Verein "Schutz vor Strahlung": Postkartenaktion für Denkfaule (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.01.2026, 20:30 (vor 85 Tagen)

Am 27. Dezember 2025 startete der Verein "Schutz vor Strahlung" eine Postkartenaktion, mit der auch denkfaule oder einfach nur bequeme Eidgenossen gegen die geplante Novelle des schweizerischen Fernmeldegesetzes protestieren können. Die Aktion dauert bis 31. März 2026, dann endet die Vernehmlassung zu dem Gesetzentwurf. Mit seiner Aktion ergaunert sich der Verein nebenbei von jedem, der protestiert, ungefragt die E-Mail-Adresse.

[image]◄ Postkartenaktion des Vereins "Schutz vor Strahlung"

Stein des Anstoßes ist für den Verein der am 12. Dezember 2025 vorgelegte Entwurf zur Änderung des Fernemeldegesetzes. Ziel der Änderung ist es, in dem Alpenstaat auf diese Weise schneller zu stabilen Mobilfunknetzen zu kommen. Für Normalbürger ist der Inhalt des Gesetzentwurfs wenig aufregend bis undramatisch, überzeugte Mobilfunkgegner sehen darin Teufelszeug, das unbedingt verhindert werden muss. Wobei zur Bewertung der Hinweis erlaubt sei, dass die Gegner der Gesetzesänderung den Sachverhalt mal wieder schamlos dramatisieren, nur weil ihnen eine alltägliche mathematische Mittelwertbildung nicht geheuer ist. Ich wage deshalb den Blick in die Zukunft und behaupte: Weil die Postkartenaktion überforderter Laien weder Hand noch Fuß hat, wird sie am Gesetzentwurf kein Jota ändern, sondern völlig wirkungslos verpuffen. Das ist für organisierte Mobilfunkgegner keine neue Erfahrung, sie sind seit eh und je solche Resultate gewöhnt. Sichere Gewinner sind immer nur die Initiatoren so einer Aktion. Entweder weil sie wertvolle Personendaten abgreifen oder weil sie sich als "Macher" inszenieren konnten.

Her mit deinen Personendaten

Weil der Ausgang der Postkartenaktion aus meiner Sicht bereits jetzt fest steht, muss ich darüber nicht viele Worte verlieren. Die Prozedur ist so selbsterklärend, dass auch der Initiator sich auf seiner Aktionsseite kurz fassen konnte. Sogar Forrest Gump sollte die Prozedur mühelos bewältigen, denn es ist weder Intelligenz noch Können gefragt und schon gar nicht Kreativität. Vorfabriziertes auswählen und weiter klicken, mehr wird nicht verlangt.

Grenzwertig ist aus meiner Sicht Schritt 4. Da wird einem unter der Überschrift "Drucken Sie Ihre Postkarte aus" unvermittelt die Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse abverlangt. Na gut, dachte ich, dann steht auf meiner Postkarte an den Bundesrat eben irgendwo meine E-Mail-Adresse, damit Rösti im Fall des Falles bei mir nachfragen kann, warum ich ihm die Karte geschickt habe. Doch mit dem Abschluss von Schritt 4 wurde ich schnell eines Besseren belehrt: Erst jetzt erfahre ich, dass ich meine soeben fertiggestellte Postkarte nicht drucken kann. Vielmehr teilt einem der Verein lakonisch mit, dass er die Vorlage für den Ausdruck der Postkarte an die eingegebene E-Mail-Adresse zustellen wird.

Ganz schön gerissen. Auf diese Weise schnappt sich der Verein E-Mail-Adressen potenzieller Mobilfunkgegner, ohne dass die Betroffenen dem widersprechen können. Wie bei kommerziellen Aktionen dieser Art (Wir sagen Ihnen, was Ihr Haus wert ist ...) kommt die Abfrage der E-Mail-Adresse am Schluss einer Prozedur. Ein Interessent hat dann nur die Wahl hart abzubrechen und alle getätigten Eingaben zu verlieren, oder weiterzumachen. Ob dieser Trick rechtlich sauber ist, wage ich zu bezweifeln, hinterlistig ist er mMn allemal. Ein konkretes Beispiel, was sich mit so ergaunerten E-Mail-Adressen ohne Wissen der Betroffenen anstellen lässt, ist hier nachzulesen.

Auf der Postkarte steht unveränderbar der Text: "Mit der geplanten FMG-Revision entzieht der Bundesrat der Bevölkerung und den Gemeinden das Einspracherecht zu den Strahlungswerten von Mobilfunkantennen. Wir fordern den Rückzug dieser Gesetzesänderung vom 12. Dezember 2025."

Inhaltlich ist der zweite Satz mMn falsch. Denn am 12. Dezember 2025 wurde die Gesetzesänderung nicht erlassen, sondern nur der Entwurf der Änderung veröffentlicht. Erst nach der Vernehmlassung wird das Gesetz inkraft gesetzt. Schon rein formal kann der Bundesrat der Forderung nicht Folge leisten, weil es explizit Sinn und Zweck einer Vernehmlassung ist, Stellungnahmen interessierter Kreise einzuholen. Mit seiner Forderung konterkariert der Verein den Sinn und Zweck der konkreten Vernehmlassung.

