SAR-Kennzeichnung: Streit in San Franzisko (Allgemein)
Von hiesigen Mobilfunkgegnern unkommentiert hat San Franzisko im Juni 2010 eine Verordnung erlassen, dass in der Stadt und ihrem Landkreis nur noch Handys verkauft werden dürfen, wenn deren SAR-Wert für den Käufer ersichtlich ist (San Francisco's cell phone right-to-know ordinance). Händler sind z.B. verpflichtet, für die in Schaufenstern ausgestellten Handys mit Schildchen den SAR-Wert jedes Geräts zu benennen, einer grundsätzliche Erklärung des SAR-Werts bereit zu halten und den Käufer darauf hinzuweisen, dass er vom Händler mehr Aufklärung über den SAR-Wert erfragen kann.
Grund für diese Verordnung ist die Sorge, dass allzu üppiger Gebrauch von Handys langfristig einen Hirntumor zur Folge haben kann.
Die amerikanische Mobilfunkindustrie hat diese Verordnung nicht hingenommen, sondern in Gestalt der CTIA noch im Juli 2010 die Stadt auf Rücknahme dieser Verordnung verklagt. Seither wird nun heftig gerungen.
Auch das von Mobilfunkgegnern häufig strapazierte Mittel der öffentlich zu zeichnenden Petition wurde eingesetzt, um in diesem Ringen Punkte zu machen. Allerdings ist dieser Weg der bürgerlichen Willensbekundung in der Mobilfunkdebatte bisher stets ein Weg in den Abgrund gewesen, wenn eine solche Petition keine machtvolle Demonstration, sondern sich als eher klägliches Rinnsal herausstellte. So erging es auch der in Privatinitiative entstandenen San-Franzisko-Petition, die trotz Beteiligung aus dem Ausland bei 192 Zeichnern stecken blieb. Stadt und Land San Franzisko kommen zusammen auf rund 4 Mio. Bewohner.
Am 24. April 2011 griff John Diaz vom San Francisco Chronicle in den Streit ein und veröffentlichte einen Leitartikel zugunsten der SAR-Kennzeichnung. Inhaltlich ist bei diesem Artikel das inzwischen altbekannte Kronzeugen-Schema erkennbar: Jemand (hier: Milton Marks III) berichtet aus eigener Erfahrung über sein Schicksal (hier: Hirntumor) und seinen Verdacht (hier: schuld am Tumor ist das Handy). Welche enorme Schockwirkung von so einer einzigen Schilderung ausgehen kann, haben wir hier gezeigt. Allerdings: Dieser Alarmknopf wurde inzwischen schon zu häufig gedrückt und vor Gericht als Fehlalarm abgewiesen, als dass sich noch ein Beben wie damals 1993 im Fall Reynard ereignen könnte. Auch deshalb nicht, weil Diaz in seinem Artikel erst gar nicht versucht, den Verdacht seines Kronzeugen als erwiesene Tatsache zu verkaufen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –