Baubewilligung für 5G-Mobilfunkanlage: Beschwerde abgewiesen (Allgemein)
Ex-Elektriker Hans-U. Jakob, gegenwärtig noch immer Gigaherz-Präsident auf Abruf, überlässt es seiner potenziellen Nachfolgerin, der Uhrmacherin Rebekka Meier, ein aktuelles Urteil des Schweizer Bundesgerichts zu 5G zu kommentieren.
Die Kindfrau Meier gibt ihr Bestes, lobt und tadelt, doch wer wirklich wissen möchte, was das höchste Schweizer Gericht geurteilt hat, der kommt ums Lesen des Urteils 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 nicht umhin. Denn nur dort erfährt man gleich zu Beginn, was die beiden Kläger im Streit um einen geplanten Standort mit 5G-Antennen alles an Einwänden behauptet haben, ohne Belege beizubringen. Das Gericht trat daher auf Allerlei erst gar nicht ein. Wer fürs Lesen des Urteils keine Zeit übrig hat und sich nicht auf die Sichtweisen einer Uhrmacherin verlassen möchte, ist mit der nüchternen Medienmitteilung des Bundesgerichts besser bedient. Dort heißt es einleitend:
Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Mobilfunkanlage mit drei adaptiven 5G-Antennen in Steffisburg (BE) ab. Eine Verletzung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips wird verneint. Die rechnerische Prognose der Mobilfunkstrahlung ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden und die vom Bund empfohlene Messmethode sowie das Qualitätssicherungssystem erweisen sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich. Die Folgen, die sich aus den jüngsten Änderungen der massgebenden Verordnung des Bundesrats ergeben könnten, waren vorliegend nicht zu beurteilen. [...]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Gigaherz: junge Uhrmacherin widerlegt alten Ex-Elektriker
Die Kindfrau Meier gibt ihr Bestes [...]
Typisch Gigaherz: In dem Beitrag von Meier wird zwar das Aktenzeichen 1C_100/2021 des Urteils genannt, nicht aber ein Link zum Urteil gesetzt. Gigaherz verwehrt seinen Lesern damit den Zugang zum Urteil, denn dieses ist gegenwärtig über die Suche in der Datenbank des Bundesgerichts nicht zu finden. Im Original von Meiers Text, den Gigaherz 1:1 von ihrem Verein "Schutz vor Strahlung" übernommen hat, ist das Aktenzeichen des Urteils hingegen fairerweise mit einem Link hinterlegt.
Die Reaktion der Medien auf das Urteil ist bislang überschaubar.
Nettes Detail am Rande: Die mobilfunkkritische Uhrmacherin hat eigenen Angaben zufolge das Steckenpferd Amateurfunk. Bereits dies befähigt sie offensichtlich zu kompetenteren technischen Aussagen über das Beamforming adaptiver 5G-Antennen, als diese dem Gigaherz-Präsidenten (Ex-Elektriker) jemals von der Hand gingen. Meier schreibt:
[...] Adaptive Antennen können ihre Strahlung konzentrieren und bis zu acht Beams formen, die in einer Distanz von 100 m zur Antenne rund 30 m breit sind. [...]
Am ersten Halbsatz gibt es mMn nichts auszusetzen, bis zu acht Beams sind derzeit Stand der Technik (8 x 8-Antennenmatrix), später können es z.B. mit einer 16 x 16-Antennenmatrix durchaus auch mehr Beams werden. Die Fixierung darauf, dass ein Beam in 100 Meter Distanz rd. 30 Meter Durchmesser hat, halte ich hingegen für unzutreffend oder bestenfalls irreführend. Denn die Beamsteuerung einer Antennenmatrix greift situationsabhängig ein, sie kann je nach Bedarf die Antennenmatrix zur Ausstrahlung von einem einzigen stark gebündelten weitreichenden Beam veranlassen, mit dem ein Teilnehmer am Rand der Funkzelle erreicht werden kann, oder zwei bis acht entsprechend weniger weit reichende "breitere" Beams formen, um Teilnehmer in kürzerer Distanz zu versorgen. Der Durchmesser eines Beams ist daher situationsabhängig variabel und keine fixe Größe.
Entscheidend ist jedoch Meiers erster Halbsatz, denn dieser steht im eklatanten Widerspruch zu älteren Behauptungen Jakobs. Bevor 5G überhaupt großtechnisch eingesetzt wurde, angelte sich Jakob 2018 bei Ericsson technische Unterlagen der neuen adaptiven Antennen und interpretierte was er sah völlig falsch. Er glaubte, eine 8 x 8-Antennenmatrix durchbohre den Äther mit 64 pfeilspitzen Beams, um reihenweise Menschen aufzuspießen. Und weil es auf der nach oben und unten offenen Skala der Dummheit immer welche gibt, die noch dümmer sind als man selber, verbreitete z.B. der Sektenkanal von Ivo Sasek (klagemauer.tv) die falsche Darstellung Jakobs in der Schweiz und darüber hinaus. IZgMF-Forumteilnehmer "Kuddel" berichtigte Jakobs Darstellung gut verständlich mit diesem Posting. Doch Jakob ließ sich davon nicht beirren, er beharrte weiter auf seiner Falschdarstellung und verirrte sich zunehmend tiefer im für ihn undurchdringbaren Dschungel der 5G-Antennentechnik. Zu einer Berichtigung seiner grundlegend falschen Behauptungen konnte er sich nicht durchringen, sein Mist von damals verpestet auch heute noch die Luft im www.
Jetzt hat Jakob sich auf seiner eigenen Website mit der Übernahme von Meiers "Pressemitteilung" selbst widerlegt. Wahrscheinlich hat er dies gar nicht bemerkt. Und selbst wenn, der Vollzeit-Desinformant in technischen Sachfragen des Mobilfunks würde sich mMn eher die Zunge abbeißen, als einen Fehler einzugestehen. Diese Unanständigkeit, die alles andere als ein Einzelfall ist, macht die Gigaherz-Website zu einer der schlimmsten Pestbeulen in der an Pestbeulen reichen Landschaft organisierter Mobilfunkgegner.
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Angst vor Funkmasten? Kompetenter, schneller Rat zum Nulltarif!
Wem die Angst vor einem geplanten Funkmasten die Kehle zuschnürt, holt sich gerne Rat bei organisierten Mobilfunkgegnern. Auch mir ist dieser Kardinalsfehler unterlaufen. Denn nur die dümmsten Kälber, wählen ihren Metzger selber. Emsiges Googeln ist auch nicht viel besser, denn wer Spreu und Weizen (noch) nicht auseinanderhalten kann, fällt nur zu leicht auf Blender herein. Hoffnungslos? Nein, denn jeder hat vor seiner Nase die Lösung, sich gratis, neutral, extrem schnell und auch noch kompetent darüber zu informieren, wofür andere Jahre brauchen. Ironischerweise ist die Dame, die Unbedarfte in der Mobilfunkdebatte im Schnellkurs ausbilden kann, blind. Wer mag das sein?
Die beiden Beschwerdeführer im Fall 1C_100/2021 haben nichts ausgelassen, was an den Lagerfeuern organisierter Mobilfunkgegner als sicheres Pfund gehandelt wird, um aus Argumentationsschlachten siegreich hervor zu gehen. Da ist z.B. von Martin Pall die Rede, von dem unvermeidlichen Ukrainer Igor Yakymenko, selbstverständlich von "oxidativem Stress", von "Reflex" und sogar von den 20 Jahre alten Hirn-Blut-Schranke-Studien des inzwischen längst verrenteten Schweden Leif Salford. Kurzum, die beiden Beschwerdeführer versuchten mit dem zu punkten, was organisierten Mobilfunkgegnern seit Jahrzehnten heilig ist, mit dem sie hetzen und mit dem sie unbedarfte Bürger, die auf ihr pseudowissenschaftliches Geschwafel hereingefallen sind, hemmungslos in gerichtliche Auseinandersetzungen schicken. Dort aber verpuffen die vermeintlich sicheren Pfunde regelmäßig zu Wattekügelchen. Die Zeche bezahlen müssen nicht die Aufwiegler, sondern die Ahnungslosen, die ihnen blind Glauben schenkten. Ich halte das für ausgesprochen dissozial.
Womit ich sagen will: Niemand muss massenhaft schwer verständliche Studien studieren, um sich selbst ein Bild von der wissenschaftlichen Studienlage zu machen. Dafür gibt es Experten, die das können, weil es ihr Job ist und sie sich täglich damit befassen. Wer sich jedoch als Zaungast wenigstens grob mit der Studienlage beschäftigen möchte, z.B. weil ein geplanter Funkmast innerhalb seines Angstkreises errichtet werden soll und er oder sie deshalb die Erfolgsaussichten einer Klage abschätzen möchte, dem kann ich nur die Lektüre von thematisch passenden Gerichtsurteilen empfehlen.
Dort lässt sich in meist glasklarer Sprache komprimiert das Vorbringen von Klägern nachlesen und dann die Begründung des Gerichts, warum das Vorbringen nicht von Belang ist oder vielleicht eben doch. Die Gerichte greifen in technischen Sachfragen nicht auf selbsternannte Experten zurück, sondern auf anerkannte, und verdichten die Informationen meist auf anerkennenswerte Weise. Wer z.B. das aktuelle Urteil des Bundesgerichts aufmerksam studiert benötigt dafür schätzungsweise zwei Stunden – und kann dann schon ziemlich qualifiziert mitreden. Dieselbe Information im www selbst zu recherchieren inklusive möglicher Gegenargumente ist eine Sisyphosarbeit, die ein Vielfaches von zwei Stunden dauert.
Also, warum nicht die mühevolle Arbeit nutzen, die in zahllosen Gerichtsurteilen steckt, die gratis zu haben sind? Dies ist mMn ein weitgehend ungehobener Schatz, den jeder übers Internet heben kann. Die Gerichte würden von erfolglosen Klagen entlastet, Bürger müssten nicht auf irrelevante Einflüsterungen überzeugter Mobilfunkgegner vertrauen, Journalisten könnten kundig berichten, Anwälte könnten gute von schlechten Argumenten unterscheiden und anders mehr. Nur einer hätte das Nachsehen: die skrupellosen Aufwiegler. Gigaherz-Präsident Jakob, ein ehemaliger Elektriker, weiß um diese Gefahr. Deshalb lässt er keine Gelegenheit aus, bei ihm nicht genehmen Urteilen Gerichte und Richter als Volltrottel hinzustellen, die von technischen Sachfragen des Mobilfunks noch weniger Ahnung hätten als er selbst. Es liegt auf der Hand: Jakob fürchtet gebildete Bürger, er will das dilettantische und qualitativ schlechte Beratungsmonopol organisierter Mobilfunkgegner um jeden Preis erhalten. Verständlich, denn nur unter Blinden ist schon der Einäugige König .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –