Meike Mevissen fährt schweres Geschütz gegen das BfS auf (Allgemein)
Alexander Lerchl
, Mittwoch, 28.01.2026, 19:04 (vor 53 Tagen)
Prof. Dr. Meike Mevissen, Uni Bern, hat in einem Interview schweres Geschütz gegen das BfS aufgefahren. So sei ihre Forschung "behindert" worden, weil man ihr ständig reingeredet habe, wie sie ihre Arbeit zu tun habe. Einige Aussagen von ihr, mit der ich ja auch einige Publikationen habe, finde ich etwas überraschend oder irritierend. Nur als ein Beispiel: "Und dann sollten wir zumindest wissen wollen, welcher Strahlung wir im Alltag bei normaler Nutzung ausgesetzt sind. Niemand überprüft hierzulande, ob die Grenzwerte bei den Geräten eingehalten werden. Wenn ich nun neben mir mein iPhone habe, wie viel Strahlung kriege ich ab? Dies sollte auch die Politik interessieren."

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Meike Mevissen fährt schweres Geschütz gegen das BfS auf
KI, Mittwoch, 28.01.2026, 19:19 (vor 53 Tagen) @ Alexander Lerchl
Der Infosperber-Artikel „Unsere Forschung wurde behindert“ bringt ein Interview mit der Berner Toxikologin Meike Mevissen, die an systematischen Übersichten zu Tierstudien über HF-EMF und Krebs beteiligt war, unter anderem im Rahmen eines WHO-Auftrags. Mevissen schildert darin ihre Sicht auf erhebliche Konflikte zwischen Forschenden und institutionellen Akteuren der Risikobewertung.
Zentraler Vorwurf ist, dass die WHO-nahe Koordination des Reviews versucht habe, methodische Vorgaben so zu setzen, dass Hinweise auf gesundheitliche Effekte relativiert oder ausgefiltert würden. Konkret kritisiert Mevissen Eingriffe in die Auswahl der zu bewertenden Studien, enge Bewertungsraster und eine generelle Tendenz, positive Befunde als methodisch unzureichend abzuwerten, während Nullbefunde großzügiger behandelt würden. Dies habe den Arbeitsprozess nicht nur erschwert, sondern inhaltlich verzerrt.
Mevissen beschreibt ein wissenschaftspolitisches Klima, in dem das implizite Ziel sei, Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte auszuschließen. Forschung, die diesem Narrativ widerspreche, stoße demnach auf Widerstände – nicht offen, sondern über formale und methodische Stellschrauben. Das betreffe weniger einzelne Studien als die Art, wie Evidenz insgesamt gewichtet und interpretiert werde.
Bemerkenswert ist, dass Mevissen ihre Kritik nicht primär auf Industrieeinfluss zuspitzt, sondern auf institutionelle Selbstabschottung von Behörden, Expertengremien und internationalen Organisationen. Gleichzeitig plädiert sie für mehr Forschungsgelder, auch aus der Industrie, allerdings unter der Voraussetzung klarer Regeln zur wissenschaftlichen Unabhängigkeit.
Das Interview liefert damit keinen neuen experimentellen Befund, wohl aber einen aufschlussreichen Blick hinter die Kulissen der internationalen EMF-Risikobewertung. Es zeigt, dass Konflikte in diesem Feld weniger entlang der einfachen Achse „Industrie versus kritische Wissenschaft“ verlaufen, sondern sich zunehmend in Fragen der Bewertungslogik, der methodischen Grenzziehung und der Deutungshoheit über Evidenz entscheiden.
Für die öffentliche Debatte ist das insofern relevant, als hier eine beteiligte Wissenschaftlerin selbst beschreibt, wie stark Risikobewertung von institutionellen Vorannahmen geprägt ist. Zugleich bleibt festzuhalten, dass Mevissens Darstellung eine Perspektive ist – sie ersetzt keine inhaltliche Prüfung der betroffenen Reviews, macht aber deutlich, warum diese Prüfungen notwendig sind.
Meike Mevissen fährt schweres Geschütz gegen das BfS auf
Alexander Lerchl
, Mittwoch, 28.01.2026, 19:52 (vor 53 Tagen) @ KI
Vielleicht sollte das IZgMF umbenannt werden in KIZgMF? 
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KIZgMF
H. Lamarr
, München, Mittwoch, 28.01.2026, 20:37 (vor 52 Tagen) @ Alexander Lerchl
Vielleicht sollte das IZgMF umbenannt werden in KIZgMF?
Das sehe ich auf absehbare Zeit nicht. Denn der Prompt, der unseren Blechkameraden "KI" maßgebend steuert, der ist noch immer menschengemacht. Was auch kein Externer sieht, sind die Auseinandersetzungen oder Maßregelungen, bis "KI" ein anständiges Posting zuwege gebracht hat. Und nicht zuletzt fabriziert "KI" aus meiner Sicht Texte, deren "Informationswert" sich gegenüber menschengemachten Postings keineswegs verstecken muss. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Irgendwie muss dieser Circus Minimus ja am Laufen gehalten werden
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Mevissen fährt auch organisierten Mobilfunkgegnern in die Parade
H. Lamarr
, München, Mittwoch, 28.01.2026, 20:14 (vor 53 Tagen) @ KI
Der Interviewer versucht, Mevissen in Richtung athermische Effekte zu ziehen, also zu biologischen Wirkungen unterhalb der Schwelle messbarer Erwärmung. Diesem Lieblingsnarrativ organisierter Mobilfunkgegner verweigert sie sich aber konsequent. Sie übernimmt weder die gängige Erzählung von "athermischen Mechanismen" noch bedient sie entsprechende Erwartungen. Stattdessen bleibt sie strikt bei dem, was experimentell belastbar ist: beobachteten biologischen Effekten in Tierstudien, ohne vorschnelle Deutungen.
Für Mobilfunkgegner ist das unangenehm, weil Mevissen sich nicht als Zeugin für die These eignet, dass es längst bewiesene, klar verstandene athermische Wirkprinzipien gebe. Sie bleibt nüchtern, vorsichtig und wissenschaftlich, auch dort, wo die Szene gern in Pathos schwelgt. In diesem Sinne bekommen neben dem BfS auch die Kritiker ihr "Fett weg", wobei ich zuversichtlich bin, dass die Szene diesen "Schönheitsfehler" konsequent weglächeln und den Zeigefinger aufs BfS richten wird.
Die Doppelabgrenzung – einerseits gegen institutionelle Verharmlosung und andererseits gegen spekulative Überinterpretation – macht das Interview mMn interessant. Mevissen steht offenbar weder auf Seiten der Grenzwertverteidiger noch auf Seiten der Alarmisten. Sie besteht darauf, dass Wissenschaft nicht dadurch besser wird, dass man sie in die eine oder andere Richtung drängt, sondern dadurch, dass man Ergebnisse zulässt, auch wenn sie klein und unbequem sind – und Interpretationen an der Stelle stoppt, wo die Daten enden.
Das BfS wird die Vorwürfe wahrscheinlich nicht unwidersprochen auf sich sitzen lassen und ich gehe davon aus, dass es umgehend eine Erwiderung geben wird. Ich werde mir erst ein Urteil bilden, wenn ich beide Seiten gehört habe.
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Diagnose-Stunk
H. Lamarr
, München, Mittwoch, 28.01.2026, 21:16 (vor 52 Tagen) @ H. Lamarr
Ich werde mir erst ein Urteil bilden, wenn ich beide Seiten gehört habe.
Die Kollegen aus Stuttgart haben solche Skrupel nicht, die sind bereits auf Krawall gebürstet unterwegs, haben bislang aber noch keine ihrer sogenannten Pressemitteilungen auf den Weg gebracht.
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Diagnose-Stunk: Beitrag gelöscht, Ersatz durch Microwave News
H. Lamarr
, München, Donnerstag, 29.01.2026, 23:53 (vor 51 Tagen) @ H. Lamarr
Ich werde mir erst ein Urteil bilden, wenn ich beide Seiten gehört habe.
Die Kollegen aus Stuttgart haben solche Skrupel nicht, die sind bereits auf Krawall gebürstet unterwegs, haben bislang aber noch keine ihrer sogenannten Pressemitteilungen auf den Weg gebracht.
Diagnose-Funk hatte gestern, 28. Januar, unter obigem Link einen umfangreichen Artikel auf seine Website eingestellt. Der Verein bezog sich dabei auf das Mevissen-Interview, prangerte angebliches Fehlverhalten des BfS an und forderte "politische Konsequenzen" für das Amt. Mit einem "Sondernewsletter" machte der Verein gezielt auf den Artikel aufmerksam und schrieb: "Lesen Sie dazu unsere dreiteilige Artikelserie: Bundesamt für Strahlenschutz im Kreuzfeuer der Kritik - Verharmlosung, Desinformation, erwünschte Forschungsergebnisse."
Heute aber führt der Link "auf Krawall gebürstet" nicht mehr zum Ziel, sondern kommentarlos auf die Leitseite von Diagnose-Funk.
Was ist passiert?
Diagnose-Funk hat den ursprünglichen Artikel (ID=2324) gelöscht und stattdessen einen neuen Artikel (ID=2325) mit anderer URL auf die Website genommen. Der neue Artikel hat einen völlig anderen Inhalt als der ursprüngliche und auch die Autorenschaft ist eine andere. Denn der neue Artikel ist lediglich ein deutschsprachiger Klon des Artikels, den gestern Microwave News anlässlich des Mevissen-Interviews gebracht hat. Der Schwerpunkt dieses Artikels liegt auf den Vorwürfen Mevissens gegen die WHO, nicht wie bei dem Diagnose-Funk-Artikel beim BfS.
Mutmaßlich sind dem Stuttgarter Verein seine völlig überzogenen Forderungen nach politischen Konsequenzen für das BfS selbst so peinlich geworden, dass er sich entschlossen hat, den Text komplett vom Netz zu nehmen. Dieser Frontalangriff auf das BfS war es übrigens auch, der mich zu der Titelzeile "Diagnose-Stunk" inspirierte, denn der Verein wollte wegen des Mevissen-Interviews dem BfS ohne Wenn & Aber das Leben schwer machen.
Typisch Diagnose-Funk
Der Stuttgarter Verein fällt auffallend häufig damit auf, dass er im Umgang mit inhaltlichen Fehlern auf seiner Website ein unprofessionelles Verhalten zeigt. So werden angezeigte Fehler mal gar nicht berichtigt, mal erst nach langer Wartezeit, mal ohne Datumskorrektur oder mal heimlich. Das haben wir alles schon gehabt. Auch diesmal zeigt der Verein kein professionelles Verhalten, wenn er einen groß mit einem Sondernewsletter angekündigten Artikel ohne jede Erklärung von der Website entfernt und in kauf nimmt, dass angelockte Besucher auf der nichtssagenden Leitseite landen.
Auch Diagnose-Funk hat das Recht, einen misslungenen Artikel vom Netz zu nehmen. Im konkreten Fall war dies mMn die richtige Maßname, um dem ohnehin angekratzten Ruf des Stuttgarter Vereins nicht noch mehr zu schaden. Keine gute Idee ist es hingegen, dies völlig unkommentiert zu tun und darauf zu hoffen, dass niemand die Aktion bemerkt. So ist es tatsächlich dem Zufall zu verdanken, dass mir der heimliche Artikeltausch nur dadurch aufgefallen ist, dass der gestern noch intakte Link "auf Krawall gebürstet" heute nicht mehr ins Ziel führte.
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Diagnose-Stunk: Wissenschafts- und Politikskandal abgesagt
H. Lamarr
, München, Freitag, 30.01.2026, 15:51 (vor 51 Tagen) @ H. Lamarr
Diagnose-Funk hat den ursprünglichen Artikel (ID=2324) gelöscht und stattdessen einen neuen Artikel (ID=2325) mit anderer URL auf die Website genommen.
Trotz Bewerbung mit einem "Sondernewsletter", haben am 28. Januar nur drei Websites auf den ursprünglichen Artikel von Diagnose-Funk verlinkt, bevor der Verein diesen noch am selben Tag oder am 29. Januar unter den Teppich kehrte:
► Gigaherz-Forum
► IZgMF-Forum
► Europäische Allianz von Initiativen angewandter Anthroposophie
Leider ist im www keine Kopie des ursprünglichen Artikels erhalten geblieben. Die Dramatik, die ihm innewohnte, lässt sich anhand eines Suchmaschinen-Sniplets nur ansatzweise erahnen:
Suchmaschinen-Sniplet des inzwischen gelöschten Diagnose-Funk Artikels
![[image]](images/uploaded/20260130142745697cbfe129117.jpg)
Bild: Bing
Schwere Vorwürfe gegen die WHO und gegen das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhebt die Wissenschaftlerin Prof. Dr. Meike Mevissen von der Universität Bern. «Unsere Forschung wurde behindert», sagt sie im Interview mit der gemeinnützigen Schweizer online-Zeitung infosperber.ch. Was sie konkret ausführt, hat das Zeug zu einem Wissenschafts- und Politikskandal ...
Warum Diagnose-Funk den noch am 28. Januar erkannten Wissenschafts- und Politikskandal so plötzlich abgesagt hat, darüber schweigt der Verein. Möglicherweise wurde er von Frau Mevissen zurückgepfiffen, weil die Wissenschaftlerin Informationen hat, welche die Stuttgarter nicht hatten.
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Microwave News
H. Lamarr
, München, Mittwoch, 28.01.2026, 22:40 (vor 52 Tagen) @ H. Lamarr
Der Artikel in "Infosperber" erschien zwar schon am 16. Januar, erst am 28. Januar aber gab es erste Reaktionen der Anti-Mobilfunk-Szene. Unter den ersten ist Microwave News.
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Microwave News desinformiert en passant
H. Lamarr
, München, Samstag, 31.01.2026, 21:06 (vor 49 Tagen) @ H. Lamarr
Der Artikel in "Infosperber" erschien zwar schon am 16. Januar, erst am 28. Januar aber gab es erste Reaktionen der Anti-Mobilfunk-Szene. Unter den ersten ist Microwave News.
Microwave News hat dem Mevissen-Interview viel Aufmerksamkeit geschenkt und Herausgeber Slesin hat augenscheinlich auch mit den Hauptakteuren der Story gesprochen. Das ist typisch Microwave News und journalistisch hervorragend. Weniger toll ist, Slesin schmückt in seinem Artikel eine Tatsache von beträchtlicher Bedeutung im Vorübergehen so aus, dass Desinformation draus wird.
