5G-Antenne in Park: Consiglio di Stato kassiert TAR-Urteil (Allgemein)
Eine Berufung gegen das Urteil wäre grundsätzlich möglich – über den Consiglio di Stato in Rom, das höchste Verwaltungsgericht Italiens. Bislang (Stand: 10. Juli 2025) gibt es keine Hinweise darauf, dass ein solcher Schritt unternommen wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig, sofern keine Berufung erfolgt.
Der Parco dei Colli hat am 25. Juli 2025 formell Berufung beim Consiglio di Stato (Italienischer Staatsrat) eingelegt, um die TAR-Entscheidung zu kippen. Der Park kritisiert, dass seine Aufgabe des Landschaftsschutzes gemäß Art. 9 della Costituzione durch diese Rechtsprechung ausgehebelt würde.
Ein italienischer Gerichtsfall zur Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem Landschaftsschutzgebiet zeigt, wie volatil die juristische Bewertung solcher Vorhaben sein kann – und dass selbst scheinbar gefestigte Argumentationslinien zugunsten der Netzbetreiber nicht unangreifbar sind.
Im Regionalpark "Parco dei Colli di Bergamo" sollte in der Gemeinde Ponteranica eine 5G-Antenne errichtet werden. Der Park verweigerte die Genehmigung mit Verweis auf den Landschaftsschutz. Dagegen klagte die Mobilfunkgesellschaft Inwit, die unter anderem für Vodafone Sendestandorte betreibt.
In erster Instanz bekam das Unternehmen recht: Das Verwaltungsgericht TAR Brescia hob 2025 die Ablehnung auf. Es argumentierte, Mobilfunkanlagen seien als Infrastruktur von öffentlichem Interesse zu qualifizieren und daher weitgehend privilegiert zu behandeln. Diese Einordnung läuft in der Praxis häufig darauf hinaus, dass entgegenstehende Belange – etwa des Landschaftsschutzes – nur eingeschränkt durchgreifen.
Doch der Fall war damit nicht abgeschlossen. Der Park legte Berufung beim Consiglio di Stato ein, dem obersten Verwaltungsgericht Italiens. Anfang 2026 folgte die Kehrtwende: Das Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und bestätigte die ursprüngliche Ablehnung der Antenne.
Zentral für die Entscheidung war, dass der Park eine eigenständige negative Bewertung der landschaftlichen Auswirkungen vornehmen durfte. Eine Verpflichtung, diese Bewertung im Sinne einer generellen Vorrangstellung der Telekommunikationsinfrastruktur zu relativieren, sah das Gericht nicht. Auch die von den Betreibern vorgeschlagenen Maßnahmen zur optischen Einbindung der Anlage – etwa farbliche Anpassungen oder Begrünung – wurden als nicht ausreichend erachtet.
Der Fall relativiert damit die oft vertretene These, Mobilfunkinfrastruktur genieße gegenüber anderen Schutzgütern einen quasi automatischen Vorrang. Zumindest im italienischen Rechtssystem kann der Landschaftsschutz – wenn er substantiiert begründet wird – im Einzelfall obsiegen.
Quelle: Consiglio di Stato, Urteil zur Antenne in Ponteranica (2026), zusammengefasst u. a. hier. Dort sind auch Fotos zu sehen wobei nicht zweifelsfrei klar ist, ob diese den fraglichen Funkmast zeigen.
gesamter Thread:
- 5G-Antenne in Park: Gericht kippt "Nein" der Parkverwaltung -
H. Lamarr,
13.07.2025, 12:15
- 5G-Antenne in Park: Parkverwaltung legt Berufung ein -
H. Lamarr,
31.07.2025, 22:31
- 5G-Antenne in Park: Consiglio di Stato kassiert TAR-Urteil - KI, 04.05.2026, 20:53
- 5G-Antenne in Park: Parkverwaltung legt Berufung ein -
H. Lamarr,
31.07.2025, 22:31