Antwort des BfS auf Kuddels Fragen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 03.08.2007, 00:11 (vor 6269 Tagen) @ H. Lamarr

Die Antwort des BfS auf unsere Anfrage vom 15.7.07 traf am 1.8.07 um 18:33 per E-Mail ein:

Sehr geehrter Herr Schall,

vielen Dank für Ihr Interesse an den Kriterien des BfS für strahlungsarme DECT Telefone. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben:


Frage 1: Wieso gibt es die oben genannten Forderungen eigentlich nur für DECT und nicht für W-LAN, Bluetooth, Funk-Kopfhörer und Videoüberwachungssender, die (zusammen) mittlerweile schon zahlenmäßig ähnliche Penetrationsraten in den Haushalten erreichen?

Zu 1) Schnurlose Telefone nach DECT-Standard stellen oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung in privaten Haushalten dar. Die Basisstation eines DECT Systems sendet auch im Standby ein in der Leistung unvermindertes Kontrollsignal aus und trägt somit ständig zur Exposition der Bewohner bei. Weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Abstand zwischen Mobilteil und Basisstation arbeiten zudem beide Geräte während eines Telefongesprächs immer mit der vollen Sendeleistung, die üblicherweise für eine Verbindungsentfernung von 300m im Freien ausgelegt ist. Gerade für Anwendungen im Heimbereich ist daher eine Reduzierung der Exposition durch einfache technische Maßnahmen wie z.B. die Abschaltung oder Reduzierung des Kontrollsignals im Standby möglich. Unabhängig vom jeweiligen Standard fordert das BfS für alle funkbasierten Technologien, dass im Sinne eines vorsorgenden Strahlenschutzes technische Möglichkeiten zur Expositionsminimierung konsequent genutzt werden. Darüber hinaus informieren wir Anwender, wie sie ihre persönliche Exposition durch einfache Maßnahmen reduzieren können. Dies gilt auch für vergleichsweise neue Anwendungen wie WLAN oder Bluetooth.

Frage 2: Wieso fordert man von DECT im Standby eine Absenkung der Nutzstrahlung nicht um das 100-fache, sondern um das 100'000-fache?

Wie kommt man auf diese Zahl? Dies sind 0,1 µW/m² in 1,5 Meter Abstand!

Gibt es überhaupt Stellen im Haus, bei welchen dieser Wert nicht schon um das 1000-fache von Mobilfunk- und Rundfunk-Strahlung überschritten wird? Die (gesetzlich erlaubte) Störstrahlung z.B. von Computern darf um ein Vielfaches darüber liegen (wenn man über mehr als die 1 MHz Mess-Bandbreite integriert). Jeder Computer, jeder Radiowecker, jeder Fernseher darf also mehr "strahlen" als ein DECT Telefon! Wo bleibt hier das Augenmaß?

Zu 2) Das Kriterium zur Mindestabsenkung des Sendesignals orientiert sich am technisch Machbaren. Es ist alternativ zur Abschaltung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb zu verstehen. Die Orientierung am technisch Machbaren ist eine übliche Vorgehensweise bei der Definition von Kriterien für Umweltlabel wie z.B. den "Blauen Engel".

Frage 3: Der Anteil des DECT-Themas im Internet-Auftritt des BFS im Vergleich zu Mobiltelefonen oder gar "bewiesenen" Gefahren wie Radioaktivität, Röntgenstrahlung, UV-Strahlung steht aus Sicht von Kritikern in keinem Verhältnis mehr. Betreibt das BfS hier Populismus, oder ist das eher als Eigenreklame zu verstehen?

Zu 3) Das Thema "Strahlungsarme DECT Telefone" wird vom BfS hauptsächlich auf der Webseite http://www.bfs.de/elektro/Strahlungsarme_Dect_Schnurlostelefone.html und in einem Infoblatt zu DECT behandelt. Die von Ihnen wiedergegebene Kritik einer angeblichen überproportionalen Gewichtung des Themas im Vergleich zu den anderen Aufgabengebieten des BfS teile ich nicht. Sie spiegelt vielmehr das öffentliche Interesse an diesem Thema wider und zeigt, dass das BfS das Bedürfnis nach Information ernst nimmt.

Frage 4: Hat das BfS hier einfach nur ein paar Baubiologen-Forderungen übernommen, um endlich Ruhe vor Bürgerwellen-Spam-Briefen zu haben?

Zu 4) Nein. Die Kriterien für strahlungsarme DECT Telefone sind im Zusammenhang mit der im Hinblick auf den Strahlenschutz gestellte Forderung des BfS nach einer vorsorglichen Reduzierung der Intensität hochfrequenter Felder der Telekommunikationstechniken im Rahmen des technisch Machbaren zu sehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
i.A.

Florian Emrich
Bundesamt für Strahlenschutz
Pressesprecher
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Fon: +49 3018/333-1124
Fax: +49 3018/333-1150
e-Mail femrich@bfs.de

www.bfs.de

Tags:
Anfrage, DECT, BfS, W-LAN, Röntgenstrahlung


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