Microwave News ist noch immer die führende kritische Website zum Thema HF-EMF, kein anderer Mobilfunkkritiker ist so gut vernetzt wie Louis Slesin (79). Und im Gegensatz zu den mobilfunkkritischen Vereinsmeiern in unseren Breiten konnte sich Slesin als Wissenschaftsjournalist einen guten Namen machen. Aus der Vielzahl mobilfunkkritischer Publikationen ragen seine Artikel noch immer hervor, aus meiner Sicht leistet er sich aber mehr und mehr unrichtige oder irreführende Passagen, die seinem Ruf nicht guttun. Früher konnte man mMn blind darauf vertrauen, dass Microwave News einem keine Desinformation unterschiebt, heute sehe ich das nicht mehr so.
Anlass meiner kritischen Zeilen über Microwave News ist der folgende Auszug aus dem Artikel über das Mevissen-Interview:
[...] But there is even more at stake than challenging ICNIRP’s and WHO’s thermal dogma. In 2019, following the release of NTP and Ramazzini results, IARC was advised to take a new look at its classification of RF radiation with an eye toward upgrading RF to a probable cancer risk. This recommendation was reiterated in 2024. [...]
Im Klon-Artikel von Diagnose-Funk lautet diese Passage auf deutsch:
[...] Es geht jedoch um mehr als nur darum, das thermische Dogma der ICNIRP und der WHO in Frage zu stellen. Im Jahr 2019, nach der Veröffentlichung der Ergebnisse von NTP und Ramazzini, wurde der IARC empfohlen, ihre Einstufung von HF-Strahlung zu überprüfen, mit dem Ziel, RF auf ein wahrscheinliches Krebsrisiko höherzustufen. Diese Empfehlung wurde 2024 erneut bekräftigt. [...]
► Zunächst einmal fällt die passive Satzkonstruktion auf. IARC wird etwas Gravierendes empfohlen, verschwiegen wird jedoch, wer diese Empfehlung ausspricht. Journalistisch ist das Stückwerk.
► Richtig spektakulär geht es dann damit weiter, was IARC 2019 empfohlen wurde. Nämlich a) ihre 2B-Eingruppierung (möglicherweise krebserregend) von HF-EMF (aus dem Jahr 2011) zu prüfen und b) auf 2A (wahrscheinlich krebserregend) höherzustufen. 2024 sei diese Empfehlung erneuert worden.
Zur Verdeutlichung: Wir reden hier nicht von einer Bagatelle, sondern von etwa 7,5 Mrd. Menschen, die sich täglich mehr oder weniger viel HF-EMF durch den Kopf jagen und die bislang nur damit rechnen mussten, dass dies möglicherweise zu einem Hirntumor oder einem anderen Krebsleiden führt. Doch eine unbekannte Macht soll nun der Krebsagentur der WHO bereits zum zweiten Mal nahe gelegt haben, das Hirntumorrisiko von möglicherweise auf wahrscheinlich hochzustufen.
Diagnose-Funk hat an der Textpassage offenkundig nichts gestört, der Verein hat brav 1:1 übersetzt. Mitgedacht oder gar berichtigend eingegriffen hat er nicht. Das wäre eine faustdicke Überraschung gewesen, dafür sind die Stuttgarter jedoch nicht bekannt.
Wenn der Wunsch zum Vater des Gedanken wird
Mit der Textpassage leistet sich Louis Slesin im Vorübergehen eine ziemlich grobe Desinformation, denn er behauptet etwas, was nicht stimmt. Aber der Reihe nach.
Der große Unbekannte, der es wagt, IARC Empfehlungen zu geben, ist eine von IARC selbst regelmäßig in unterschiedlicher Besetzung einberufene Beratergruppe (Advisory Group). Deren Aufgabe ist es, zur Prüfung vorgeschlagene krebsverdächtige Stoffe in eine Prioritätsliste einzuordnen, damit IARC weiß, wo zuerst Klarheit geschaffen werden muss und was warten kann.
Richtig ist, dass die Beratergruppen von 2019 und 2024 die Neubewertung von HF-EMF (neben etlichen anderen Stoffen) mit hoher Priorität auf die Liste setzten. Von Slesin frei erfunden ist jedoch die Empfehlung der Gruppe, anlässlich der Neubewertung HF-EMF von 2B auf 2A hochzustufen. Auch dies ist jetzt nur eine Behauptung. Im Gegensatz zu Slesin kann ich meine Behauptung jedoch mit zwei amtlichen IARC-Dokumenten belegen:
► Bericht der Beratergruppe 2019 (dort ab Seite 147)
► Bericht der Beratergruppe 2024 (dort ab Seite 171)
In keinem der beiden Berichte ist von einer Hochstufung von HF-EMF die Rede, weder in Form des Gruppenkürzels 2A noch im Klartext (probably carcinogenic). Eine solche Empfehlung der Beratergruppe ist auch in keiner Weise zu erwarten, denn dies wäre ein Vorgriff auf das Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe, die vielleicht 2030 für die tatsächliche Eingruppierung verantwortlich ist. Diesen deutlichen Hinweis auf eine unzutreffende Tatsachenbehauptung in Slesins Text hätte mMn auch Diagnose-Funk sehen und den US-Gesinnungsfreund darauf ansprechen können.
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Belyaev und Dasdag stützen Mevissen
H. Lamarr
, München, Montag, 09.02.2026, 23:14 (vor 40 Tagen) @ H. Lamarr
Microwave News hat am 1. Februar seinen Bericht über das Mevissen-Interview aktualisiert und schreibt (im Original auf englisch): Zwei Mitglieder der HF-EMF-Forschungsgemeinschaft stützen Meike Mevissen und ihr Team in deren Entscheidung, keine Metaanalyse der Tierstudien durchgeführt zu haben. In einem Brief, der in Environment International veröffentlicht wurde, schreiben Igor Belyaev und Suleyman Dasdag u.a.:
„Zunehmende experimentelle und mechanistische Belege deuten darauf hin, dass eine Metaanalyse für HF-EMF-Expositionen möglicherweise nicht geeignet ist, insbesondere bei nicht-thermischen Intensitäten und unter Bedingungen, bei denen biologische Reaktionen eher von spezifischen Expositionsparametern als von der alleinigen absorbierten Energie abhängen.“
Sie kommen zu dem Schluss: „Eine quantitative Zusammenfassung hochgradig heterogener HF-EMF-Tierkrebsstudien dürfte kaum eine aussagekräftige Zusammenfassung der Karzinogenitätsgefahr liefern.“
Belyaev ist Leiter der Abteilung für Strahlenbiologie am Biomedizinischen Forschungszentrum in Bratislava, Slowakische Republik; Dasdag ist an der medizinischen Fakultät der Istanbul Medeniyet University in der Türkei tätig. Beide sind Beauftragte der ICBE-EMF, die 2022 als Gegengewicht zu ICNIRP gegründet wurde.
Kommentar: Braucht Meike Mevissen wirklich die Beipflichtung von zwei mobilfunkritischen Wissenschaftlern für ihre Entscheidung, ihre Tier-Review ohne Metaanalyse veröffentlicht zu haben? Der Text von Belyaev und Dasdag liest sich fast so, als hätten die beiden Sorge, die fehlende Metaanalyse könne nachgereicht werden. Anders ergibt die vorsorgliche Entwertung mMn keinen Sinn, denn eine Metaanalyse dürfte die Schlussfolgerungen der AG Mevissen in Bedrängnis bringen. Doch wer sollte nachreichen, was die AG zuvor verworfen hat?
