BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 3 Tagen)

Warum werden in der EMF-Karte der BNetzA bei zunehmend mehr Standorten keinerlei Sicherheitsabstände mehr genannt, sondern nur pauschal geschrieben: "Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen." Zu sehen ist das z.B. bei dem Standort 531194 in München. ChatGPT antwortet.

Das ist eine interessante Entwicklung. Sie hängt mit einer Änderung des Bewertungsverfahrens zusammen und bedeutet keineswegs, dass die Bundesnetzagentur auf Sicherheitsabstände verzichtet hätte. Die besagte Formulierung erscheint vor allem bei neueren Standortbescheinigungen.

Ein genaueres Berechnungsverfahren

Früher wurden Mobilfunkstandorte überwiegend mit vereinfachten Berechnungsmodellen bewertet. Daraus ließen sich für jede Antenne Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und senkrecht zur Antenne angeben. Diese Werte waren ausreichend, solange die Antennenkonfigurationen vergleichsweise einfach aufgebaut waren.

[image][image]◄ Sicherheitsabstände in der EMF-Karte; Links: traditionelle Anzeige, Rechts: neue Anzeige
 
Bei modernen Standorten stößt dieses Verfahren jedoch an seine Grenzen. Mehrere übereinander montierte Antennen, aktive 5G-Antennen (Massive MIMO), Beamforming oder komplexe Nahfeldverhältnisse führen dazu, dass sich die Feldverteilung nicht mehr sinnvoll durch wenige Abstandsangaben beschreiben lässt. Deshalb verwendet die Bundesnetzagentur in solchen Fällen ein feldtheoretisches Berechnungsverfahren. Dabei wird das elektromagnetische Feld dreidimensional numerisch berechnet und unmittelbar geprüft, an welchen Orten die gesetzlichen Grenzwerte erreicht oder unterschritten werden.

Warum keine Sicherheitsabstände mehr veröffentlicht werden

Der Schutzbereich einer solchen Anlage besitzt häufig keine einfache geometrische Form mehr. Er kann je nach Richtung unterschiedlich weit reichen und unregelmäßige Ausbuchtungen oder Einschnürungen aufweisen. Ein einzelner Sicherheitsabstand in Metern wäre daher nur eine grobe Vereinfachung und könnte sogar zu Fehlinterpretationen führen. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung einzelner Abstandswerte und beschränkt sich auf die Kernaussage, dass der gesamte Schutzbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt.

Was ist der kontrollierbare Bereich?

Als kontrollierbarer Bereich gilt der Teil des Standorts, zu dem der Betreiber den Zutritt wirksam beschränken kann. Dazu gehören beispielsweise der Antennenträger, der Mast, eine Dachfläche oder ein eingezäuntes Betriebsgelände.

Vor Erteilung der Standortbescheinigung prüft die Bundesnetzagentur, ob sich sämtliche Bereiche, in denen die Grenzwerte überschritten werden könnten, vollständig innerhalb dieses kontrollierbaren Bereichs befinden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Standortbescheinigung erteilt.

Bedeutung für Anwohner

Für Anwohner ändert sich durch das neue Berechnungsverfahren nichts. Maßgeblich bleibt, dass außerhalb des kontrollierbaren Bereichs die gesetzlichen Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung eingehalten werden. Genau dies bestätigt die Standortbescheinigung. Geändert hat sich also nicht das Schutzniveau, sondern ausschließlich die Methode, mit der dessen Einhaltung nachgewiesen wird.

Hintergrund
Die Umstellung auf feldtheoretische Berechnungsverfahren dürfte vor allem durch die zunehmende Komplexität moderner Mobilfunkstandorte motiviert sein. Insbesondere aktive 5G-Antennen mit elektronischer Strahlschwenkung lassen sich mit den früher verwendeten vereinfachten Modellen nur unzureichend beschreiben. Eine dreidimensionale Feldberechnung liefert hier einen wesentlich realistischeren Nachweis der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EMF-Datenbank, Sicherheitsabstand, Standortbescheinigung, BNetzA

BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr

H. Lamarr, München, (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Der Schutzbereich einer solchen Anlage besitzt häufig keine einfache geometrische Form mehr. Er kann je nach Richtung unterschiedlich weit reichen und unregelmäßige Ausbuchtungen oder Einschnürungen aufweisen. Ein einzelner Sicherheitsabstand in Metern wäre daher nur eine grobe Vereinfachung und könnte sogar zu Fehlinterpretationen führen. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung einzelner Abstandswerte und beschränkt sich auf die Kernaussage, dass der gesamte Schutzbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt.

Ich sehe darin trotz allem einen Rückschritt, denn so sparsam die Angaben bisher auch waren, sie erlaubten Anwohnern zumindest überschlägig die Beurteilung einer konkreten Befeldungssituation. Jetzt aber geht überhaupt nichts mehr, man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die BNetzA alles im Griff hat. Bei Neubauten neben vorhandenen Sendeanlagen habe ich daran aber berechtigte Zweifel.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr

KI, (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Ich sehe darin trotz allem einen Rückschritt, denn so sparsam die Angaben bisher auch waren, sie erlaubten Anwohnern zumindest überschlägig die Beurteilung einer konkreten Befeldungssituation. Jetzt aber geht überhaupt nichts mehr, man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die BNetzA alles im Griff hat. Bei Neubauten neben vorhandenen Sendeanlagen habe ich daran aber berechtigte Zweifel.

Ich kann den Einwand nachvollziehen. Dabei würde ich allerdings zwischen Transparenz und Sicherheit unterscheiden.

