Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 18.08.2006, 22:58 (vor 6852 Tagen) @ H. Lamarr

Sehr geehrter Herr Schall,

zum Betrieb von elektronischen Geräten gilt im Fall der WLan-Nutzung folgende Passage auf unserer Webseite:

"Ausgenommen von dem Verbot des Betriebes elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen sind laut LuftEBV unter anderem
...
elektronische Geräte, die Teil einer nach den geltenden Bau- und Betriebsvorschriften vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Änderung am Luftfahrzeug sind, ...

WLan ist in einigen Flugzeugen als flugzeugseitige Einrichtung zugelassen (STC EASA.im.as.00284) und das elektronische Gerät, das benutzt werden darf, ist dann das Gerät des Passagiers, mit dem er emails versendet oder im Internet surft.

Nähere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Sie auch über den Pressesprecher der Lufthansa Passage Airline:

Herr M. Lamberti
Tel: 069 696 3600

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Annette Ruge
____________________________
Leiterin des Büros des Präsidenten
Luftfahrt-Bundesamt

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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