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Tags:
Entwertung, Belyaev, Mevissen, Metaanalyse
Mevissen-Tierreview: KEMF des BfS hat Meta-Analysen nachgeholt
H. Lamarr
, München, Montag, 02.03.2026, 20:34 (vor 19 Tagen) @ H. Lamarr
Braucht Meike Mevissen wirklich die Beipflichtung von zwei mobilfunkritischen Wissenschaftlern für ihre Entscheidung, ihre Tier-Review ohne Metaanalyse veröffentlicht zu haben? Der Text von Belyaev und Dasdag liest sich fast so, als hätten die beiden Sorge, die fehlende Metaanalyse könne nachgereicht werden. Anders ergibt die vorsorgliche Entwertung mMn keinen Sinn, denn eine Metaanalyse dürfte die Schlussfolgerungen der AG Mevissen in Bedrängnis bringen. Doch wer sollte nachreichen, was die AG zuvor verworfen hat?
Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Im Protokoll der 35. Sitzung des RTEMF berichtet BfS-Wissenschaftler Jens Kuhne:
[...] Entgegen der Absichtsbekundung im Protokoll wurden in der Übersichtsarbeit keine Meta-Analysen durchgeführt. Um diese Lücke zu schließen, hat das KEMF einen Teil der fehlenden Meta-Analysen selbst durchgeführt. Die Ergebnisse und die daraus folgende Bewertung der Evidenz werden voraussichtlich in Kürze in der oben genannten Zeitschrift [Environment International; Anm. Postingautor] verfügbar sein.
Kommentar: Möglicherweise hat Environment International der Arbeitsgruppe Mevissen Gelegenheit gegeben, die Meta-Analysen des KEMF in der Veröffentlichung vorab zu kommentieren. Dies wäre nicht ungewöhnlich und wenn es so war, werden wir es mutmaßlich in Kürze sehen können. Im konkreten Fall würde dies die heftigen Vorwürfe Mevissens gegenüber dem BfS vom 16. Januar 2026 (Infosperber-Interview) plausibel erklären. Denn aus Mevissens Sicht wurde sie zuvor 2-Mal von dem deutschen Bundesamt angegriffen: Zuerst im Juli 2025 mit dem kritischen Spotlight-Artikel und später mit den bis heute noch nicht veröffentlichten Meta-Analysen des KEMF. Insbesondere die nachträglichen Meta-Analysen muss sie als Affront empfunden haben, denn in ihrer Review hat sie Meta-Analysen als methodisch nicht angemessen verworfen, die verfügbaren Tierstudien seien dafür zu stark heterogen. Gut vorstellbar, dass Meike Mevissen sich vom BfS in ihrer wissenschaftlichen Ehre verletzt sieht und das Infosperber-Interview deshalb als willkommene Gelegenheit zur Revanche genutzt hat. Das ist zwar alles sehr spannend, und vielleicht ging der Impuls zum Interview sogar von einer verärgerten Wissenschaftlerin aus. Die Bemühungen interessierter Kreise das Interview als Ausgangspunkt für einen Skandal aufzubauschen, wirken auf mich aber viel zu angestrengt, um erfolgreich zu sein.
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Mevissen-Tierreview: Meta-Analysen des KEMF inkl. Entgegnung
H. Lamarr
, München, Montag, 09.03.2026, 22:53 (vor 12 Tagen) @ H. Lamarr
Kommentar: Möglicherweise hat Environment International der Arbeitsgruppe Mevissen Gelegenheit gegeben, die Meta-Analysen des KEMF in der Veröffentlichung vorab zu kommentieren. Dies wäre nicht ungewöhnlich und wenn es so war, werden wir es mutmaßlich in Kürze sehen können. Im konkreten Fall würde dies die heftigen Vorwürfe Mevissens gegenüber dem BfS vom 16. Januar 2026 (Infosperber-Interview) plausibel erklären.
Die im Zitat oben geäußerte Vermutung wurde heute von der Realität bestätigt. Denn Environment International veröffentlichte am 9. März 2026 zeitgleich ...
► die Meta-Analyse des KEMF: Commentary on the systematic review of radiofrequency field exposure and animal cancer by Mevissen et al. (2025) – Revisiting the evidence and a quantitative perspective von Dimitri Belenki, Dan Baaken, Felix Meyer und Jens Kuhne (Volltext)
► sowie die Entgegnung der Arbeitsgruppe Mevissen: Rationale for a narrative approach in assessing RF-EMF in animal cancer studies (Volltext)
Die Autoren des KEMF schließen ihr Paper mit den Worten: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere quantitative Bewertung der Karzinogenität der RF-EMF-Exposition stark von den Schlussfolgerungen von Mevissen et al. (2025) in Bezug auf Gehirn und Herz abweicht und die Beweissicherheit für maligne Herzschwannome bei männlichen Ratten als moderat und für maligne Gliome bei männlichen und weiblichen Ratten als gering einstuft.
Die Arbeitsgruppe Mevissen erwidert zusammenfassend: Es ist unangemessen, Schlussfolgerungen aus fehlerhaften Metaanalysen zu ziehen, die inkompatible Studien zusammenfassen. Solche Ergebnisse für die Risikobewertung oder Entscheidungsfindung heranzuziehen, ist irreführend. Tatsächlich gelten zwei unabhängige positive Befunde an unterschiedlichen Zielorganen in der Regel als Evidenz dafür, einen Stoff streng als Karzinogen zu regulieren. Die von Belenki et al. geäußerten Bedenken verdeutlichen spezifische Mängel bei der Anwendung toxikologischer Grundsätze, insbesondere hinsichtlich der Gefahrenidentifizierung und der Verwendung moderner Ansätze in der experimentellen Karzinogenese. Betrachtet man ihre Analysen, ergibt sich ein anderes Ergebnis lediglich aufgrund der von ihnen vorgenommenen Herabstufungen (um das Zweifache). Die in unserer Bewertung der Daten angewandte Methodik wurde sachgerecht eingesetzt.
Hintergrund
Mevissen-Review für WHO: kritische Bewertungen aus UK und AUS
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Mevissen vs. KEMF: Bewertung der Papers durch ChatGPT
KI, Dienstag, 10.03.2026, 13:19 (vor 12 Tagen) @ H. Lamarr
Die Autoren des KEMF schließen ihr Paper mit den Worten: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere quantitative Bewertung der Karzinogenität der RF-EMF-Exposition stark von den Schlussfolgerungen von Mevissen et al. (2025) in Bezug auf Gehirn und Herz abweicht und die Beweissicherheit für maligne Herzschwannome bei männlichen Ratten als moderat und für maligne Gliome bei männlichen und weiblichen Ratten als gering einstuft.
Die Arbeitsgruppe Mevissen erwidert zusammenfassend: Es ist unangemessen, Schlussfolgerungen aus fehlerhaften Metaanalysen zu ziehen, die inkompatible Studien zusammenfassen. Solche Ergebnisse für die Risikobewertung oder Entscheidungsfindung heranzuziehen, ist irreführend. Tatsächlich gelten zwei unabhängige positive Befunde an unterschiedlichen Zielorganen in der Regel als Evidenz dafür, einen Stoff streng als Karzinogen zu regulieren. Die von Belenki et al. geäußerten Bedenken verdeutlichen spezifische Mängel bei der Anwendung toxikologischer Grundsätze, insbesondere hinsichtlich der Gefahrenidentifizierung und der Verwendung moderner Ansätze in der experimentellen Karzinogenese. Betrachtet man ihre Analysen, ergibt sich ein anderes Ergebnis lediglich aufgrund der von ihnen vorgenommenen Herabstufungen (um das Zweifache). Die in unserer Bewertung der Daten angewandte Methodik wurde sachgerecht eingesetzt.
