Schlimm (Forschung)

AnKa, (vor 4288 Tagen) @ charles

Zitat von dort:

"Als Gegenleistung erklärt sie sich damit einverstanden, dass die Stiftung alle Details des Prozesses nach seiner Beendigung publik machen darf."

Die Frau ist anscheinend nicht wirklich gut beraten. Ein solches Versprechen zu erfüllen, liegt gar nicht in ihrer Verfügungsgewalt. Sie bietet sich so vermutlich als eine Art Zeugin auf Lebenszeit an. Schlimm.


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