Zentrale Datenbank führt in die Irre (Allgemein)
Mobilfunkmasten: Zentrale Datenbank führt in die Irre
Mit umfassenden Informationen über Standorte und Sendeleistung von Mobilfunkanlagen wollten Bund, Kommunen und Betreiber der Sorge vieler Bürger vor Mobilfunk entgegentreten. Doch die Daten sind unzureichend, oft gar widersprüchlich, zeigt nun eine Untersuchung des Wissenschaftsladen Bonn.
Als der Mobilfunkbetreiber E-Plus vor drei Jahren bei der Bonner Lukas-Gemeinde anfragte, ob man eine Mobilfunkanlage im Kirchturm installieren könnte, gab der Kirchenvorstand vorsichtshalber ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis: keine Gefahr für den 30 Meter entfernten Kindergarten. Grundlage des Gutachtens: die Angaben des Betreibers. Doch die entpuppten sich bei der aktuellen Untersuchung des Wissenschaftsladen Bonn als falsch.
E-Plus installierte später eine ganz andere Sendeanlage als den Gutachtern angegeben.
Ebenfalls falsch: die Angaben der Bundesnetzagentur, die diese Sendeanlage zwar exakt mit Strahlrichtung und Antennehöhe in ihrer Datenbank verortet hat, sie jedoch in ihren Karten 500 Meter vom tatsächlichen Standort entfernt ausweist.
Bürger in Sicherheit wiegen
Desinformationen solcher Art sind kein Einzelfall, ergab die Untersuchung des Wissenschaftsladen Bonn, der Mobilfunkanlagen in der Nähe so genannter sensibler Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen unter die Lupe nahm. "Wer als Laie herausfinden will, ob sein Kind dauerhaft Mobilfunkstrahlung ausgesetzt ist, hat - ganz anders als von Bund und Betreibern versprochen - kaum eine Chance", sagt Dr. Klaus Trost, Elektrosmogexperte des Wissenschaftsladen Bonn. Bürger haben im wesentlichen zwei Quellen, um sich über Mobilfunkanlagen zu informieren.
Erstens die Datenbanken der Kommunen, die - im besten Fall - den den Ort der Sendemasten einigermaßen genau verzeichnen, aber keine Angaben zu Strahlrichtung und Sendeleistung machen. Zweitens steht der Öffentlichkeit die bundesweite Standortdatenbank der Bundesnetzagentur zur Verfügung, die das Bundesumweltministerium 2001 als eine der wesentlichen Verbesserungen in Sachen Transparenz pries.
Zwar gibt diese Datenbank Antennenhöhe und Strahlrichtung an. Doch dafür zeigen sich gravierende Abweichungen bei den Ortsangaben. Dr. Klaus Trost: "Allein in der Bonner Innenstadt lag die Bundesnetzagentur bei mehr als der Hälfte der Anlagen um 50 bis 500 Meter neben den tatsächlichen Standorten. Trost: "Was nützt Eltern das Wissen, in welche Richtung die Sender strahlen, wenn die Masten nicht richtig verzeichnet sind?" Die vermeintliche Genauigkeit der Datenbank sei mitunter schlimmer als wenn es überhaupt keine Information gäbe. Denn sie wiege Bürgerinnen und Bürger fälschlicherweise in Sicherheit.
Trosts Fazit: Von "umfassender Information der Bürger", wie sie die Betreiber in ihrer "Freiwilligen Selbstverpflichtung" und das Bundesumweltministerium im Jahr 2001 in Aussicht gestellt hätten, könne weder bei Unternehmen noch bei der bundeseigenen Netzagentur die Rede sein. Die Gutachter, die die Umsetzung der Selbstverpflichtung prüften, urteilten, Bürger würden "eher zufällig" informiert.
Mehr ... WILA Nr. 48 03|2005
Quelle: Wissenschaftsladen Bonn
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