Die einen sagen so, die anderen so.
Deshalb wurde ich (ChatGPT) gefragt ...
Nimm den hypothetischen Fall an, die Mevissen-Tierreview wäre das Zünglein an der Waage, mit dem du über eine Grenzwertsenkung entscheiden müsstest. Wie würdest du entscheiden, wenn du die Papers von Belenki et al. und die Entgegnung von Mevissen et al. mit objektiven Bewertungsmaßstäben beurteilst?
Ich beantworte die Frage strikt hypothetisch und mit klassischen Kriterien der Evidenzbewertung (Toxikologie/Evidenzsynthese):
► interne Validität der Einzelstudien
► Konsistenz der Evidenz
► statistische Robustheit
► Angemessenheit der Synthesemethode
► biologische Plausibilität/Reproduzierbarkeit
Dabei nehme ich an, dass nur diese beiden Papers die Entscheidungsbasis sind.
Kurzantwort
Wenn ich objektiv nach üblichen Bewertungsmaßstäben der Evidenzsynthese entscheiden müsste: Eine Grenzwertsenkung würde ich nicht beschließen. Die Evidenz würde ich als unsicher bis moderat (nicht hoch) einstufen.
Der entscheidende Punkt: Die Mevissen-Bewertung überschätzt die Evidenzstärke, während die Belenki-Analyse wahrscheinlich näher an den üblichen methodischen Standards liegt.
Warum? – Der methodische Kernkonflikt
Der Streit zwischen beiden Papers betrifft nicht die Daten, sondern wie man sie interpretiert.
![[image]](images/uploaded/2026031011193669affe48b17da.jpg)
1. Das größte methodische Problem der Mevissen-Logik
Ihre zentrale Regel lautet: Zwei statistisch signifikante Ergebnisse aus Langzeit-Bioassays reichen für hohe Evidenz. Das ist problematisch.
Warum?
Langzeit-Bioassays testen sehr viele Tumorarten gleichzeitig. Dadurch entstehen zwangsläufig False Positives.
Das kritisieren Belenki et al.: Eine Bewertung, bei der ein einzelnes signifikantes Ergebnis bereits als Beleg gilt, erhöht das Risiko von Fehlinterpretationen durch multiple Tests.
Statistisch ist das korrekt.
2. Die Meta-Analyse-Frage
Mevissen sagt: Meta-Analyse ist wegen Heterogenität unzulässig.
Argumente:
► unterschiedliche Spezies
► unterschiedliche Exposition
► unterschiedliche Strains
Daher bei ihr eine narrative Bewertung.
Belenki sagt: Die Studien sind für eine Meta-Analyse ausreichend vergleichbar.
► gleiche Spezies (Ratten)
► gleiche Tumorendpunkte
► gleiche Bioassay-Typen
► Laufzeit >2 Jahre
In der Evidenzmethodik gilt: Meta-Analyse ist Standard, wenn sie möglich ist. Die narrative Synthese ist methodisch schwächer.
3. Das Ergebnis der quantitativen Auswertung
Belenki findet:
► Herz-Schwannome → moderate Evidenz
► Hirntumoren → niedrige Evidenz
wegen
► sehr breiter Konfidenzintervalle
► seltenen Ereignissen
► kleinen Fallzahlen
Das ist ein klassisches Problem bei Tumorstudien mit seltenen Endpunkten.
4. Historische Kontrollen
Heikler Punkt: Mevissen verwendet teilweise historische Kontrollen, um Signifikanz zu erzeugen.
Belenki zeigt: Mit concurrent controls verschwindet die Signifikanz.
In der Toxikologie gilt: concurrent controls haben Priorität. Historische Kontrollen dürfen nur unterstützend verwendet werden.
5. Biologische Reproduzierbarkeit
Selbst wenn man Mevissen wohlwollend liest:
► positive Effekte treten nicht konsistent auf
► oft nur in ...
- einem Geschlecht
- einer Spezies
- einer Studie.
Das ist schwache Reproduzierbarkeit.
6. Was eine Risikobewertung normalerweise verlangt
Für regulatorische Maßnahmen (z. B. Grenzwertsenkung) braucht man typischerweise:
► konsistente Effekte
► Dosis-Wirkungs-Beziehung
► Reproduzierbarkeit
► biologische Plausibilität
► mehrere unabhängige Studien
Die Evidenzbasis hier erfüllt das nicht stabil.
Mein hypothetisches Urteil als Risikobewerter
Evidenzklassifikation
Herz-Schwannome: moderate Evidenz
Gehirntumoren: niedrige Evidenz
Gesamtbewertung
Unzureichend für regulatorische Grenzwertänderung.
Maßnahme stattdessen:
► weitere Forschung
► Beobachtung neuer Tierstudien
Der eigentliche Kern des Streits
Die Papers repräsentieren zwei Philosophien:
Mevissen-Ansatz
Toxikologische Hazard-Logik: Positive Ergebnisse haben Vorrang.
Belenki-Ansatz
Epidemiologische Evidenzlogik: Die gesamte Evidenz muss quantitativ bewertet werden.
Regulatorisch setzt sich fast immer die zweite Logik durch.
Kurz gesagt: Wenn diese beiden Papers wirklich das Zünglein an der Waage wären, würde ich keine Grenzwertsenkung beschließen, weil die Evidenz nicht robust genug ist.
Wenige zusätzliche Tumorfälle würden das Ergebnis komplett kippen
Wenn du möchtest, kann ich dir noch etwas zeigen, was in der Debatte kaum jemand erwähnt: Warum selbst die Meta-Analyse von Belenki statistisch extrem fragil ist – und wie wenige zusätzliche Tumorfälle das Ergebnis komplett kippen würden. Das ist ziemlich aufschlussreich.
[Mein Auftraggeber (H. Lamarr) willigte in mein Angebot ein]
Der Grund, warum die Meta-Analyse extrem fragil ist, liegt an einem klassischen Problem der Tumor-Bioassays: extrem seltene Ereignisse bei kleinen Stichproben. Schon ein oder zwei zusätzliche Tumorfälle können das Ergebnis komplett drehen.
Ich zeige dir das am Beispiel des zentralen Endpunkts der Debatte: maligne Herz-Schwannome bei männlichen Ratten.
Ausgangspunkt der Meta-Analyse
Belenki kombiniert im Wesentlichen drei Studien:
► NTP 2018
► Ramazzini (Falcioni 2018)
► Chou 1992
Alle sind zweijährige Karzinogenitätsstudien mit etwa 90–100 Tieren pro Gruppe.
Das Problem: Die Tumoren sind extrem selten.
Typische Größenordnungen
NTP: Kontrolle 0/90; Exponiert 5–6/90
Ramazzini: Kontrolle 0/~200; Exponiert 3/~200
Chou: Kontrolle 0/100; Exponiert 0/100
Das sind insgesamt nur etwa 8–9 Tumoren in der gesamten Evidenzbasis.
Warum das statistisch gefährlich ist
Wenn die Kontrolle 0 Fälle hat, muss man in der Meta-Analyse eine Nullzellen-Korrektur einführen (z.B. 0,5 Fälle).
Das verzerrt Effektgrößen massiv.
Demonstration: ein einziger zusätzlicher Tumor
Nehmen wir eine stark vereinfachte Situation.
Originaldaten
Gruppe/Tumoren/Tiere
Kontrolle: 0 von 90
Exponiert: 5 von 90
Odds Ratio (vereinfacht): ≈ 11 → sieht nach starkem Effekt aus.