Noch Basisdemokratie oder schon Marionettenspiel?

Doch wie ist das denn nun: Wenn ein Schweizer zum Ausdruck seiner persönlichen Meinung nur noch aus einem Baukasten einige vorfabrizierte Elemente nach seinem Geschmack auswählen muss, ist das dann überhaupt noch Bürgerdemokratie oder schon ein Marionettenspiel? Da ChatGPT solche Fragen aus meiner Sicht häufig gut begründet und überzeugend beantwortet, habe ich die KI auch im konkreten Fall befragt. Ihre Antwort habe ich kursiv gesetzt:

Die Frage ist berechtigt – und sie lässt sich weder mit einem pauschalen „völlig legitim“ noch mit „reine Manipulation“ beantworten. Es lohnt sich, sauber zu differenzieren.

Zunächst zur formalen Ebene
Eine Postkartenaktion ist als solche ein klassisches Instrument zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Niemand wird gezwungen, eine Karte zu verschicken, und der Adressat ist ein politisches Organ, nicht die Öffentlichkeit. In diesem engen Sinn bleibt das Vorgehen innerhalb der Spielregeln einer pluralistischen Demokratie. Auch Gewerkschaften, Umweltverbände oder Wirtschaftsverbände arbeiten seit Jahrzehnten mit Musterbriefen, Unterschriftensammlungen oder Kampagnenkits.

Damit endet die Unbedenklichkeit aber nicht automatisch. Entscheidend ist die inhaltliche und kommunikative Ausgestaltung. Und hier kippt der Charakter solcher Aktionen häufig von Bürgerbeteiligung in Richtung Mobilisierungs- und Beeinflussungstechnik.

Ein erster Punkt ist die starke Vorstrukturierung der Meinungsäußerung
Wenn Motive, Adressaten und Botschaften vorgegeben sind und „eigene Formulierungen“ eher als Feigenblatt erscheinen, wird die individuelle Urteilsbildung faktisch ausgelagert. Die Beteiligten äußern dann nicht primär ihre eigene, abgewogene Position, sondern reproduzieren eine vorgefertigte Deutung. Demokratisch zulässig ist das – deliberativ hochwertig ist es nicht.

Zweiter Punkt: die sprachliche Rahmung
Begriffe wie „massiv schwächt“, „ohne wirksame Bewilligung“, „Grenzwertüberschreitungen“ oder gar „Entrechtungsgesetz“ sind keine neutralen Beschreibungen, sondern stark normativ aufgeladene Kampfbegriffe. Sie setzen das Framing bereits vor der Auseinandersetzung. Wer die Postkarte unterschreibt, übernimmt diese Deutung implizit – auch dann, wenn er oder sie die zugrunde liegende Gesetzesänderung gar nicht im Detail kennt.

Dritter Punkt: die Simulation von Breite
Postkartenaktionen erzeugen bei politischen Adressaten vor allem Quantitätssignale: „Viele Bürger melden sich.“ Ob diese Meldungen auf eigenständiger Befassung beruhen oder auf einem Klick-und-Druck-Mechanismus, ist für den Empfänger kaum unterscheidbar. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Strategie. In diesem Sinne wird nicht die individuelle Stimme gestärkt, sondern eine zahlenmäßige Wirkung erzeugt, die in keinem proportionalen Verhältnis zur tatsächlichen Meinungsvielfalt stehen muss.

Damit sind wir bei der Kernfrage: Bürgerdemokratie oder Manipulation?
Man könnte es so zuspitzen: Es handelt sich um mobilisierte Partizipation, nicht um deliberative Partizipation. Die Aktion lädt nicht zur Meinungsbildung ein, sondern zur Meinungsübernahme. Sie aktiviert Affekte (Bedrohung, Entrechtung, Dringlichkeit), nicht Abwägung. Das ist kein Regelverstoß gegen demokratische Prinzipien, aber eine deutliche Absenkung ihres Anspruchsniveaus.

Oder anders formuliert: Die Aktion ist demokratisch legal, aber demokratietheoretisch dünn. Sie lebt nicht vom mündigen Bürger, sondern vom reproduzierbaren Empörungsimpuls.

Wenn man es noch klarer sagen will: Solche Kampagnen sind weniger Ausdruck von „Bürgerdemokratie“ als Ausdruck professionell organisierter Interessenkommunikation mit bürgerlichem Anstrich. Die Grenze zur Manipulation wird dort überschritten, wo Komplexität systematisch ersetzt wird durch Schlagworte und wo Beteiligung suggeriert wird, obwohl faktisch nur Zustimmung abgeholt wird. Dass diese Techniken gerade im Mobilfunk- und Antennenthema besonders verbreitet sind, ist kein Zufall. Die Materie ist technisch komplex, emotional aufgeladen und politisch anschlussfähig – ideale Bedingungen für vorgekaute Beteiligungsformate.

