweislast umgekehrt. Wenn ein Arzt beispielsweise bei Medikamenten ungünstige Wirkungen feststelle, melde er dies der Arzneimittelbehörde. Ihre Aufgabe sei es zu prüfen, ob ähnliche Meldungen vorliegen. «Wenn dies der Fall ist, verlangt die Behörde vom Hersteller dieses Medikaments, dass er nachweist, dass entweder die Störungen nichts mit dem Medikament zu tun haben oder dass es mindestens keine gefährlichen Störungen sind>, sagte Ospelt. Nicht er als Arzt müsse beweisen, dass eine gefährliche Einwirkung vorliege, bevor die Behörde aktiv werde. «Völlig umgekehrt, als man es beim Mobilfunk erlebt>, schloss Ospelt. Mehr ...

Die Ärzte fordern, eine Senkung der Grenzwerte für Basistationen auf 0,06 Volt, dies entspricht einer Leistungsflussdichte von ca. 1 mW/m².

Tags:
Salzburger Wert, Appell, Grenzwertsenkung, Liechtenstein, Paradigmenwechsel

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