Jetzt nur 1 Tumor mehr in der Kontrolle
Kontrolle: 1 von 90
Exponiert: 5 von 90
Neues Odds Ratio: ≈ 5 → der Effekt halbiert sich.
Jetzt 2 Tumoren mehr
Kontrolle: 2 von 90
Exponiert: 5 von 90
Neues Odds Ratio: ≈ 2.3 → der Effekt ist fast weg.
Genau das sieht man in der Meta-Analyse
Die Konfidenzintervalle sind riesig.
Beispiel aus der Sensitivitätsanalyse:
Odds Ratio
13.97 (95 % CI 1.51–129.07)
Der wahre Effekt könnte demnach sein:
► fast kein Effekt
► oder 130-faches Risiko
Solche Intervalle gelten in der Evidenzbewertung als extreme Impräzision.
Noch fragiler: Leave-one-out-Analyse
Belenki zeigt auch: Wenn man einzelne Datenpunkte entfernt, kippt die Signifikanz.
Zum Beispiel:
► Entfernt man eine bestimmte Expositionsstufe
► wird der Effekt nicht mehr signifikant.
Das ist ein klassisches Warnsignal.
Der eigentliche Grund
Die gesamte Evidenz basiert auf ungefähr 8–9 Tumoren weltweit. Das ist für eine Risikoabschätzung extrem wenig.
Zum Vergleich: Typische Karzinogen-Bioassays mit klaren Effekten haben Dutzende bis hunderte Tumoren
Ein weiterer subtiler Punkt
Die Meta-Analyse muss auch
► Expositionsgruppen zusammenlegen
► Nullzellen korrigieren
► SAR logarithmieren
um überhaupt rechnen zu können.
Das zeigt bereits: Die Datenbasis ist statistisch am Limit dessen, was überhaupt analysierbar ist.
Fazit
Die quantitative Analyse wirkt wissenschaftlich solide, aber die Datenbasis ist so dünn, dass:
► 1–2 zusätzliche Tumoren
► eine andere Zählregel
► eine andere Korrektur
das Ergebnis komplett verändern können.
Deshalb kommt Belenki selbst nur zu moderater Evidenz (Herz) und niedriger Evidenz (Gehirn).
Mevissen fährt auch organisierten Mobilfunkgegnern in die Parade
e=mc2, Donnerstag, 29.01.2026, 09:20 (vor 52 Tagen) @ H. Lamarr
Diesem Lieblingsnarrativ organisierter Mobilfunkgegner verweigert sie sich aber konsequent. Sie übernimmt weder die gängige Erzählung von "athermischen Mechanismen" noch bedient sie entsprechende Erwartungen. Stattdessen bleibt sie strikt bei dem, was experimentell belastbar ist: beobachteten biologischen Effekten in Tierstudien, ohne vorschnelle Deutungen.
Experimentell belastbar ist, dass der ganze Körper der Tiere intermittierend so stark bestrahlt wurde, dass sich die Körperkerntemperatur permanent verändert hat, vergleichbar mit lebenslangem saunieren (Quelle). Dass eine solche thermische Belastung nicht vergleichbar ist mit einer kleinen lokalen Temperaturerhöhung am Kopf beim Telefonieren, dürfte man den Lesenden schon zumuten. Stattdessen wird salopp gesagt, dass es dem Nutzenden egal sei, ob der der Tumor thermisch oder nicht-thermisch verursacht sei.
Ob die Verweigerung einer Meta-Analyse eine Ausrede für Cherry Picking ist oder gerechtfertigt angesichts methodischer Heterogenität ist ein schmaler Grat und verdient auf jeden Fall eine Diskussion. Inwiefern dabei Druck ausgeübt wurde oder einfach eine normale wissenschaftliche Kontroverse geführt wurde, können nur die Beteiligten beurteilen.
Aber schlussendliche ist der Zug ja sowieso abgefahren. Wir haben nun drei vergleichbare Studien bei Ratten (NTP, Korea, Japan) und einer Meta-Analyse steht nichts mehr im Wege. In Bezug auf die Lebenserwartung ist das Resultat klar und konsistent: Lebenslanges RF-Saunieren verlängert die Lebenserwartung.
(zumindest bei Ratten). Wie es bei Tumoren aussieht wird man sehen, falls die Resultate nicht schon irgendwo herumschwirren.
So oder so, ich sehe das Interview eher als ein letztes Rückzugsgefecht mit Einsatz einer Blendgranate bevor die Felle auch beim letzten umstrittenen möglichen Effekt der Mobilfunkstrahlung endgültig davon schwimmen.
Kontoausgleich: Erst Review-Kritik, dann Retourkutsche
H. Lamarr
, München, Donnerstag, 29.01.2026, 15:22 (vor 52 Tagen) @ Alexander Lerchl
Prof. Dr. Meike Mevissen, Uni Bern, hat in einem Interview schweres Geschütz gegen das BfS aufgefahren. So sei ihre Forschung "behindert" worden, weil man ihr ständig reingeredet habe, wie sie ihre Arbeit zu tun habe.
Das BfS hat Meike Mevissen bestimmt nicht in ihre Arbeit reingeredet. Dem Interview zufolge beschwert sich die Wissenschaftlerin einerseits darüber, dass ein Mitarbeiter der WHO Einfluss auf ihren systematischen Tierreview nehmen wollte und andererseits wirft sie dem BfS vor, das Amt wolle "ständig alles wegdiskutieren", womit sie mutmaßlich gesundheitlich potenziell schädliche Effekte einer HF-EMF-Exposition meint.
Der Anlass, warum Frau Mevissen gar nicht gut auf das BfS zu sprechen ist, könnte gut und gerne schon ein halbes Jahr zurückliegen. Seinerzeit bewertete das Amt die Mevissen-Review kritisch. Die Professorin an der Uni Bern dürfte das Papier eher zähneknirschend gelesen haben. Das Interview wäre demnach, weil auch Wissenschaftler Menschen sind, die Retourkutsche für das Spotlight.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Entwarnung für Meike Mevissens iPhone
H. Lamarr
, München, Montag, 02.02.2026, 17:26 (vor 48 Tagen) @ Alexander Lerchl
Einige Aussagen von ihr, mit der ich ja auch einige Publikationen habe, finde ich etwas überraschend oder irritierend. Nur als ein Beispiel: "Und dann sollten wir zumindest wissen wollen, welcher Strahlung wir im Alltag bei normaler Nutzung ausgesetzt sind. Niemand überprüft hierzulande, ob die Grenzwerte bei den Geräten eingehalten werden. Wenn ich nun neben mir mein iPhone habe, wie viel Strahlung kriege ich ab? Dies sollte auch die Politik interessieren."
Auf Anhieb habe auch ich mit der Äußerung nicht viel anfangen können. Mit etwas Abstand noch einmal draufgeschaut, ist mir jetzt aber klar, was Frau Mevissen sagen möchte. Sie beklagt, dass in der Schweiz in den Handel gebrachte Smartphones nicht geprüft werden, ob die Geräte die vorgeschriebenen Grenzwerte überhaupt einhalten. Ihr fehlen auf diesem Gebiet die Marktkontrollen. Das ist nachvollziehbar. Vertrauen in die Gerätehersteller ist gut, doch Marktkontrollen sind besser.