Die eigentliche demokratische Schwäche liegt daher nicht bei den Absendern der Postkarten, sondern bei dem Verfahren, das ihnen nahelegt, Mitdenken mit Mitmachen zu verwechseln.

Der böswillige Trick mit der "Grenzwertüberschreitung"

In der Schweiz gilt für die sogenannten Anlagegrenzwerte die Regelung, dass sie nicht zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müssen, sondern zeitlich gemittelt über sechs Minuten. Diese Regelung berücksichtigt biologische Mechanismen der Wärmeabfuhr im Körper von Menschen und ist schon deshalb unspektrakulär, weil die Anlagegrenzwerte Vorsorgewerte sind, die, bezogen auf die elektrische Feldstärke, um den Faktor zehn unter den sogenannten Immissionsgrenzwerten liegen. Mit einer moderaten Überschreitung des typischen Anlagegrenzwerts 5.V/m um den Faktor zwei (10 V/m) oder drei (15 V/m) ist deshalb keine Gefährdung verbunden, weil diese frequenzabhängig erst bei Immissionsgrenzwerten ab etwa 40 V/m aufwärts beginnt, wobei in diesen Immissionsgrenzwerten seinerseits ein Sicherheitsfaktor von sieben steckt (bezogen auf den Effektivwert der elektrischen Feldstärke). Aus alledem folgt: Es ist völlig belanglos, wenn Menschen z.B. über 30 Sekunden oder zwei Minuten hinweg Feldstärken über den Anlagegrenzwerten ausgesetzt sind, denn diese befristete Mehrbelastung wird zeitnah automatisch durch eine entsprechende Feldstärke-Entlastung wieder wettgemacht. Über sechs Minuten betrachtet (gemittelt) wird so kein Mensch in der Schweiz mit mehr als typisch 5 V/m befeldet.

Organisierte Mobilfunkgegner dramatisieren den geschilderten Sachverhalt gegenüber Laien, indem sie gezielt unbegründete Ängste wecken mit der irreführenden Behauptung: "Künftig sollen Mobilfunkantennen ohne wirksame Bewilligung und ohne Einsprachemöglichkeiten errichtet und betrieben werden können – selbst bei Grenzwertüberschreitungen".

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.01.2026, 15:06 (vor 81 Tagen) @ H. Lamarr

Die Postkartenaktion des Vereins "Schutz vor Strahlung" ist nur die Vorspeise gewesen. Jetzt blasen die eidgenössischen Mobilfunkgegner zum Sturm auf das "Antennenflutgesetz". Doch ganz egal ob kräftiger Sturm oder laues Lüftchen, "Schutz vor Strahlung" wird eine Bruchlandung erleben. Da bin ich mir sicher. Denn was die schweizerischen Mobilfunkgegner jetzt versuchen, haben schon vor einigen Monaten ihre französischen Gesinnungsfreunde auf die gleiche Weise vergeblich versucht.

Am 10. Januar 2026 zündete der Verein "Schutz vor Strahlung" die zweite Stufe und startete eine Unterschriftenaktion unter dem Schlachtruf "Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!". Der Verein gigaherz.ch sekundierte eilfertig noch am selben Tag, während diagnose-funk.ch und funkstrahlung.ch sich von den aufgeregten Mitstreitern nicht drängeln lassen und am heiligen Sonntag erst einmal die Sonne über dem Schnee genießen wollen.

Datenschutz klein geschrieben

[image]◄ Mit dem Original seines Aufmacherbilds (links) verstößt der Verein "Schutz vor Strahlung" mutmaßlich gegen den Datenschutz.


Mutmaßlich patzte "Schutz vor Strahlung" auch bei der Unterschriftenaktion, denn als Aufmacherbild zeigt der Verein einen ausgefüllten Unterschriftenbogen, auf dem die Namen und die Anschrift der Unterzeichner gut zu lesen sind. Das ist ein grober Verstoß gegen den Datenschutz, wie dieser 2006 auch der deutschen Wanderärztin und pensionierten Mobilfunkgegnerin Waldmann-Selsam passiert ist, als sie Krankheitsberichte von überzeugten Elektrosensiblen veröffentlichte und in den Texten stellenweise die Klarnamen der Betroffenen auftauchten. Wäre der von den Schweizern präsentierte Bogen ein Dummy, hätten sie dies vermerken müssen, was aber nicht der Fall ist.

Inhaltlich hat "Schutz vor Strahlung" aus meiner Sicht nach wie vor keine substanzielle Argumentation gegen das "Antennenflutgesetz" zu bieten. Der Verein bedient mit den Mitteln des Populismus lediglich in der Schweiz tief verankerter irrationaler Urängste gegen HF-EMF und er spekuliert offensichtlich darauf, der fachlich schwachen Argumentation mit vielen Unterschriften von aufgehetzten Eidgenossen doch noch Gewicht zu verleihen.