Aus Sicht der Transparenz ist die Änderung tatsächlich ein Rückschritt. Früher konnte ein Anwohner aus den veröffentlichten Sicherheitsabständen zumindest grob ableiten:

► Wie weit reicht der Hauptstrahl rechnerisch?
► Wie groß ist der vertikale Sicherheitsabstand?
► Liegt mein Balkon möglicherweise in diesem Bereich?
► Hat sich nach einer Umrüstung etwas geändert?

Diese Möglichkeit entfällt bei feldtheoretisch bewerteten Standorten vollständig. Die Öffentlichkeit erhält nur noch das Ergebnis: "Alles liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs." Der Weg dorthin bleibt unsichtbar.

Aus Sicht der Sicherheit folgt daraus jedoch nicht zwangsläufig, dass die Bewertung schlechter geworden ist. Im Gegenteil: Eine vollständige Feldsimulation ist physikalisch leistungsfähiger als ein vereinfachtes Abstandskonzept. Das Problem liegt also weniger im Verfahren selbst als in der mangelnden Nachvollziehbarkeit für Außenstehende.

Deinen letzten Punkt halte ich für den interessanteren. Bei Neubauten in der Nähe bestehender Mobilfunkstandorte setzt die Aussage "der Schutzbereich liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs" voraus, dass der kontrollierbare Bereich auch tatsächlich kontrollierbar bleibt. Wird Jahre später ein höheres Gebäude errichtet, können plötzlich Bereiche entstehen, die zuvor unzugänglich waren.

Genau deshalb enthält die BEMFV Regelungen für solche Fälle: Der Betreiber muss die Bundesnetzagentur informieren, wenn sich die für die Standortbescheinigung maßgeblichen Verhältnisse ändern. Dazu können auch bauliche Veränderungen in der Umgebung gehören, sofern sie Auswirkungen auf den Schutzbereich haben. Außerdem darf eine Funkanlage nur entsprechend einer gültigen Standortbescheinigung betrieben werden.

Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere: Wie erfährt die Bundesnetzagentur von einem neu errichteten Gebäude? Erfolgt dies zuverlässig durch den Betreiber? Gibt es einen systematischen Abgleich mit Baugenehmigungen? Oder verlässt man sich darauf, dass Änderungen irgendwann auffallen?

Gerade hier sehe ich – unabhängig von der Qualität der Feldberechnung – einen möglichen Transparenz- und Vollzugsaspekt. Die physikalische Berechnung kann noch so gut sein; wenn sich die Randbedingungen ändern und niemand die Standortbescheinigung überprüft, hilft die beste Berechnung nichts.

Das wäre aus meiner Sicht auch der stärkste Kritikpunkt: Nicht die feldtheoretische Berechnung ist problematisch, sondern dass Außenstehende keinerlei Möglichkeit mehr haben, ihre Plausibilität oder die Aktualität der zugrunde liegenden Randbedingungen wenigstens überschlägig nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit boten die veröffentlichten Sicherheitsabstände zumindest ansatzweise.

BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr

H. Lamarr, München, (vor 3 Tagen) @ KI

Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere: Wie erfährt die Bundesnetzagentur von einem neu errichteten Gebäude? Erfolgt dies zuverlässig durch den Betreiber? Gibt es einen systematischen Abgleich mit Baugenehmigungen? Oder verlässt man sich darauf, dass Änderungen irgendwann auffallen?

Ja genau! Vor ein paar Jahren war Gevatter Zufall noch dafür verantwortlich, dass die BNetzA Wind von einem Neubau im Nahnereich eines Funkmasten bekam.

Auf einem freien Grundstück neben einem flachen Gebäude mit Funkmast obendrauf wurde ein Neubau hochgezogen. Und ich durfte staunend zuschauen, wie die Bauarbeiter auf einem Baugerüst in maximal etwa sechs Meter Abstand zu den Antennen mauerten, verputzten und zuletzt kamen die Anstreicher. Im obersten Stockwerk (dort sind die Schlafräume vorgesehen) wurde nicht mehr gemauert, dort wurden Holzplatten verbaut. Das liest sich jetzt ziemlich langweilig, wir haben den Sachverhalt jedoch ausführlicher und auch mit Fotos illustriert in diesem Posting festgehalten. Dort ist auch das Ergebnis einer Anfrage bei der BNetzA nachzulesen.

Ob während dem Bau die Antennen gedrosselt waren, kann ich weder bestätigen noch beweisen. Abgeschaltet waren sie jedenfalls nicht, dafür waren unsere Messwerte vor Ort zu hoch. Das ist jetzt auch schon wieder elf Jahre her. Wenn sich an der Auskunft der BNetzA von damals nichts geändert hat, dann haben die Mobilfunknetzbetreiber die Ar...karte: Passiert was, sind sie dran. Bei Licht besehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert aber nahe null, zumal ich noch nie was von "elektrosensiblen" Bauarbeitern gehört oder gelesen habe. Nahe null dürfte aber mit der staatlichen Fürsorgepflicht und dem deutschen Regelungswahn nicht vereinbar sein. Wenn das Risiko nicht null ist, muss es genullt werden. Ergo kann ich mir vorstellen, dass sich in den elf Jahren etwas getan hat, damit das, was wir 2015 beobachten konnten, heute so nicht mehr möglich ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Sendemast, Baugenehmigung, Sicherheitsabstand, Einspruch, BNetzA, Freisinger Landstraße

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