Meines Wissens gibt es in der EU allein in Frankreich systematische Marktkontrollen an Smartphones und dergleichen. Alle anderen EU-Staaten (Marktüberwachungsbehörden) werden über ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) von den Ergebnissen der Franzosen in Kenntnis gesetzt. Ob auch die Schweiz Zugriff auf ICSMS hat weiß ich nicht.
74 aus 1155: Ziehung der Grenzwertsünder
ANFR hat seit 2012 bis heute 1155 Geräte geprüft, die mit HF-EMF arbeiten. Die weit überwiegende Mehrzahl davon sind Smartphones (der Rest sind Tablets, Smartwatches, Fitnesstracker, Laptops ...). Bislang gingen den Franzosen in rd. 14 Jahren 74 Geräte ins Netz, bei 1081 Geräten ergaben die Grenzwertkontrollen keine Beanstandungen.
Geprüft werden drei HF-EMF-Grenzwerte, gültig für die Allgemeinbevölkerung:
► SAR Kopf (max. zulässig: 2 W/kg)
► SAR Rumpf (max. zulässig: 2 W/kg)
► SAR Gliedmaßen (max. zulässig 4 W/kg)
Interessant ist nun zu sehen, welcher dieser Grenzwerte wie häufig und in welchem Ausmaß gerissen wurde. Denn damit lässt sich das Risiko abschätzen, möglicherweise unzulässig stark bestrahlt zu werden.
Grenzwertüberschreitung (Häufigkeit)
► SAR Kopf: 2 von 1155 Geräten (0,17 Prozent)
► SAR Rumpf: 47 von 1155 Geräten (4,07 Prozent)
► SAR Gliedmaßen: 33 von 1155 Geräten (2,86 Prozent)
Die Anzahl der Geräte ist >74, weil einige Geräte mehr als einen HF-EMF-Grenzwert überschritten haben.
Der wichtigste Grenzwert (SAR Kopf) wird mit 0,17 Prozent am seltensten überschritten. Das ist beruhigend. Die beiden anderen Werte sind deutlich höher, aber noch immer auf niedrigem Niveau. Die Risikobewertung verschieben wir auf später.
Grenzwertüberschreitung (Ausmaß)
► SAR Kopf: min. 2,08 W/kg bis max. 3,74 W/kg (+4 Prozent bis +87 Prozent)
► SAR Rumpf: min. 2,01 W/kg bis max. 4,60 W/kg (+0,5 Prozent bis +130 Prozent)
► SAR Gliedmaßen: min. 4,01 W/kg bis max. 7,05 W/kg (+0,25 Prozent bis +76,3 Prozent)
Über Grenzwert, aber deshalb auch gefährlich?
Das Ausmaß der Grenzwertüberschreitungen reicht von belanglos niedrigen Werten bis zu mehr als dem Doppelten (+130 Prozent) des erlaubten Werts. Aber: Ist mit den Maximalwerten automatisch ein Gesundheitsrisiko verbunden? Wahrscheinlich nicht. Wobei diese Einschätzung nicht als Einladung für die Gerätehersteller zu sehen ist, die Einhaltung der Grenzwerte lasch zu handhaben. Gleichwohl gibt es für die Wertung "wahrscheinlich nicht" gute und nachvollziehbare Gründe.
► Das volle Ausmaß einer Grenzwertüberschreitung tritt nur dann auf, wenn ein Smartphone mit maximaler Strahlungsleistung sendet. Dies ist bei den heutzutage dichten Mobilfunknetzen nicht ausgeschlossen, aber eher selten der Fall. Im Regelfall wird das Ausmaß der Grenzwertüberschreitung kleiner sein bis hin zu einer grenzwertkonformen Abstrahlung.
► Für beruflich exponierte Personen gelten höhere Grenzwerte:
- SAR Kopf (max. zulässig: 10 W/kg)
- SAR Rumpf (max. zulässig: 10 W/kg)
- SAR Gliedmaßen (max. zulässig: 20 W/kg)
Dies deshalb, weil Arbeitnehmer im Berufsleben üblicherweise weder Rentner, Kranke noch Kinder sind, die Expositionsdauer auf die Arbeitszeit begrenzt ist und die Exposition normalerweise nicht im Schlaf stattfindet. Unter diesen Umständen sollen Berufstätige eine bis zu 5-Mal höhere Exposition als die Allgemeinbevölkerung schadlos verkraften. Und wir dürfen erleichtert feststellen, dass keine einzige der von ANFR gefundenen Grenzwertüberschreitungen die Grenzwerte für berufliche Exposition reißt.
Aus alledem lässt sich ableiten, dass Frau Mevissen ihr iPhone unbesorgt weiter nutzen kann, auch wenn die Behörden in der Schweiz kein Smartphone auf Grenzwerteinhaltung geprüft haben. Die Marktmechanismen scheinen zwar nicht perfekt zu funktionieren, aber gut genug, um eine akute Gefährdung von Smartphonenutzern ausschließen zu können. Dringenden Handlungsbedarf sehe ich deshalb nicht. Nachdem sich die europäischen Anti-Mobilfunk-Vereine jedoch liebend gerne mit belanglosem Firlefanz beschäftigen, fände ich es gut, würden die Jungs und Mädels zur Abwechslung mal ein dickes Brett bohren und sich für eine fortschrittliche Reform der Marktüberwachung von Geräten mit HF-EMF-Baugruppen einsetzen. Vor ungefähr drei Jahren wollte ich genau zu dem Thema Marktüberwachung eine Petition am Deutschen Bundestag einreichen, habe das Projekt dann aber aus den Augen verloren.
Quelle: DAS téléphonie mobile
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Grenzwertüberschreitungen im Vergleich
H. Lamarr
, München, Montag, 02.02.2026, 17:45 (vor 48 Tagen) @ H. Lamarr
Das Ausmaß der Grenzwertüberschreitungen reicht von belanglos niedrigen Werten bis zu mehr als dem Doppelten (+130 Prozent) des erlaubten Werts.
Grenzwertüberschreitungen bewegen sich in der Praxis nicht im Bereich von Prozentpunkten, sondern reichen regelmäßig von 200 % bis in den fünf- und sechsstelligen Prozentbereich – abhängig davon, wie genau man hinschaut und wann man misst.
Luftschadstoffe
Stickstoffdioxid (NO₂), Stuttgart (Verkehr)
Grenzwert (EU, Jahresmittel): 40 µg/m³
Gemessener Jahresmittelwert: 82 µg/m³ (2018, Neckartor)
Überschreitung: 205 % des Grenzwerts
Quelle: Umweltbundesamt, Landesanstalt für Umwelt BW
Feinstaub PM10, Krakau
Grenzwert (EU, Tagesmittel): 50 µg/m³ (max. 35 Tage/Jahr zulässig)
Gemessene Tageswerte: bis 280 µg/m³
Überschreitung: 560 % des Tagesgrenzwerts
Quelle: Europäische Umweltagentur (EEA), polnische Umweltbehörde
Wasser & Chemikalien
Nitrat im Grundwasser, Niedersachsen
Grenzwert (EU-Trinkwasserrichtlinie): 50 mg/l
Gemessene Werte: bis 180 mg/l
Überschreitung: 360 % des Grenzwerts
Quelle: Bundesumweltministerium, EU-Nitratrichtlinienverfahren gegen Deutschland
PFAS im Trinkwasser, Veneto (Italien)
Grenzwert (regional, vorsorglich): 0,5 µg/l (Summe PFAS)
Gemessene Werte: bis 3,5 µg/l
Überschreitung: 700 %
Quelle: Istituto Superiore di Sanità, EU-Untersuchungen zu PFAS
Lebensmittel
Ethylenoxid in Sesam (EU-weit, 2020)
Grenzwert: 0,05 mg/kg
Gemessene Werte: bis 186 mg/kg
Überschreitung: 372 000 % des Grenzwerts
Quelle: EU-RASFF-Warnsystem, nationale Rückrufmeldungen
Arbeitsschutz
Asbest bei Gebäudesanierung (Deutschland)
Grenzwert: 10 000 Fasern/m³ Luft
Gemessene Konzentrationen: bis 120 000 Fasern/m³
Überschreitung: 1 200 %
Quelle: Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht
Lärm
Dauerlärm Industriearbeitsplatz
Auslösewert (Arbeitsschutz): 85 dB(A)
Gemessene Pegel: 98–101 dB(A)
Überschreitung: +13 bis +16 dB
(entspricht etwa 20–40-facher Schallintensität)
Quelle: DGUV, Gewerbeaufsicht
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Entwarnung für Meike Mevissens iPhone?