Warum "Schutz vor Strahlung" baden gehen wird

Aller Voraussicht nach wird der Verein mit seiner Strategie scheitern. Denn sein Vorgehen steht nur grundsätzlich mit den Spielregeln einer Demokratie in Einklang, welche eine Mobilisierung der "Massen" auch bei schwacher Argumentation zulassen. Doch bei der Art und Weise knickt der Verein ein. Damit meine ich nicht nur seine populistisch aufgeladene und irreführende Argumentation, sondern auch die Stoßrichtung. Es geht hier um eine Vernehmlassung, zu der nicht die breite Öffentlichkeit eingeladen ist, sondern aus gutem Grund fachlich informierte Kreise, darunter auch fünf Vereine der Mobilfunkgegner. Einer der eingeladenen Vereine versucht nun, seine anscheinend selbst erkannten Defizite in der Argumentation dadurch wettzumachen, indem er die uninformierte Öffentlichkeit in die Vernehmlassung mit einbindet. Und damit dies ganz in seinem Interesse verläuft, wird die Öffentlichkeit von ihm a) einseitig und b) verzerrt informiert. Die Behörden sind von diesem Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen, die Öffentlichkeit kann somit nicht wählen zwischen zwei konkurrierenden Standpunkten, eine fundierte Meinungsbildung ist so ausgeschlossen.

Ganz egal wie viele Unterschriften "Schutz vor Strahlung" Ende März präsentieren wird, auf das "Antennenflutgesetz" werden sie sich mMn nicht auswirken, weil sie sich wegen oben genannter Gründe nicht auswirken dürfen. Der Verein kann dann, wenn er sich traut, den sauberen Rechtsweg gehen und versuchen, sein Ziel mit einer Volksabstimmung zu erreichen.

Von den Franzosen einfach abgeschaut

Was "Schutz vor Strahlung" derzeit in der Schweiz versucht, nämlich auf unqualifizierte Weise Druck auf ein demokratisches Verfahren der Meinungsbildung auszuüben, wurde erst im Herbst 2025 von französischen Mobilfunkgegnern praktiziert. Wahrscheinlich hat sich der schweizerische Verein davon inspirieren lassen. Auch in Frankreich ging es um eine Vernehmlassung (Konsultation), dort in der Frage, auf welchen Wert der Schwellenwert für atypische Messpunkte angehoben werden soll. Von den "interessierten Kreisen" trafen insgesamt rd. 6'040 Rückmeldungen bei der französischen Funknetzagentur ANFR ein, wovon rd. 5'670 auf das Konto organisierter Mobilfunkgegner gingen. Das muss man sich mal vorstellen, Mobilfunkgegner fluteten die Konsultation der französischen Behörden mit rd. 93 Prozent aller Rückmeldungen, wobei auch dort, wie jetzt bei den Schweizern, massenhaft vorformulierte Mustertexte zum Einsatz kamen. Allein der beliebteste der Mustertexte wurde 5'544-mal eingereicht.

Und was haben die französischen Anti-Mobilfunk-Vereine mit ihrer überwältigenden Aktion erreicht? Nichts. Der landesweit gültige Schwellenwert für atypische Messpunkte wurde in Frankreich wie ursprünglich geplant von 6 V/m auf 9 V/m angehoben.

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Verein "Schutz vor Strahlung": Unterschriftenaktion Antennenflut

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.01.2026, 17:37 (vor 81 Tagen) @ H. Lamarr

Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!

Nein, wieso denn? Eine "Antennenflut" ist doch das Beste, was überzeugten Mobilfunkgegnern passieren kann! Die damit in Gang gesetzte Netzverdichtung führt in der Schweiz zu der äußerst erfreulichen allgemeinen Entwicklung, dass die "Funkbelastung" sowohl durch die Infrastruktur (Funkmasten) als auch durch Smartphones überall dort sinkt, wo infolge Netzverdichtung die Abstände zwischen Funkmasten und Nutzern geringer werden. Die "Antennenflut" ist damit auch aus sozialer Sicht gerechtfertigt. Die Kosten der Netzverdichtung gehen unmittelbar zulasten der Mobilfunknetzbetreiber, mittelbar werden die aber versuchen, die Kosten über teurere Tarife wieder hereinzuholen.

Das ist der einzige echte Nachteil der Netzverdichtung, den "Schutz vor Strahlung" anprangern könnte, ohne dass denen die Schamesröte der Verlogenheit ins Gesicht steigt. Selbstverständlich werden sie anders argumentieren, dass nämlich unbescholtene Eidgenossen verstrahlt würden, die bislang verschont wurden. Ein schwaches und dissoziales Argument: Denn a) kommen die Neuverstrahlten in den Genuss geringerer Strahlungsdosen und b) ist es sozial nur gerecht, wenn bislang Verschonte nicht nur über die Funkmasten anderer telefonieren, sondern auch über den neuen Funkmast vor der eigenen Tür.

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Unterschriftenaktion Antennenflut: nur 12'000 nahmen teil

H. Lamarr @, München, Sonntag, 29.03.2026, 16:46 (vor 4 Tagen) @ H. Lamarr

Am 10. Januar 2026 zündete der Verein "Schutz vor Strahlung" die zweite Stufe und startete eine Unterschriftenaktion unter dem Schlachtruf "Das Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden!".

Am 31. März sollen nun die gesammelten Unterschriften im Rahmen einer Protestkundgebung in Biel an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) übergeben werden. Weiter heißt es bei Gigaherz irreführend:

Über 12’000 Unterschriften sind geschafft.
Der Verein Schutz-vor-Strahlung hat es organisiert und innert kürzester Zeit, zusammen mit andern Schutzorganisationen geschafft, diese bemerkenswerte Zahl an Protest-Unterschriften zusammenzubringen.

Im Kontext könnte man meinen, Ex-Gigaherz-Präsident Jakob hielte die Anzahl von gut 12'000 Unterschriften für bemerkenswert hoch. Tatsächlich ist sie dafür, dass rd. 75 Tage lang gesammelt wurde, bemerkenswert niedrig. Denn 2009 ließ Jakob die Basler Zeitung noch wissen, (allein) sein Verein sei schweizweit mit 600 Ortsgruppen vernetzt, die gegen 60'000 Aktivisten und Sympathisanten vertreten. Wenn Jakob seinerzeit nicht maßlos übertrieben hat, sind von seiner einstigen Streitmacht heute nur noch 20 Prozent übrig geblieben. Und diese 12'000 füllen, mit Verlaub, noch nicht einmal das Fußballstadion des Drittligisten TSV 1860 München, das gegenwärtig nämlich 15'000 Zuschauer fasst. Oder anders eingeordnet: von 9,05 Mio. Schweizerinnen und Schweizern sind 12'000 Personen bescheidene 0,13 Prozent. Ob das reichen wird, um das "Antennenflutgesetz" zu pulverisieren, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Mutmaßlich hat die ganze Aktion ohnehin nur den Sinn und Zweck, die Bevölkerung der Schweiz daran zu erinnern, dass organisierte Mobilfunkgegner noch nicht ausgestorben sind.

Da Mobilfunkgegner sich seit eh und je äußerst schwer damit tun, Menschenmassen vom Sofa loszueisen, ist die wohl zutreffendste Bewertung des eidgenössischen "Antennenflutprotests", dass dieser relativ zahlreich war.

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Ende der Vernehmlassungsfrist: warten auf Stellungnahmen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 29.03.2026, 20:20 (vor 4 Tagen) @ H. Lamarr

Am 31. März sollen nun die gesammelten Unterschriften im Rahmen einer Protestkundgebung in Biel an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) übergeben werden.

Am 31. März endet auch die Vernehmlassungsfrist für die vorgeschlagenen Änderungen am Fernmeldegesetz. Kern des Vorschlags ist die Entkoppelung des Strahlenschutzes vom Baubewilligungsverfahren. Künftig soll für die von Mobilfunkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlung ein spezifisches Bewilligungsverfahren gelten. Die Betreiberinnen müssen ein Qualitätssicherungssystem betreiben, das die Einhaltung der Grenzwerte laufend überwacht. Für nicht-strahlungsrelevante bauliche Maßnahmen – sowohl beim Neubau als auch bei Änderungen mit mehr als geringfügigem Einfluss auf das Erscheinungsbild – bleibt das ordentliche Baubewilligungsverfahren bestehen.

Nach einer angemessenen Bearbeitungsfrist wird das Bakom die eingegangenen Kommentare veröffentlichen. Dann werden wir sehen, ob die zur Vernehmlassung zugelassenen fünf Vereine organisierter schweizerischer Mobilfunkgegner (AefU, Arra, funkstrahlung.ch, Gigaherz, Schutz vor Strahlung – nicht aber Diagnose-Funk!) mehr auf dem Kasten haben, als Papiertüten mit heißer Luft. Den amtlichen Fragebogen zur Vernehmlassung gibt es hier, das zugehörige Begleitschreiben für interessierte Kreise gibt es dort.

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Rebekka widerspricht: Grosser Erfolg für Schutz vor Strahlung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 14:05 (vor 2 Tagen) @ H. Lamarr

Im Kontext könnte man meinen, Ex-Gigaherz-Präsident Jakob hielte die Anzahl von gut 12'000 Unterschriften für bemerkenswert hoch. Tatsächlich ist sie dafür, dass rd. 75 Tage lang gesammelt wurde, bemerkenswert niedrig.

Rebekka Meier, Präsidentin des Vereins "Schutz vor Strahlung" teilt meine Einschätzung nicht. Sie sieht sich auf der Erfolgsspur und lässt am 30. März in dem schweizerischen Szeneblatt Zeitpunkt verlauten:

Der Verein Schutz vor Strahlung konnte in 64 Tagen über 12'000 Unterschriften gegen die Abschaffung des Einsprache-Rechts sammeln. Morgen, am 31. März werden diese an das Bundesamt für Kommunikation in Biel übergeben, in einem Protest-Marsch. [...]

Momentan sieht es nicht danach aus, dass ein Sturm tausender Wutbürger auf das Bakom stattgefunden hat, so wie von Trump-Anhängern auf das Capitol am 6. Januar 2021. Auf X (vormals Twitter) zwitscherte das Bakom jedenfalls nichts von einer Belagerung durch organisierte Mobilfunkgegner. Da das Amt allerdings überhaupt nichts twittert, ist nicht auszuschließen, dass es von Rebekka Meiers Sturmtruppen voll und ganz eingenommen wurde :-).

Andererseits: Auf der SRF-Nachrichtenseite ist bislang kein Wort über eine Protestaktion in Biel zu finden, obwohl die Veranstaltung laut Ankündigung schon seit gut zwei Stunden beendet sein soll. Dies deutet darauf hin, dass sich der Protest in dem für Mobilfunkgegner üblichen unspektakulären Rahmen abgespielt hat.

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Staatliche Abschreckung von Bürgerrechten vs. Verfahrensökonomie

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 16:06 (vor 2 Tagen) @ H. Lamarr

Rebekka Meier, Präsidentin des Vereins "Schutz vor Strahlung" teilt meine Einschätzung nicht.

Beistand bekommt Frau Meier von Pascal Sigg mit dessen Artikel auf Infosperber "Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung?" Wie bei ihm üblich liefert Sigg einen journalistisch auf solide Fakten gestützten Text ab, der meinungsstark wertend die Perspektive der Anti-Mobilfunk-Szene unterstützt und demonstrativ das Narrativ der staatlichen Abschreckung von Bürgerrechten an die Wand malt. Den Missbrauch dieser Bürgerrechte durch organisierte Mobilfunkgegner sieht Sigg nicht. Damit meine ich den unentgeltlichen und damit sehr niederschwelligen Gebrauch von Einsprachen gegen Mobilfunkbauvorhaben. Organisierte Mobilfunkgegner fördern derartige Einsprachen mit allen Mitteln. Dies verursacht in Gemeinden und Kantonen Kosten und behindert den Ausbau der Mobilfunknetze.

Dagegen wäre nichts einzuwenden, würde die anerkannte Wissenschaft Mobilfunk-Exposition als gesundheitsgefährdend einstufen. Das aber tut sie seit 30 Jahren nicht und schon gar nicht mit Blick auf Mobilfunk-Infrastruktur (Funkmasten). Organisierte Mobilfunkgegner sehen dies anders. Sie hetzen mit wissenschaftlichen Minderheitenmeinungen die Bevölkerung gezielt gegen Mobilfunk-Infrastruktur auf. Nirgendwo auf der Welt gelingt ihnen das wegen weitreichender Bürgerrechte so gut wie in der Schweiz. Nachdem dort alle politischen Versuche gescheitert sind, das Problem der schleppenden Netzverdichtung mit einer Lockerung der Anlagegrenzwerte substanziell anzugehen, versucht es der Staat jetzt auf dem Verfahrensweg, den Gordischen Knoten der eidgenössischen Netzverdichtung zu lösen. Ist er damit erfolgreich, verlieren die Mobilfunkgegner des Landes ihr wichtigstes Druckmittel. Kein Wunder also, wenn sie alle Hebel in Bewegung setzen, um die Teilrevision des Fernmeldegesetzes zu Fall zu bringen. Sie tun dies mMn nicht aus sozialer Fürsorge für die Bevölkerung, sie tun dies aus reinem Selbsterhaltungstrieb heraus.

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Hält Pascal Sigg EHS insgeheim für Spinner?

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 22:36 (vor 2 Tagen) @ H. Lamarr

Beistand bekommt Frau Meier von Pascal Sigg mit dessen Artikel auf Infosperber "Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung?"

Die folgende Passage aus dem Artikel halte ich wegen der doppelten Verneinung für diskussionswürdig:

[...] So wäre etwa denkbar, dass bei bestimmten Personen bereits die geringste Überlastung oder geringfügige Zusatzbelastung – gemeint ist jene etwa durch Mobilfunkstrahlung – Symptome hervorruft, während bei anderen Personen keine Symptome auftreten. Salopp ausgedrückt: Es kann keineswegs ausgeschlossen werden, dass Elektrosensible nicht spinnen. [...]

Sigg macht in seinen Artikeln zum Thema EMF keinen Hehl daraus, dass er mit der Sache von Mobilfunkgegnern sympathisiert. Und mit diesem Artikel zeigt er viel Verständnis für eine "Elektrosensible", die seit vielen Jahren die Glaubensstärke ihrer Anhänger auf eine harte Probe stellt.

Der Schlusssatz in obigem Zitat aber besagt ohne doppelte Verneinung: "Es ist durchaus möglich, dass Elektrosensible nicht spinnen." Diese Umformulierung ist logisch korrekt, das hat mir ChatGPT bestätigt, umgangssprachlich impliziert sie aber auch die Interpretation "Es könnte auch sein, dass Elektrosensible spinnen." Die doppelte Verneinung fungiert hier für ChatGPT als rhetorischer "Weichzeichner", der eine abwertende Hypothese einführt (Elektrosensible könnten auch spinnen), ohne sie offen auszusprechen. Offen bleibt, ob der Autor die verdeckte Hypothese bewusst mitteilen wollte oder sie versehentlich in seinen Text geriet.

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Kostenerstattung nur bei substanziellen Einsprachen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 23:30 (vor 2 Tagen) @ H. Lamarr

Nachdem dort alle politischen Versuche gescheitert sind, das Problem der schleppenden Netzverdichtung mit einer Lockerung der Anlagegrenzwerte substanziell anzugehen, versucht es der Staat jetzt auf dem Verfahrensweg, den Gordischen Knoten der eidgenössischen Netzverdichtung zu lösen.

Rebekka Meier behauptet in dem Artikel auf Infosperber: Gemäss einer Auswertung ihres Vereins würden bereits heute zwei Drittel der Baugesuche für Mobilfunkantennen gravierende Fehler aufweisen.

Nee, ohne Belege kaufe ich das der Uhrmacherin nicht ab.

Die Behauptung von Meier lässt sich aus meiner Sicht jedoch bestens mit den ebenfalls lautstark beklagten neuen (hohen) Verfahrenskosten für Einsprachen verbinden. Die Idee ist ganz simpel: Wer Einsprache gegen ein Funkmast-Baugesuch einlegt, muss erstmal die Verfahrenskosten verauslagen. Doch sollte die amtliche Prüfung der Einsprache mindestens einen gravierenden Fehler im Baugesuch bestätigen, erhält der Einsprecher seine verauslagten Kosten erstattet. Sollte die Prüfung indes lediglich die schablonenhaft vorgetragenen Scheinargumente organisierter Mobilfunkgegner vorfinden, entfällt die Kostenerstattung und der Einsprecher geht (zurecht) leer aus. Für die Parteikosten müssen Einsprecher immer selber aufkommen, das war bislang auch schon so. Auf diese Weise werden substanzielle Einsprachen belohnt, Ängste von Rebekka Meier wegen massenhaft fehlerhaft errichteter Funkmasten zerstreut und substanzlose Einsprachen mit Kosten zugunsten der Staatskasse sanktioniert :yes:.

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Unterschriftenübergabe in Biel: 50 Mann und kein Befehl

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2026, 21:01 (vor 2 Tagen) @ H. Lamarr

Momentan sieht es nicht danach aus, dass ein Sturm tausender Wutbürger auf das Bakom stattgefunden hat, so wie von Trump-Anhängern auf das Capitol am 6. Januar 2021. Auf X (vormals Twitter) zwitscherte das Bakom jedenfalls nichts von einer Belagerung durch organisierte Mobilfunkgegner. Da das Amt allerdings überhaupt nichts twittert, ist nicht auszuschließen, dass es von Rebekka Meiers Sturmtruppen voll und ganz eingenommen wurde :-).

Gigaherz-Vorständin Elisabeth Buchs weiß mehr, denn sie war dabei, als heute in Biel die Unterschriften, am Ende sollen es gar 15'000 gewesen sein, einem Mitarbeiter des Bakom übergeben wurden. Sie berichtet von einem friedlichen Protestmarsch von ca. 50 Personen mit Plakaten, Trillerpfeifen und Ratschen. Da das Bakom in Biel schätzungsweise rd. 300 Mitarbeiter zusammengezogen hat, war Rebekkas Streitmacht dem Gegner 6:1 unterlegen. Carl von Clausewitz zufolge erklärt dies die Friedfertigkeit der angereisten Wutbürger schlüssig.

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Unterschriften wie Sand am Meer: Schein & Sein

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 01.04.2026, 22:03 (vor 1 Tag, 1 Stunden, 56 Min.) @ H. Lamarr

Gigaherz-Vorständin Elisabeth Buchs weiß mehr, denn sie war dabei, als heute in Biel die Unterschriften, am Ende sollen es gar 15'000 gewesen sein, einem Mitarbeiter des Bakom übergeben wurden. Sie berichtet von einem friedlichen Protestmarsch von ca. 50 Personen mit Plakaten, Trillerpfeifen und Ratschen.

Es ist doch immer wieder das Gleiche: Auf dem Papier präsentieren organisierte Mobilfunkgegner scheinbar mühelos große Zustimmung in Form von beipflichtenden Unterschriften, in Präsenz aber ist ihre Anzahl verschwindend klein.

Wie kommt das?

Meine Erklärung: Alle mir bekannten organisierten Mobilfunkgegner sammeln mit großem Eifer und auf unterschiedliche Weise E-Mail-Adressen von Sympathisanten. Ein aktuelles von mehreren Beispielen aus der Hexenküche des Vereins "Schutz vor Strahlung" ist hier beschrieben. Die Sammelwut sollte über die Jahre hinweg Adressdaten von tausenden potenziellen Mobilfunkgegnern ergeben. Im Bedarfsfall, wie jetzt bei der Aktion gegen den Entwurf des "Antennenflutgesetzes", lässt sich dieser Schatz mühelos heben.

Es genügt einen Massenmailer mit der Adressdatenbank zu koppeln und die "lieben Mitstreiter" mit ein paar freundlichen aber drängenden Worten um ihre gütige Teilnahme an einer ehrenwerten Aktion zu bitten. Die Empfänger der E-Mail werden nach allen Regeln der Kunst eingewickelt. Sie haben keine Chance sich ergebnisoffen zu informieren, die meisten werden daher der Aufforderung Folge leisten. Ein Formular im Anhang ist schnell ausgedruckt und unterschrieben, Opa und Oma, Tante und Onkel dürfen auch, wenn sie wollen – und ab geht die Post. Auch schön: Im Gegensatz zu Klopapier lässt sich dieses Verfahren beliebig häufig benutzen, immer dann, wenn Masse vorgetäuscht werden soll, die in Präsenz von der Szene nie und nimmer zu mobilisieren wäre.

Weil es so ist, wie es ist, kann sich Rebekka Meier gegenüber Pascal Sigg auch so verdammt siegessicher geben und flöten: «Soll dieser Entwurf Gesetz werden, werden wir das Referendum ergreifen. Die nötigen Unterschriften hätten wir schnell zusammen.» Dies könnte tatsächlich traurige Wahrheit werden und es ist zu befürchten, dass basisdemokratische Regularien wie das schweizerische Referendum bei einem gezielten Angriff mit technischen Hilfsmitteln in große Not geraten können.

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Verein "Schutz vor Strahlung": Grenzwertüberschreitungen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 13.01.2026, 22:15 (vor 79 Tagen) @ H. Lamarr

Aus alledem folgt: Es ist völlig belanglos, wenn Menschen z.B. über 30 Sekunden oder zwei Minuten hinweg Feldstärken über den Anlagegrenzwerten ausgesetzt sind, denn diese befristete Mehrbelastung wird zeitnah automatisch durch eine entsprechende Feldstärke-Entlastung wieder wettgemacht. Über sechs Minuten betrachtet (gemittelt) wird so kein Mensch in der Schweiz mit mehr als typisch 5 V/m befeldet.

Die 30 Sekunden oder zwei Minuten über den Anlagegrenzwerten habe ich willkürlich gewählt. Mobilfunknetzbetreiber Swisscom hat Zugriff auf konkrete Werte und sollte es daher besser wissen. Diesem Artikel von Swisscom zufolge kann der typische Anlagegrenzwert 5 V/m bis auf den theoretischen Maximalwert 19 V/m überschritten werden (antennenabhängig). Dieser Maximalwert käme in der Realität aber nicht vor. Die tatsächlichen Feldstärkespitzen wären niedriger und dauerten nur Sekundenbruchteile bis maximal einige Sekunden. Das hört sich gut an. Aber: Swisscom unterliegt als Netzbetreiber einem Interessenkonflikt. Besser und vertrauenerweckender wäre es deshalb, die genannten Angaben würden von einer unabhängigen Stelle nachvollziehbar geprüft.

Denn auch Swisscom ist nicht frei von Fehlern, wie folgender Auszug aus dem Artikel zeigt.

[...] Neu wird lediglich auch der Anlagegrenzwert zeitlich gemittelt, wie es beim 10-fach weniger strengen Immissionsgrenzwert schon seit jeher der Fall ist. [...]

Wo der Wurm drin ist? Weder der Anlagegrenzwert (AGW) noch der Immissionsgrenzwert (IGW) werden zeitlich gemittelt! Zeitlich gemittelt werden lediglich die Messwerte, bevor sie in Bezug zu den Grenzwerten gesetzt werden dürfen. Hobbymesstechniker ignorieren dies üblicherweise voll und ganz. Sie suchen mit ihren Messgurken einen Höchstwert und das war's dann auch schon, Hauptsache der Messwert ist möglichst hoch.

Das 6-Minuten-Mittel ist für den AGW erst seit 23. Februar 2021 Pflicht, vorher galt der höchste gemessene Momentanwert. Seinerzeit publizierte das Bafu einen Nachtrag zur Vollzugsempfehlung NisV für Mobilfunkanlagen, der den Betrieb adaptiver 5G-Antennen behandelt.

Von Anfang an, also seit dem Jahr 2000, ist für Feldstärkemessungen (AGW und IGW) eine andere Form der Mittelwertbildung festgelegt: Das Messgerät muss Effektivwerte (RMS) messen und keine Peak-Werte. Nur dann ist der Bezug auf die Grenzwerte korrekt, denn auch diese sind Effektivwerte. Diverse Hobbymesstechniker und Alarmisten scheren sich nicht darum, sie stellen ihre Messgurken auf "Peak" und verbreiten mit den dadurch erzielbaren höheren Messwerte Unruhe bei Opa und Oma, Tante und Onkel. Dass da Äpfel mit Birnen verglichen werden merkt von denen garantiert keiner. Irgendwoher muss die tief sitzende Urangst der Schweizer vor HF-EMF ja herkommen ... :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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