Aufklärung in der Schule (Allgemein)

Bernhard, Donnerstag, 14.12.2006, 22:01 (vor 6736 Tagen) @ KlaKla

Das erachte ich als falsch. Denn so gesehen, darf man auch die Informationen von Seiten der BW verbreiten. Die Logik die hinter meiner Aussage steckt ist doch ganz einfach, Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz JA, von Lobbyvereinen (IZMF oder BW (PDF)) NEIN.

Vielleicht haben wir jetzt etwas aneinander vorbeigeredet:

Wenn irgendeine Einrichtung mit Mitteilungen (ich vermeide das Wort "Information" ) an eine Schule heran tritt, liegt es in der Pflicht der Schule, die Seriosität und Richtigkeit des Inhalts zu prüfen, bevor derartige Inhalte an Kollegen oder Zöglinge herangetragen werden.
Aber es wird doch jeder ein Ansinnen vortragen dürfen, auch an eine Schule.
Die Schule kann ablehnen, sie ist nicht abhängig.

Etwas ganz anderes ist es aber, wenn jemand aus eigener Überzeugung heraus kraft seines Amtes an von ihm Abhängige heran tritt!

Bernhard


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