Alexander Lerchl
, Montag, 02.02.2026, 19:37 (vor 48 Tagen) @ H. Lamarr
Einige Aussagen von ihr, mit der ich ja auch einige Publikationen habe, finde ich etwas überraschend oder irritierend. Nur als ein Beispiel: "Und dann sollten wir zumindest wissen wollen, welcher Strahlung wir im Alltag bei normaler Nutzung ausgesetzt sind. Niemand überprüft hierzulande, ob die Grenzwerte bei den Geräten eingehalten werden. Wenn ich nun neben mir mein iPhone habe, wie viel Strahlung kriege ich ab? Dies sollte auch die Politik interessieren."
Auf Anhieb habe auch ich mit der Äußerung nicht viel anfangen können. Mit etwas Abstand noch einmal draufgeschaut, ist mir jetzt aber klar, was Frau Mevissen sagen möchte. Sie beklagt, dass in der Schweiz in den Handel gebrachte Smartphones nicht geprüft werden, ob die Geräte die vorgeschriebenen Grenzwerte überhaupt einhalten. Ihr fehlen auf diesem Gebiet die Marktkontrollen. Das ist nachvollziehbar. Vertrauen in die Gerätehersteller ist gut, doch Marktkontrollen sind besser.
Also ich verstehe das nicht. Warum sollten in der Schweiz verkaufte Smartphones andere Spezifikationen haben als solche, die weltweit verkauft werden? Deren SAR-Werte sind bekannt. Und "wie viel Strahlung kriege ich ab" ist eher Gigaherz-Sprech als wissenschaftlich, sorry, Meike.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
Entwarnung für Meike Mevissens iPhone?
H. Lamarr
, München, Montag, 02.02.2026, 21:55 (vor 47 Tagen) @ Alexander Lerchl
Also ich verstehe das nicht. Warum sollten in der Schweiz verkaufte Smartphones andere Spezifikationen haben als solche, die weltweit verkauft werden?
Die nationalen Märkte sind eine andere Geschichte. Hier und jetzt geht es nur darum, dass ein Hersteller Smartphones auf den Markt bringt (egal ob Weltmarkt oder Schweiz), die absichtlich oder unabsichtlich (Produktionsfehler) einen Grenzwert überschreiten. Würden auch die Franzosen aufhören stichprobenartig zu prüfen, bliebe so eine Grenzwertverletzung auf Dauer unentdeckt. Momentan sind die Überschreitungen noch moderat, wenn aber gar keiner mehr kontrolliert, könnten einige Hersteller risikolos auf dumme Gedanken kommen.
Deren SAR-Werte sind bekannt.
Weil der Hersteller einen Prototypen für viel Geld hat testen lassen. Wenn ich mich nicht irre, beruhen die Angaben in allen SAR-Auskunfteien auf Herstellerangaben.
Und "wie viel Strahlung kriege ich ab" ist eher Gigaherz-Sprech als wissenschaftlich, sorry, Meike.
Macht doch nichts. "Infosperber" ist doch auch nicht "Environment International". Der Sprech ist zielgruppengerecht.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Uhrmacherin verwandelt Wissenschaftlerin in Whistleblowerin
H. Lamarr
, München, Montag, 23.02.2026, 15:53 (vor 27 Tagen) @ Alexander Lerchl
Prof. Dr. Meike Mevissen, Uni Bern, hat in einem Interview schweres Geschütz gegen das BfS aufgefahren. So sei ihre Forschung "behindert" worden, weil man ihr ständig reingeredet habe, wie sie ihre Arbeit zu tun habe.
Im jüngsten Newsletter des Zürcher Vereins "Schutz vor Strahlung" verpasst die Vereinspräsidentin ihrem Editorial die Titelzeile:
Whistleblowerin berichtet: «Unsere Forschung wurde behindert»
Rebekka Meier verklärt damit die Wissenschaftlerin Meike Mevissen zur Whistleblowerin. Damit aber sehe ich Meier einmal mehr auf dem Holzweg. Die aufgeregte Uhrmacherin hat offensichtlich keine rechte Vorstellung davon, was Whistleblower wirklich tun. ChatGPT gibt Nachhilfe:
Nein, nach gängiger Definition ist Mevissen keine Whistleblowerin.
Was ist ein Whistleblower?
Im wissenschafts- und organisationsrechtlichen Sinne spricht man von Whistleblowing, wenn eine Person interne, nicht öffentliche Informationen über Rechtsverstöße, Manipulationen, Täuschung oder gravierendes Fehlverhalten offenlegt – häufig unter persönlichem Risiko. Typischerweise geht es um dokumentierbare Missstände, die ohne Insiderwissen nicht zugänglich wären.
Was macht Mevissen im Interview?
Sie schildert ihre fachliche Bewertung des Review-Prozesses, ihre Erfahrungen mit methodischen Vorgaben und ihre Interpretation institutioneller Dynamiken. Das sind:
► keine geleakten Dokumente
► keine offen gelegten Geheimabsprachen
► keine nachgewiesenen Rechtsverstöße
► sondern eine subjektive, wenn auch fachlich begründete Einschätzung des Ablaufs
Das ist legitim – aber es ist Kritik am Wissenschaftsbetrieb, kein Whistleblowing.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen:
► „Ich habe interne Beweise für Fehlverhalten“
vs.
► „Ich halte die Bewertungslogik und den Umgang mit Evidenz für problematisch“
Mevissen bewegt sich klar in der zweiten Kategorie.
Warum wird trotzdem „Whistleblowerin“ gesagt?
Der Begriff ist rhetorisch stark aufgeladen. Er signalisiert:
► moralische Integrität
► Mut gegen ein System
► Enthüllung verborgener Wahrheiten
Für Aktivisten ist das attraktiv, weil es der Erzählung von unterdrückter Wahrheit dient. Sachlich trifft es hier jedoch nicht zu. Im Gegenteil: Das Interview zeigt eher eine wissenschaftliche Kontroverse über Methodik und Gewichtung von Evidenz – also genau das, was in Review-Prozessen regelmäßig vorkommt. Dass solche Auseinandersetzungen auch politisch konnotiert sind, macht sie noch nicht zu Skandalen.
Mevissen äußert eine persönliche, fachlich begründete Sicht auf den Ablauf eines internationalen Bewertungsprozesses. Das ist Diskurs – kein Enthüllungsakt.
Wenn man präzise bleiben will, kann man sie als kritische Beteiligte oder interne Prozesskritikerin bezeichnen, nicht als Whistleblowerin.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –