BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Allgemein)
Warum werden in der EMF-Karte der BNetzA bei zunehmend mehr Standorten keinerlei Sicherheitsabstände mehr genannt, sondern nur pauschal geschrieben: "Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen." Zu sehen ist das z.B. bei dem Standort 531194 in München. ChatGPT antwortet.
Das ist eine interessante Entwicklung. Sie hängt mit einer Änderung des Bewertungsverfahrens zusammen und bedeutet keineswegs, dass die Bundesnetzagentur auf Sicherheitsabstände verzichtet hätte. Die besagte Formulierung erscheint vor allem bei neueren Standortbescheinigungen.
Ein genaueres Berechnungsverfahren
Früher wurden Mobilfunkstandorte überwiegend mit vereinfachten Berechnungsmodellen bewertet. Daraus ließen sich für jede Antenne Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und senkrecht zur Antenne angeben. Diese Werte waren ausreichend, solange die Antennenkonfigurationen vergleichsweise einfach aufgebaut waren.
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Bei modernen Standorten stößt dieses Verfahren jedoch an seine Grenzen. Mehrere übereinander montierte Antennen, aktive 5G-Antennen (Massive MIMO), Beamforming oder komplexe Nahfeldverhältnisse führen dazu, dass sich die Feldverteilung nicht mehr sinnvoll durch wenige Abstandsangaben beschreiben lässt. Deshalb verwendet die Bundesnetzagentur in solchen Fällen ein feldtheoretisches Berechnungsverfahren. Dabei wird das elektromagnetische Feld dreidimensional numerisch berechnet und unmittelbar geprüft, an welchen Orten die gesetzlichen Grenzwerte erreicht oder unterschritten werden.
Warum keine Sicherheitsabstände mehr veröffentlicht werden
Der Schutzbereich einer solchen Anlage besitzt häufig keine einfache geometrische Form mehr. Er kann je nach Richtung unterschiedlich weit reichen und unregelmäßige Ausbuchtungen oder Einschnürungen aufweisen. Ein einzelner Sicherheitsabstand in Metern wäre daher nur eine grobe Vereinfachung und könnte sogar zu Fehlinterpretationen führen. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung einzelner Abstandswerte und beschränkt sich auf die Kernaussage, dass der gesamte Schutzbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt.
Was ist der kontrollierbare Bereich?
Als kontrollierbarer Bereich gilt der Teil des Standorts, zu dem der Betreiber den Zutritt wirksam beschränken kann. Dazu gehören beispielsweise der Antennenträger, der Mast, eine Dachfläche oder ein eingezäuntes Betriebsgelände.
Vor Erteilung der Standortbescheinigung prüft die Bundesnetzagentur, ob sich sämtliche Bereiche, in denen die Grenzwerte überschritten werden könnten, vollständig innerhalb dieses kontrollierbaren Bereichs befinden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Standortbescheinigung erteilt.
Bedeutung für Anwohner
Für Anwohner ändert sich durch das neue Berechnungsverfahren nichts. Maßgeblich bleibt, dass außerhalb des kontrollierbaren Bereichs die gesetzlichen Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung eingehalten werden. Genau dies bestätigt die Standortbescheinigung. Geändert hat sich also nicht das Schutzniveau, sondern ausschließlich die Methode, mit der dessen Einhaltung nachgewiesen wird.
Hintergrund
Die Umstellung auf feldtheoretische Berechnungsverfahren dürfte vor allem durch die zunehmende Komplexität moderner Mobilfunkstandorte motiviert sein. Insbesondere aktive 5G-Antennen mit elektronischer Strahlschwenkung lassen sich mit den früher verwendeten vereinfachten Modellen nur unzureichend beschreiben. Eine dreidimensionale Feldberechnung liefert hier einen wesentlich realistischeren Nachweis der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –